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Steuerpflicht entsteht, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, an den das Gesetz eine Steuer knüpft.
Beispiel:

Steuerpflichtig ist die natürliche Person oder juristische Person, die den Tatbestand verwirklicht hat.
Steuerpflichtiger ist auch (§ 33 Abs.1 AO),

Je nach Umfang der Steuerpflicht unterscheidet man bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht.
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist z.B. eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz im Inland hat. Die gleiche natürliche Person ist beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie zwar im Inland Einkünfte erzielt, aber keinen Wohnsitz inne hat.

Siehe auch


Lohnsteuer, Bauabzugsteuer

Steuerrecht

 

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