Pyrotechnisches Erzeugnis ist eine Bezeichnungen für Produkte der pyrotechnischen Industrie, in denen explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten sind.
Je nach Verwendungsziel sollen damit Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen erzeugt werden. Man unterscheidet entsprechend:
Hauptbestandteile sind Oxidationsmittel wie z. B. Nitrate, Chlorate und Perchlorate, Brennstoffe wie Holzkohle, Schwefel, Aluminium, Magnesium, Zink, Schwefel, Phosphor und viele andere Stoffe) sowie Hilfsstoffe zur Erzielung der erwünschten Effekte. Als Zündmittel dienen Zündschnüre, Reibeköpfe, für militärische Zwecke auch elektrische oder Abreißzünder. Militärisch genutzte Produkte sind Brandwaffen, Nebelwaffen, Rauchkerzen und Leuchtsätze.
Feuerwerksraketen enthalten Treibsätze aus Schwarzpulver und die Effektfüllungen, die aus Leuchtsätzen, manchmal auch aus Knall- und Pfeifsätzen bestehen. Die Steighöhe ist bei Feuerwerks-Raketen auf 100 m bis 200 m begrenzt.
In Kleinfeuerwerkskörpern wird meist Schwarzpulver in fester Umhüllung eingedämmt. Die so genannten Schwärmer bestehen aus einer pfeifenden Treibladung mit abschließendem relativ schwachem Knallsatz.
Mischungen aus Oxidatoren und Metallpulvern nennt man Blitzsätze oder auch ggf. Blitzknallsatz (BKS), wenn sie primär zur Erzeugung eines Knalls bestimmt sind. Wie der Name schon sagt, explodiert ein BKS mit einem hellen Lichtblitz und einem lauten Knall unter enormer Energieabgabe, wobei manche Blitzsätze auch in Detonation übergehen können. Eine weitere wesentliche Eigenschaft dieser Explosivstoffe ist es, ohne Verdämmung zu explodieren, was von der Art und der Zusammensetzung der Mischung abhängt. Diese Eigenschaft macht sie für die Pyrotechnik sehr interessant, da man mit geringen Mengen einen vielfach lauteren Knall erzeugen kann, als das mit Schwarzpulver möglich ist. Das in der Pyrotechnik fast ausschließlich angewandte Gemisch aus Kaliumperchlorat und sehr feinteiligem Aluminiumpulver (Aluminiumpyroschliff / Dark Pyro Alu) explodiert bereits in geringer Menge offen gezündet mit einem ohrenbetäubenden Knall. Diese Eigenschaft macht die Handhabung von BKS gefährlich, zumal das Gemisch empfindlich auf statische Aufladung reagiert. Zu finden ist diese Mischung in Vogelschreckpatronen und Salutbomben in der Großfeuerwerkerei. Ferner werden die sog. Flashmischungen in kleinen Bombetten als Zerlegerladung eingesetzt, wobei diese dann häufig auch aus Bariumnitrat, Schwefel und hochfeinem Aluminiumpulver bestehen.
Pfeifsätze enthalten meist Chlorate oder Perchlorate als Oxidationsmittel sowie Salze organischer Säuren. Die Geräuschentwicklung entsteht nicht durch Form der Austrittsöffnung sondern durch oszillierend pulsierenden Abbrand in offener Papphülse. Außer in Raketen finden Pfeifsätze Verwendung in Luftheulern.
In Knallerbsen wird Silberfulminat, ein Salz der Knallsäure verwendet. In einer Knallerbse sind höchstens 25 mg enthalten, die mit einer kleinen Menge Quarzsand in Seidepapier eingewickelt sind. Der Quarzsand verleiht der Knallerbse einerseits das notwendige Gewicht, zweitens löst er beim Auftreffen auf harte Unterlage durch Zerdrücken der Fulminatkristalle die Explosion aus. Der Stoff kann nicht in sehr großen Mengen hergestellt werden, da er auch am Eigengewicht der Kristalle zur Explosion gebracht werden kann. Auch geringe Reibung oder Erschütterung kann zur Explosion führen. Auch feuchtes Silberfulminat ist explosiv.
Als pyrotechnische Erzeugnisse für technische Zwecke seien erwähnt: Gassätze zum Füllen von Airbags oder Austreiben von Löschpulver; Heizsätze zum Verschweißen von Kunststoffen oder schweißen von Stahl (Thermit); Rauch- bzw. Schwelsätze entsprechender Zusammensetzung können zum Begasen von Ungeziefer eingesetzt werden; in der Anfangszeit der Photographie wurde Blitzlicht durch verbrennendes Magnesium erzeugt.
Rechtliches
Der Umgang, dazu gehören das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Verwenden, Verbringen, der Transport und das Überlassen innerhalb der Betriebsstätte, das Wiedergewinnen und Vernichten; der Verkehr (Handel) und die Einfuhr werden aufgrund der möglichen Gefährdung im Sprengstoffrecht geregelt.
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