Zins (von lat. census, Abgabe) ist das Entgelt für ein leihweise über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sache- oder Finanzgut (Geld), das der Leiher (Schuldner) seinem Leihgeber (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu ist das Darlehen. Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot von und Nachfrage nach Darlehen. Je nach Art des Sach- oder Finanzgutes unterscheidet man Pachtzins (Grundstücke), Mietzins (Wohn- und Geschäftsräume), Kreditzins (Geldkapital).
Die volkswirtschaftliche Funktion des Zinses des gegenwärtigen monetären Systems ist die Geldumlaufsicherung. Weitere Funktionen des Zinses sind Entgelt für geliehene oder gemietete Sachen oder Geld als Darlehen bzw. Kredit, Absicherung des Rückgabe- oder Rückzahlungsrisikos (Risikoprämie) oder Pauschalierung von Schadenersatz (Verzugszins).
Wird der Zins in Prozent angegeben, so spricht man von Zinssatz bzw. Zinsfuß. In der Umgangssprache wird der Begriff Zins in Bezug auf Geld meist in der Mehrzahl, also als Zinsen, verwendet.
Zinseszins ist die Mitverzinsung desjenigen Zinses, der auf die Schuld aufgeschlagen wird. Als Zinsstruktur bezeichnet man die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Dauer einer Geldanlage.
Habenzins ist der Zins, den ein Kreditinstitut für die Einlage von Geldern an den Anleger zahlt. Der Zinssatz ist von Umfang, Art und Dauer der Einlage abhängig. Sollzins ist der vom Kreditinstitut beanspruchte Zins für die Bereitstellung von Krediten an ihre Kreditkunden. Der Sollzins ist die Haupteinnahmequelle des Kreditgeschäftes der Banken.
Geldzins (kurzfristiger Zinssatz) ist Zins für kurzfristige Kredite auf dem Geldmarkt, besonders im Verkehr von Kreditinstituten untereinander oder zwischen Kreditinstituten und Zentralbank, Kapitalzins (langfristiger Zinssatz) ist Zins für langfristige Kredite auf dem Kapitalmarkt.
Mietzins wird für die Miete von Wohnungen verwendet. Von dorther stammt der Begriff Zinshäuser, der heute eher für minderwertigere Mietshäuser verwendet wird. Pachtzins ist der Zins für die Pacht von Grundstücken. Erbbaurechtszins ist die regelmäßige Abgabe für im Erbbaurecht überlassene Grundstücke, in der Schweiz entsprechend der Baurechtszins.
Zum Zins im weiteren Sinne gehören auch Renditen und Wertsteigerungen von Aktien, ein Teil der Erfolgsprovisionen bei Investitionen, allgemein Kapitalertrag. Zins muss in diesem Fall also nicht vereinbart (Kreditzins), sondern kann auch lediglich erwartet sein (Aktienrendite).
Werden Steuerforderungen gestundet, so werden Stundungszinsen gem. § 234 AO berechnet.
Einige Kritiker sind der Ansicht, dass (1) eine Kreditvergabe praktisch nie einen Konsumverzicht des Gläubigers zur Folge habe, weil er über genügend Mittel dazu verfüge, dass (2) Zinsen eine starke Umverteilung von Schuldnern zu Gläubigern erzeugten und dass (3) ein exponentielles Wachstum von Schulden und Guthaben entstünde, das sich aus Zins und Zinseszins ergäbe und das wegen zunehmender Verschuldung einer Gesellschaft auf lange Sicht als sehr problematisch zu betrachten sei, beispielsweise im Hinblick auf ständig zunehmende Staatsverschuldung. Weiter wird kritisiert, dass der Zins den Besitzern von Geld einen unberechtigten Vorteil gegenüber den Besitzern von Waren und Arbeitskraft einräume, da das Vermögen der Gläubiger sich dadurch exponentiell vermehre, während Waren entweder verderben oder gelagert werden müssen, was wiederum Lagerkosten (Durchhaltekosten) verursache.
