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In Deutschland entsteht ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (WGB), wenn eine gemeinnützige Organisation, welche von der Körperschaftsteuer befreit ist, Einnahmen erzielt, welche nicht durch den gemeinnützigen Zweck des Vereins gedeckt sind. Die Definition des WGB findet sich in der Abgabenordnung § 14.

Dass ein WGB vorliegt, bedarf nicht der Gewinnerzielungsabsicht.

Der Zweckbetrieb ist ein Spezialfall des Wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes.

Weblinks


Steuerrecht

 

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