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Sekundärkosten sind ein Sammelbegriff der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung für alle Kosten, die zwischen Gemeinkostenobjekten wie z.B. Kostenstellen, innerbetrieblichen Aufträgen, oder Prozessen und den Kostenträgern der Ergebnisrechnung weiterverrechnet werden.

Für die sekundäre Kostenverrechnung werden verschiedene Verfahren verwendet

wobei in der Regel versucht wird, die verrechneten Kosten möglichst entsprechend der Kostenverursachung zu verrechnen. Oft muss jedoch ein Kompromiss gefunden werden, zwischen möglichst genauer Erfassung der kostenverursachenden Kausalbeziehungen und einem wirtschaftlichen Erfassungs- und Verrechnungsaufwand.

Um die sekundäre Kostenverrechnung zu differenzieren, klassifiziert man die Sekundärkosten in sekundäre Kostenarten, wobei in der Regel für unterschiedliche Verrechnungsursachen unterschiedliche Kostenarten verwendet werden. Zusätzlich können die Kostenarten auch nach den unterschiedlichen Verfahren typisiert werden.

Beispiel


Ein Unternehmen hat eine Kantine. Die Mitarbeiter der Produktionsabteilung nutzen diese Kantine zum Mittagessen. Auf der Kantinenkostenstelle fallen Primärkosten in Form von Stromkosten, Lebensmittelkosten, Lohnkosten des Kochs, etc. an. Von diese primären Kosten werden 20% nicht durch die Menüpreise gedeckt und vom Arbeitgeber getragen. Als Sekundärkosten werden deshalb 20% dieser Kostenbelastungen auf der Kostenstelle "Kantine" mittels der sekundären Kostenart Kantinenkosten auf die verschiedenen Produktionskostenstellen verrechnet. Die Verrechnung erfolgt jedoch nicht nach effektiv verkauften Mahlzeiten, sondern pauschal nach Anzahl Mitarbeiter pro Produktionsabteilung.

siehe auch:


Kostenrechnung

 

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