In der Betriebswirtschaftslehre beschreibt das Uno-actu-Prinzip ein wesentliches Merkmal, mit dem sich eine Dienstleistung von einer Sachleistung abgrenzen lässt: Produktion und Konsumption fallen zeitlich zusammen. Die Dienstleistung ist daher nicht konservierbar.
Daraus ergeben sich Schwierigkeiten bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung der Dienstleistung: Durch die Gleichzeitigkeit wird kein Mehrwert produziert. Ferner kann eine Dienstleistung nicht gelagert oder transportiert werden und bietet dadurch auch nur wenig Potenzial für Rationalisierungen. Dienstleistungen bedingen meist ein hohes Maß an Kooperation, Interaktion und Kommunikation, also externer Produktionsfaktoren, die alle nicht recht in marktwirtschaftlichen Dimensionen bewertbar sind.
Letzteres gilt insbesondere bei personenbezogenen Dienstleistungen, die darüber hinaus meist eine aktive Beteiligung des Kunden am Prozess fordern (Der beste Friseur kann keine Haare schneiden, wenn der Kunde nicht ruhig auf dem Stuhl sitzt, kein Arzt kann heilen, wenn der Patient nicht sagt, was er hat, und eine Untersuchung verweigert).
Findet sich gelegentlich auch als Uno-acto-Prinzip in der Literatur.
Quelle: Gross, P & Badura, B: Sozialpolitik und soziale Dienste: Entwurf einer Theorie personenbezogener Dienstleistungen. In: Ferber, C. von & Kaufmann, F. X. (Hg.), Soziologie und Sozialpolitik (Sonderheft 19 der KZfSS), S. 361-385. Opladen: Westdeutscher Verlag
Beispiel: Beim Online-Banking findet die eigentliche Dienstleistung, die der Transaktion, örtlich entfernt vom Konsumenten auf dem Großrechner der Bank statt.
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"Uno-actu Prinzip".
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