Bereits Aristoteles kritisiert das Zinswesen mit dem Hinweis auf den einzigartigen Charakter des Geldes, sich ohne Zutun des Gläubigers zu vermehren.
In der Tora wird ein Zinsverbot unter den Israeliten festgelegt, das Zinsnehmen von Nicht-Israeliten aber gestattet. Daran anknüpfend gab es im Christentum lange Zeit ebenfalls ein Zinsverbot, das insbesondere Thomas von Aquin philosophisch unterlegte, das dann allerdings immer wieder unterlaufen und schließlich während der Renaissance ganz abgeschafft wurde. Das Zinsverbot wurde von den Templern (Ritterorden) und anderen Bankiers durch einen Zuschlag geschickt umgangen. Juden konnten weiterhin Zins nehmen. Durch die Erlaubnis im Judentum, von Nichtjuden Zins zu nehmen und wegen der ihnen von der christlichen Obrigkeit ab dem Spätmittelalter auferlegten Verbote, Handwerk und ähnliches auszuüben (Zunftzwang), waren vor allem die europäischen Juden sehr häufig als Geldverleiher tätig.
Im Islam gilt heute noch das Zinsverbot. Um islamischen Gläubigen trotzdem die verzinsliche Geldanlage zu ermöglichen, werden so genannte islamische Anleihen vergeben, die direkte Zinszahlungen auf Geld durch Mieteinnahmen, Firmenbeteiligungen oder ähnliche, im Islam erlaubte Praktiken umgehen.
Zinskritische Überlegungen sind auch Gegenstand der Freiwirtschaftslehre: Zinsen seien wesentliche Belastungen der Schuldner und ihrer Geschäftspartner zu Gunsten von nicht gerechtfertigtem leistungslosem Einkommen der Kreditgeber. Die sich daraus anhäufenden Vermögen der Kreditgeber führten zu immer stärker anwachsenden Zinsströmen. Zinsen seien deshalb eine wesentliche Ursache der immer schneller wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich. Die Freiwirtschaftslehre bemängelt außerdem, dass Zinsen sämtliche Produkte in beträchtlichem Umfang verteuern, weil sie von den Herstellern stets in die Preise eingerechnet werden. Aus der Verpflichtung zum Zahlen von Kreditzinsen ergebe sich zudem ein Zwang zu dauerndem Wirtschaftswachstum mit seinen fragwürdigen Auswirkungen auf die Umwelt.
Der theoretischen Begründung des Zinses widmen sich Zinstheorien. Sie begründen in der Regel nur einen einzigen der genannten Zinsanteile. An Zinstheorien seien hier genannt:
Bei der Erklärung von Kreditzinsen spielen folgende Begriffe eine Rolle:
Anschließend werden einige ausgewählte Zinstheorien näher besprochen.
Zweitens beobachtete Böhm-Bawerk, dass Menschen ihre zukünftigen Bedürfnisse meist unterschätzen und Geld lieber sofort ausgeben („Gegenwartspräferenz“). Um sie dennoch zum Verleihen zu bewegen, müsse man ihnen als Ausgleich Zinsen anbieten.
Der dritte Grund für das Verlangen von Zinsen ist nach Böhm-Bawerk darin zu sehen, dass Arbeit bei der Herstellung von Maschinen sehr nützlich eingesetzt wird, indem sie gewissermaßen in einen Produktionsumweg geleitet werden kann. Wenn Arbeiter eine Maschine produzieren, kann hinterher mehr damit hergestellt werden, als die Arbeiter vorher leisten konnten. Es entsteht eine "zusätzliche Ergiebigkeit", ein Produktivitätszuwachs, und ein Gläubiger kann vom Schuldner erwarten, ihn "angemessen" daran zu beteiligen. Zinsen lassen sich danach aus der zusätzlichen Ergiebigkeit der auf einen Produktionsumweg geleiteten Arbeit erklären. Um die Arbeiter im Voraus zu entlohnen, benötigt der Unternehmer Kapital, wofür er Zinsen zahlen muss und aus der zusätzlichen Ergiebigkeit der Arbeit auch zahlen kann. Böhm-Bawerk wollte so mit einer eigenen Erklärung des Zinses ein bedeutendes Argument des Marxismus entkräften, wonach der Zins Teil des Mehrwerts ist, der wiederum durch Ausbeutung der Arbeiter durch die Kapitalisten gewonnen wird.
