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Das Eigenschaftswort proprietär (v. lat. proprius „eigen“) bedeutet ''zugehörig, eigen, eigentumsförmig, eigenständig.

Verschiedene Bedeutungen


  1. Im juristischen Sinne ist der Begriff „proprietär“ gleichbedeutend mit „urheberrechtlich geschützt“.
  2. Davon abweichend benutzt die Freie-Software-Bewegung den Begriff für Dinge, die nicht „frei“ sind. Auf der einen Seite ist damit Software gemeint, auf der anderen Seite Dateiformate, Protokolle usw.
    1. proprietäre Software“ ist jegliche Software, die keine „freie Software“ ist. Mit dem urheberrechtlichen Schutz (siehe 1.) hat diese Definition jedoch wenig zu tun: So ist zum Beispiel ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter der GPL lizenziert ist, hiernach „frei“, ein urheberrechtlich geschütztes Programm ohne offengelegten Quellcode hingegen „proprietär“. Bekannte Beispiele proprietärer Software sind: Microsoft Windows, Adobe Photoshop, AutoCAD oder Macromedia Flash.
    2. Protokolle, Dateiformate und ähnliches werden dann als „proprietär“ bezeichnet, wenn sie nicht mit freier Software implementierbar sind, weil sie z.B. lizenzrechtlich oder durch Patente beschränkt sind. Beispiele für proprietäre Dateiformate sind das MS-Word-Format oder das WMA-Format. Beispiele für nicht proprietäre, offene Formate sind Ogg Vorbis, das Portable-Network-Graphics-Format oder das HTML-Format.
  3. Man bezeichnet im IT-Bereich traditionell solche Dateiformate, Protokolle usw. aber auch Hardware als „proprietär“, die nicht allgemein anerkannten Standards entsprechen, also sozusagen „hauseigene“ Entwicklungen sind.

Unterschiede zwischen den Definitionen 2.2 und 3

Der Unterschied zwischen den Definitionen 2.2 und 3 liegt vor allen Dingen auf der einen Seite im Begriff der „Freiheit“ im Sinne freier Software und auf der anderen Seite im Begriff der „anerkannten Standards“ im Sinne offizieller Standardisierungsgremien. So ist z.B. das Audiokompressionsformat „MPEG-1 Audio Layer-3“ („MP3“) nach 2.2 ein proprietäres Format, da es durch aktiv geltend gemachte Softwarepatente belastet und somit nicht länger frei implementierbar ist. Nach 3. ist es jedoch nicht proprietär, da es ein ISO-Standard ist. Das patentfreie Gegenstück Ogg Vorbis hingegen ist zwar ein „freies Format“ nach 2.2, wurde jedoch bisher von keiner großen Standardisierungsorganisation übernommen, und ist damit nach 3. proprietär. Oft sind hauseigene Entwicklungen auch undokumentiert und patentbelastet und somit proprietär nach beiden Definitionen, so das WMA-Format.

Etymologie


Das Wort proprietär kommt vom französischen proprietaire, vom lateinischen proprietarius, "der Eigentümer". Siehe auch lat. proprietas, Eigentum, und propriusus, eigen. Die Wortbedeutung des Adjektivs ist somit "im Eigentum stehend", "jemandem zugehörig".

Weblinks


proprietary | プロプライエタリ | proprietär

Urheberrecht

 

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