Als soziale Sanktion wird in etlichen Theorien der Soziologie - sowohl in Ansätzen der Konfliktsoziologie als auch in solchen der Systemtheorie - jede motivierende Einwirkung eines Akteurs auf einen anderen, i.w.S. jede soziale Interaktion (Kommunikation) durch soziales Handeln aufgefasst.
Negative und positive soziale Sanktionen
Anders als z.B. im
Strafrecht werden hier nicht nur
negative (abschreckende,
bestrafende), sondern auch
positive (ermutigende,
belohnende)
Sanktionen behandelt. Die gefürchtete
Peitsche und das erhoffte
Zuckerbrot sind also beides "soziale
Sanktionen".
Soziale Sanktionen sind zumal in der
Konfliktsoziologie, in der
Tauschsoziologie und in der
Marktsoziologie ein Mittel,
Macht auszuüben.
Siehe auch: Straftheorie
Offerten als Sanktionen
Eine besondere Form der Sanktionen sind solche, die andere Sanktionen anbahnen (androhen oder verheißen): "soziale
Offerten". Man droht, und schon die Drohung schreckt ab; man verspricht, und schon das Versprechen motiviert. Anschließend ist immer noch die Frage, ob man die angebahnte Sanktion auch ausführt: Man hat Schläge angedroht - schlägt man wirklich? Oder: Man hat die Ehe versprochen - heiratet man wirklich?
Dies ist anders als z. B. im
Handelsrecht, wo "
Offerten"
nur positive Sanktionen meinen, nämlich Anerbieten von
Vertragsleistungen mit selbstverpflichtendem Charakter, oder in der
Betriebswirtschaftslehre, wo sie Bestandteil der
Werbung um Einzelkunden oder allgemein in den
Märkten sein können.
Handlung und Verhalten