Der Zins ist - nach Böhm-Bawerk - nicht der Preis des Geldes, sondern der Preis für die Zeit und belohnt den Verleiher für eine hypothetische Verschiebung seines Konsums.
Zins ist nach von Mises kein Phänomen, das zwingend mit Geld in Zusammenhang steht, er kann vielmehr auf alle anderen Güter angewandt werden.
Der Vorteil des Geldbesitzes wird von Keynes Liquiditätsprämie des Geldes genannt. Sie besteht darin, dass man mit Geld überall und jederzeit problemlos zahlen kann, nicht aber mit anderen Dingen, beispielsweise mit einem Schuldschein aus einem Kreditvertrag. Außerdem hat ein Geldbesitzer Wahlfreiheit im Angebot von Waren und Dienstleistungen, die er für sein Geld erwerben kann.
Naturgemäß haben alle Wirtschaftsteilnehmer eine Vorliebe für den Besitz von Geld, eine Liquiditätspräferenz („liquidity-preference“), wie J. M. Keynes sich ausdrückt. Sie wollen zahlungsfähig sein und unter dem Marktangebot frei wählen können. Die Liquiditätspräferenz hängt nach Keynes ab von vier Beweggründen („Motiven“) zum Halten von Geld:
1. Einkommensmotiv („income-motive“) für die Überbrückung der Zeit zwischen Einnahme und Ausgabe des Einkommens,
2. Geschäftsmotiv („business-motive“) für die Überbrückung der Zeit zwischen Einkauf und Verkauf einer Ware,
3. Vorsorge- oder Vorsichtsmotiv („precautionary-motive“) aus Vorsorge für bevorstehende und unvorhersehbare Ausgaben,
4. Spekulationsmotiv („speculative-motive“) aus der Erwartung günstigerer Gelegenheiten zur Verwendung des Geldes.
Einkommensmotiv und Geschäftsmotiv zusammen nennt Keynes auch Umsatzmotiv („transactions-motive“).
Wer Geld weggibt, gibt – nach Keynes – die Verfügung über Geld als Universalzahlungsmittel auf. Der Vorteil des Geldbesitzes, die Liquiditätsprämie des Geldes, wird beim Kreditgeschäft vom Kreditgeber an den Kreditnehmer verliehen. Für den dabei entgangenen Vorteil lässt sich der Kreditgeber einen Zins bezahlen, welcher die Höhe der Liquiditätsprämie verkörpert. Dieser Zins ist der Preis dafür, dass er über das verliehene Geld während der Laufzeit des Kredits nicht verfügen kann. Umgekehrt ist der Kreditnehmer bereit, für den erworbenen Vorteil des Geldbesitzes diesen Zins zu bezahlen.
Die Tatsache, dass Geld beim Behalten praktisch keine Nachteile (Durchhaltekosten) verursacht, macht es Kreditanbietern risikolos, ihr Geld vom Angebot zurückzuhalten, zu horten, sobald ihnen der Zins für Kredite nicht hoch genug erscheint oder sie sein Steigen erwarten. Damit wird dem Wirtschaftskreislauf Geld in spekulativer Absicht entzogen und in der "Spekulationskasse" gehalten. Es verschwindet in der so genannten Liquiditätsfalle ("liquidity trap"), wie Keynes sagt. Diese Zurückhaltung verhindert, dass der entsprechende Zinssatz gegen null sinkt. Keynes bemängelte, dass dadurch die Wirtschaft massiv gestört werden kann. Als Gegenmaßnahme schlug er eine ständige maßvolle Geldentwertung (Inflation) vor, welche gehortetes Geld entwertet und somit Geldhortung kostspielig macht. Dieser Idee entspricht sein Ausspruch Lieber ein Prozent mehr Inflation als ein Prozent mehr Arbeitslosigkeit.
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