article

Als Existenzminimum bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung.

Wie die Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer kulturspezifisch und relativ.

Situation in den deutschsprachigen Ländern


Deutschland

Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 leitet sich in Deutschland die sozialstaatliche Praxis ab, den Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten.
In der Praxis der deutschen Sozialversicherung gibt es den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums. Es ist ein statistisch berechneter Wert, der für die Regelsätze des Arbeitslosengeld II entscheidend ist. Es entspricht den Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte, bereinigt um die Sozialhilfeempfänger. Soziokulturell bedeutet in diesem Zusammenhang, daß nicht die Preise eines politisch gesetzten Warenkorbes berücksichtigt werden, sondern die durch Befragungen ermittelten tatsächlichen Ausgaben. An den statistisch ermittelten Werten werden hohe Abschläge vorgenommen, um zwischen Erwerbstätigen und Beziehern der Grundsicherungsleistung einen deutlichen Abstand zu schaffen.

Das pfändungsfreie Existenzminimum liegt ab dem 01.07.2005 gemäß § 850c ZPO bei einem Single bei 989,99 € netto, was ca. 1.400 € brutto monatlich bzw. jährlich brutto 16.800 € entspräche. Bei 8 Stunden täglich, ergibt das einem Stundenlohn von 8,10 € brutto. In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest) Entgelt mit 68% des nationalen Durchschnittlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistische Bundesamt bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt. Nach dem SGB II ist der rechnerische Bedarf für eine vierköpfige Familie bei 1.105 €, zuzüglich der tatsächlichen angemessenen Unterkunftskosten z.B. von ca. 450 € = 1.555 € Gesamtbedarf. Wenn die beiden Kinder (483 €) nicht berücksichtigt werden, sind es immer noch 1.072 € netto bzw. ca. 1.370 € brutto für ein Ehepaar ohne Kinder.

Die Bundesregierung gibt das steuerfrei zu stellende gesetzliche Existenzminimum im Jahr 2005 für Alleinstehende mit insgesamt 7.356 Euro jährlich an. Für Ehepaare wird das Existenzminimum auf 12.240 Euro und für Kinder auf 3.648 Euro beziffert. Der steuerliche Freibetrag beläuft sich den Angaben zufolge für Alleinstehende 2005 auf 7.664 Euro, für Ehepaare auf 15.329 Euro und für Kinder auf 3.648 Euro. *

Österreich

Eine andere Definition des Existenzminimums als in Deutschland ergibt sich aus der Existenzminimumverordnung der Republik Österreich, in der das nichtpfändbare Einkommen festgelegt wird (Beispiel: Existenzminimum-Verordnung 2002 - ExMinV 2002, Republik Österreich). Danach hängt das Existenzminimum vom eigenen Einkommen ab.

Schweiz

Anspruch auf Sozialhilfe zur Abdeckung des Existenzminimums hat jeder Mensch in der Schweiz, solange er sich nicht illegal im Land aufhält.

In der Schweiz berechnet sich das Existenzminimum oftmals an den Mietkosten einer einfachen, zweckmäßigen Wohnung, den Krankenkassenprämien inklusive Selbstbehalt sowie rund CHF 1000 für einen Ein-Personen-Haushalt bzw. CHF 1500 für einen 2-Personen-Haushalt. Bei Menschen, die einer Arbeitstätigkeit nachgehen oder in Ausbildung sind, wird ein Zuschlag für berufsbedingte Auslagen gewährt. Einen Anhaltspunkt geben die unverbindlichen Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Die einzelnen Kantone und Gemeinden berechnen die Höhe des Existenzminimum unterschiedlich.

Wurde einer Person gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) der Lohn gepfändet, kommen bei der Berechnung des Existenzminimums andere, strengere Richtlinien zur Anwendung.


Eine konkrete Hilfe für Menschen die finanziell am Existenzminimum leben, können Projekte sein die Waren grds. kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu zählen karitative Einrichtungen wie Kleiderkammern oder Suppenküchen aber auch Einrichtungen die grds. allen Menschen offenstehen, wie z.B. der so genannte Umsonstladen.

Weblinks


Lebensstandard | Volkswirtschaftslehre

Existensminimum

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Existenzminimum".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld