Selbstständige Gemeinde (auch selbständige Gemeinde) wird sowohl in einer umgangssprachlichen wie in einer rechtlichen Bedeutung verwendet.
Beispiele:
Sinkt die Einwohnerzahl unter die Grenze von 30.000, so behält die Stadt dennoch ihren Status als "selbstständige Gemeinde" bei. Auch Städte zwischen 20.000 und 30.000 Einwohner können auf Antrag von der Landesregierung zu "selbstständigen Gemeinden" erklärt werden. Sofern dies geschieht, wird es im Ministerialblatt veröffentlicht. Wenn die Einwohnerzahl unter die Grenze von 20.000 absinkt, kann allerdings der Status der "selbstständigen Gemeinde" wieder entzogen werden.
"Selbstständige Gemeinden" sind kreisangehörige Gemeinden (gehören zu einem Landkreis), die auf Grund ihrer Größe neben ihren Aufgaben als kreisangehörige Gemeinden teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen.
Gegenwärtig werden in Niedersachsen die folgende Gemeinden als "selbstständige Gemeinden" geführt:
Achim, Alfeld (Leine), Aurich, Bad Pyrmont, Barsinghausen, Bramsche, Buchholz in der Nordheide, Burgdorf, Buxtehude, Cloppenburg, Duderstadt, Einbeck, Ganderkesee, Garbsen, Georgsmarienhütte, Gifhorn, Hann. Münden, Helmstedt, Holzminden, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Leer, Lehrte, Melle, Meppen, Neustadt am Rübenberge, Nienburg/Weser, Norden, Nordenham, Nordhorn, Northeim, Osterholz-Scharmbeck, Osterode am Harz, Papenburg, Peine, Rinteln, Ronnenberg, Schortens (01. Juni 2005), Seelze, Seesen, Seevetal, Sehnde, Springe, Stade, Stuhr, Uelzen, Varel, Vechta, Verden (Aller), Walsrode, Weyhe, Winsen (Luhe), Wolfenbüttel, Wunstorf
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