Das Eigenschaftswort proprietär (v. lat. proprius „eigen“) bedeutet ''zugehörig, eigen, eigentumsförmig, eigenständig.
Der Unterschied zwischen den Definitionen 2.2 und 3 liegt vor allen Dingen auf der einen Seite im Begriff der „Freiheit“ im Sinne freier Software und auf der anderen Seite im Begriff der „anerkannten Standards“ im Sinne offizieller Standardisierungsgremien. So ist z.B. das Audiokompressionsformat „MPEG-1 Audio Layer-3“ („MP3“) nach 2.2 ein proprietäres Format, da es durch aktiv geltend gemachte Softwarepatente belastet und somit nicht länger frei implementierbar ist. Nach 3. ist es jedoch nicht proprietär, da es ein ISO-Standard ist. Das patentfreie Gegenstück Ogg Vorbis hingegen ist zwar ein „freies Format“ nach 2.2, wurde jedoch bisher von keiner großen Standardisierungsorganisation übernommen, und ist damit nach 3. proprietär. Oft sind hauseigene Entwicklungen auch undokumentiert und patentbelastet und somit proprietär nach beiden Definitionen, so das WMA-Format.
Das Wort proprietär kommt vom französischen proprietaire, vom lateinischen proprietarius, "der Eigentümer". Siehe auch lat. proprietas, Eigentum, und propriusus, eigen. Die Wortbedeutung des Adjektivs ist somit "im Eigentum stehend", "jemandem zugehörig".
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Proprietär".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world