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Ein Richter ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt wahrnimmt. Er trifft als neutrale Person allein oder zusammen mit anderen Richtern in einem Spruchkörper Entscheidungen über konkrete Sachverhalte, zum Beispiel im Zivilprozess in einem Streit zwischen zwei oder mehr Parteien über privatrechtliche Ansprüche, im Strafprozess über die Verurteilung eines Angeklagten oder im Verwaltungsgerichtsprozess über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln, wie z. B. Verwaltungsakten. Dabei soll er unparteiisch die Wahrheit erkennen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben. Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung an Gesetze, an die in seinem Land geltende Verfassung, an sein Gewissen und an die Menschenrechte gebunden.

In einigen Ländern hat eine Jury aus Geschworenen die Entscheidung über die Schuld zu treffen. Die Aufgabe des Richters ist es dann, die Gesetze zu benennen, unter denen die Verurteilung erfolgt, und das Strafmaß zu bestimmen.

In Großbritannien trägt der Richter noch die Allongeperücke. Diese wird im restlichen Europa seit etwa dem 18. Jh. nicht mehr verwendet.

Richter in Deutschland


In Deutschland ist dem Richter nach Artikel 92 Grundgesetz die rechtsprechende Gewalt anvertraut. Nach Artikel 97 Grundgesetz sollen Richter unabhängig sein, nur dem Gesetz unterworfen; das heißt, dass sie sachlich und persönlich frei von rechtswidrigen Interessen ihre rechtsprechende Tätigkeit ausführen müssen. Die persönliche Unabhängigkeit bezieht sich nur auf die Berufsrichter; sie können nur unter ganz besonderen Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden. Berufsrichter kann nur sein, wer die Befähigung zum Richteramt erworben hat.

Richter stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern beim Bund oder einem Land in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, dem Richterverhältnis, das in mancher Hinsicht Ähnlichkeiten mit dem Dienstverhältnis eines Beamten hat, unterstehen aber auch einer Dienstaufsicht und können unter bestimmten Voraussetzungen für Schäden haftbar gemacht werden. Da sich Richter nach höchstrichterlicher Rechtsprechung an allgemeingültige Denk-, Rechts- und Erfahrungssätze zu halten haben und verständig lebensnaher Betrachtungsweise folgen müssen, wie alle Bürger eines demokratischen Rechtsstaats, definiert sich ihr Beurteilungsspielraum allein durch Beachtung des Zweckes der Gesetze und entsprechende Informationsübermittlung, sprich kommunikative Manipulationen streitlegender Tatsachen, die oft in der Verantwortung von Rechtsanwälten liegt.

Die Rechtsprechung wird von Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern ausgeübt.

Befähigung zum Richteramt


Die Befähigung zum Richteramt wird in Deutschland durch das Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität mit dem ersten Staatsexamen und den Vorbereitungsdienst mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen (§ 5 Deutsches Richtergesetz). Die erste Prüfung muss dabei aus der Schwerpunktbereichsprüfung der Hochschule und den Pflichtfachprüfungen durch die zuständige Landesbehörde bestehen. Die Landesbehörde ist in der Regel das Landesjustizprüfungsamt. Diese Juristen bezeichnet man auch als Volljuristen.

Das Studium muss mindestens vier Jahre dauern, davon mindestens zwei Jahre an einer deutschen Universität, außerdem müssen während der vorlesungsfreien Zeit drei Monate an praktischer Ausbildung nach Maßgabe des Landesrechts absolviert werden. Der Vorbereitungsdienst muss zwei Jahre dauern.

Neben Juristen die diese Kriterien erfüllen, sind alle deutschen Universitätsprofessoren im Fachgebiet Rechtswissenschaft unabhängig von ihrer Vorbildung zum Richteramt befähigt.

Ferner sind zum technischen Richter beim Bundespatentgericht nur Personen befähigt, welche die Patentanwaltsprüfung bestanden haben.

Berühmte Personen die (auch) als Richter fungierten


Siehe auch


Weblinks


Beruf (Rechtspflege) | Gerichtsverfassungsrecht | Richter

Jutge | Dommer | Judge | Juĝisto | Juez | Juge | שופט | Juri | Iudex | Rechter | Juiz | Sodnik | Domare | 法官

 

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