Im Allgemeinen versteht man unter Übergabe die "Weiterreichung" beziehungsweise "Weitergabe" einer Sache. Dies kann unter Einschaltung eines "Zwischenhändler" oder "Vermittler" als Übergang geschehen.
Der Begriff bedeutet in der Kranken- und Altenpflege die Vermittlung aller für die Arbeit einer Station wichtigen Informationen. Sie ist eine ''soziale Kommuinikation" bei der mehrere Kanäle der Informationsweitergabe genutzt werden.
Die ausführlichste Form ist i d R die Übergabe vom Früh- zum Spätdienst (den Schichten) einer Station.
Die Übergabe kann ersetzt werden durch die Vereinbarung eines Besitzkonstituts (§ 930 BGB) oder durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs des mittelbaren Besitzers (§ 931 BGB).
Wenn der Erwerber bereits im Besitz der Sache ist, ist die Übergabe der Sache entbehrlich (brevi manu traditio - Übereignung kurzer Hand).
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"Übergabe".
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