Eine normale private Unfallversicherung sichert die versicherte Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen aller Art ab. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Versicherungsfall ist der Unfall. Ein Unfall setzt voraus, dass die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Versicherungsbedingungen erweitern den Unfallbegriff auf Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung - also ohne Einwirkung von Außen - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen. So liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person z. B. ein schweres Möbelstück anhebt und durch die dabei aufgewendete Muskelkaft die Bizepssehne reißt.
Manche Versicherer ziehen noch weitere Fälle in den Versicherungsschutz ein. Z. B. werden vereinzelt auch Zeckenbisse gemäß einer Klausel bedingungsgemäß als Unfall behandelt. Ähnliches gilt neuerdings auch für frauentypische Krebserkrankungen, bei denen bei einigen Anbietern eine Leistung vorgesehen sein kann.
Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit Invalidität hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Unfallrente. Durch sogenannte Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe des Invaliditätskapitals bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt.
Neben der Invalidität ist es möglich, Todesfallleistungen zu vereinbaren. Diese Leistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt.
Darüberhinaus bieten die Unfallversicherer eine Vielzahl weiteter unfallbedingter Leistungen an, die jeweils gegen entsprechende Mehrprämie zusätzlich versichert werden können. Hierzu gehören das Krankenhaustagegeld, das Genesungsgeld, das Tagegeld oder auch Sofortleistungen bei starken Schmerzen, Zahlungen für kosmetische Operationen, um Entstellungen durch einen Unfall zu beheben, Bergungskosten und noch weitere Leistungsarten versicherbar.
Außer der Rundum-24-Stunden-Deckung gibt es auch sog. Ausschnittsdeckungen. Dazu gehören namentlich die Insassenunfallversicherung, die in Verbindung mit der KFZ-Versicherung abgeschlossen wird oder die Bauhelferunfallversicherung. In Pauschalreiseangeboten werden auch Reiseunfallversicherungen angeboten.
Versichert werden kann auch eine sogenannte Ökoleistung, die für Unfälle bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufkommt.
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