Als reichsunmittelbar wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren.
Man unterscheidet drei Gruppen von reichsunmittelbaren Personen oder Körperschaften:
Reichsunmittelbar – aber nicht zu den Reichsständen gehörig – waren die Reichsritter, eine Reihe von Klöstern (vor allem Frauenklöster) und einige Freiorte oder Reichsdörfer. Diese reichsunmittelbaren Leute waren die verbliebenen direkten Vasallen des Kaisers, die im Mittelalter das Krongut gebildet hatten und wesentlich zahlreicher waren als am Ende des Reiches. In vielen Fällen war die Reichsunmittelbarkeit eines Ortes oder Klosters umstritten, denn die benachbarten Fürsten trachteten danach, die reichsunmittelbaren Gebiete ihren Territorien anzuschließen.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 war die Reichsunmittelbarkeit bis auf wenige Reichsstädte beendet. Nach der Auflösung des Reiches im Jahre 1806 hörte die Institution der Reichsunmittelbarkeit endgültig auf zu existieren.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Reichsunmittelbarkeit".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world