article

Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Das Zivilrecht oder bürgerliche Recht ist genau genommen ein Teil des Privatrechts, obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden.

Benutzer Friedrich.Kromberg Recht Einteilung v2.png Das Privatrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Es sieht, im Gegensatz zum öffentlichen Recht, eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grundsätzlich gestattet, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten (oder auch darauf zu verzichten). Diese Freiheit kann durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten eingeschränkt sein, etwa durch ein Monopol oder die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Sie ist aber unabhängig davon für das Privatrecht prägend, weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zulässt. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag.

Benutzer Friedrich.Kromberg Privatrecht Einteilung v1.png Das Privatrecht gliedert sich in das Zivilrecht (oder bürgerliche Recht) und in das sonstige Privatrecht. Im Zivilrecht als dem allgemeinen Privatrecht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse (Obligationen) festgelegt. Das sonstige Privatrecht, das gelegentlich mit Sonderprivatrecht und Wirtschaftsprivatrecht zusammengefasst wird, ist besonders im Handelsrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht und anderen – sehr detaillierten – Rechtsgebieten ausführlich geregelt.
 

Allgemeines Privatrecht


Gliederung nach dem Pandektensystem

Benutzer Friedrich.Kromberg Bürgerl R Einteilung Pandekten v1.png

Die Gliederung nach dem Pandektensystem teilt das Zivilrecht in fünf (bzw. sechs, mit eigenständigem Personenrecht) Teilbereiche ein: Allgemeiner Teil (idR. mit Personenrecht), Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht. Diesem Schema folgen pandektistische Kodifikationen, im Besonderen das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sowie die moderne Rechtswissenschaft im deutschen Rechtskreis (Deutschland, Österreich).

Gliederung nach dem Institutionensystem

Benutzer Friedrich.Kromberg Bürgerl R Einteilung Institutionen v1.png

Die Gliederung des Zivilrechts nach dem Institutionensystem, das nach dem Hauptwerk des klassischen römischen Juristen Gaius benannt ist, ist eine Einteilung nach Römischem Recht, die in der Zeit der ersten großen Kodifikationswelle – Code Civil, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – aufgenommen wurde.

Die Einteilung gliedert sich grundsätzlich folgendermaßen:

  • personae: Personen- und Familienrecht
  • res: Sachenrecht, Schuldrecht, Erbrecht
  • actiones: Klagen

Das österreichische ABGB folgt diesem Schema, jedoch ohne das Prozessrecht einzubeziehen:

  • Einleitung
  • Personenrecht: Personenrecht (vgl. Allgemeiner Teil), Familienrecht
  • Sachenrecht
    • Dingliches Sachenrecht: Sachenrecht, Erbrecht
    • Persönliches Sachenrecht: Schuldrecht
  • Gemeinsame Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte

Die österreichische Rechtswissenschaft betrachtet diese Einteilung als historisch und gliedert das Zivilrecht nach dem Pandektensystem. Das Institutionensystem ist damit nur für die inhaltliche Orientierung bei der praktischen Arbeit mit dem Gesetz sowie ggf. für Auslegungsfragen maßgeblich.

Sonderprivatrecht


Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das "Sonderprivatrecht der Kaufleute". Es beinhaltet Normen, die für Kaufleute relevant sind, wie Bestimmungen über Handelsgeschäfte, die Firmierung des Kaufmannes, kaufmännische Hilfspersonen (Handelsmakler, Handelsvertreter, Kommissionäre, Spediteure, Lagerhalter), sowie weiters im Bereich des Gesellschaftsrechts Regeln über Personen- und Kapitalgesellschaften.

Für all diese Rechtsgebiete gilt, dass die Normen des allgemeinen Privatrechts subsidiär gelten, sodass z.B. für Handelsgeschäfte grundsätzlich allgemeines Privatrecht gilt, jedoch modifiziert und erweitert durch die Normen des Handelsrechts.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).

Die Normen des Arbeitsrechtes enthalten vielfach (einseitig) zwingende Vorschriften zugunsten des Arbeitsnehmer. Auch hier gelten die Normen des allgemeinen Privatrechts subsidiär.

Weitere

Weitere Sonderprivatrechtsbereiche sind z.B. das Mietrecht oder das Wertpapierrecht, wobei anzumerken ist, dass das Mietrecht oft gemeinsam mit dem Bürgerlichem Recht (Schuldrecht/Vertragsrecht) behandelt wird und das Wertpapierrecht eine immanente Nahebeziehung zum Handelsrecht hat.

Kodifikationen


Zentrale Normen des Zivilrechts sind in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), in der Schweiz das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) samt Obligationenrecht (OR). Der Code Civil in Frankreich ist eine ähnliche Kodifikation, die sich direkt vom Code Napoleon ableitet und Vorbild für die übrigen Kodifikationen der sogenannten Civil Law Countries war.

Alien Tort Claims Act


Die weltweit einzigartige Möglichkeit, privatrechtliche Ansprüche aus jedem Land der Welt vor einem US-Gericht einzuklagen, wird durch das US-amerikanische Alien Tort Claims Act Gesetz geregelt.

Literatur


  • Dieter Medicus: Grundwissen zum Bürgerlichen Recht. 6. Auflage. Heymann, Köln/Berlin/München 2004, ISBN 3-452-25804-1

Weblinks


Privatrecht

Građansko pravo | Civil law | Civila juro | Derecho civil | Droit civil | המשפט הקונטיננטלי | Diritto civile | 民法 | 민법 | Civilinė teisė | Burgerlijk recht | Privatrecht | Prawo cywilne | Direito civil | Гражданское право | Civilno pravo | Civilrätt | Цивільне право | 民法

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Privatrecht".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld