Die Preußischen Reformen oder auch Stein- und Hardenbergschen Reformen waren eine Reaktion auf die Niederlage Preußens in der Schlacht bei Jena und Auerstedt. Riesige Gebietsverluste, erdrückende Tributszahlungen an Napoleon und das Bestreben, sich wieder im Kreis der Großmächte zu behaupten, zwangen Preußen zu Modernisierungen. Es war "Eine Politik der defensiven Modernisierung, nicht mit, sondern gegen Napoleon" (Elisabeth Fehrenbach). Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein und nach ihm Karl August Fürst von Hardenberg setzten diese Reformen um.
Das vorherrschende Ziel hinter den Reformen war die Vermeidung einer Revolution in Preußen unter dem Eindruck der wachsenden Unzufriedenheit im Volk, das auf die französische Revolution blickte. Die Reformer setzten die Änderungen nicht vorrangig zum Wohle der Bevölkerung um, sondern gingen Kompromisse ein, um das bisher bestehende System wenigstens in den Grundsätzen zu erhalten und trotzdem die Stimmung der Bevölkerung zu verbessern.
Die vordergründigen Ziele waren folgende:
Sie beinhalten folgende Schwerpunkte:
Reformpunkte
(Hauptartikel: Bauernbefreiung)
Bis 1807 waren die Bauern durch die Erbuntertänigkeit leibeigen. Sie wurden durch Frondienste und Abgaben belastet und kämpften oft um das blanke Überleben, so dass auch schon die Kinder als Knechte und Mägde arbeiten mussten.
Das Oktoberedikt vom 9. Oktober 1807, ein von Karl vom und zum Stein durchgesetztes Gesetz, hob die Erbuntertänigkeit in Preußen auf. Die Schranke zwischen Bauern- und Bürgerstand fiel. Zuvor war der Landbesitz nur Adligen gestattet. Diese durften dafür keine bürgerlichen Berufe ausüben. Jetzt wurde das Recht auf freien Eigentumserwerb und die Freiheit der Berufswahl für alle preußischen Bürger gewährt. Eine weitere Neuerung war die Freiheit der Eheschließung. Zwar wurden durch dieses Gesetz die rechtlichen Grundlagen der Ständegesellschaft beseitigt, jedoch blieb die Landverteilung im Wesentlichen unverändert.
Das Regulierungsedikt im Jahr 1811 machte alle Bauern zu Eigentümern der Höfe, welche sie bewirtschafteten. Von ihren bisherigen Abgaben und Frondiensten an den Grundbesitzer mussten sie sich freikaufen. Allerdings konnte viele Bauern die Entschädigungssumme nicht aufbringen. Dann mussten sie entweder den Gutsbesitzern bis zur Hälfte ihres Landes als Entschädigung überlassen, wobei der Rest oft nicht mehr genug Ertrag brachte, oder sie mussten sich stark verschulden. Wenn sie die Zinszahlungen nicht leisten konnten, verloren sie ihr Land wieder.
Somit profitierten außer dem bäuerlichen Mittelstand eigentlich nur die Großgrundbesitzer und adligen Junker von der Reform, die auf diese Weise ihren Landbesitz mehren konnten. Als schließlich durch eine neue Verordnung auch noch die Allmende (das von allen nutzbare Land eines Dorfes) den Großbauern und Gutsherrn als Entschädigung zugesprochen wurde, verloren viele Kleinbauern endgültig ihre Existenzgrundlage und mussten sich als Landarbeiter auf den großen Gütern verdingen. Obwohl die Reformer mit diesem Edikt die besten Absichten hatten, verdreifachte sich in der Folgezeit die besitzlose Unterschicht.
Der Magistrat hatte die Obhut über städtische Einnahmen und Ausgaben und somit Mitspracherecht bei vielen Angelegenheiten (Bau oder Schulwesen zum Beispiel). Dennoch behielt sich die Regierung bestimmte Punkte vor, vor allem die Exekutive, wie auch Polizei, oblag immer noch ausschließlich der staatlichen Gewalt. Die Städteordnung galt auch nach dem Wiener Kongress 1814/15 nur in den Provinzen, die schon 1806 Preußen unterlagen. Die Städtereform griff auf die mittelalterliche Städteverfassung zurück und war trotzdem ein Schritt in die Richtung der heutigen kommunalen Selbstverwaltung.
Anfangs war die freie Marktwirtschaft sehr labil (jeder durfte endlich das machen was immer er wollte), eine Wirtschaftskrise drohte. Die Regierung hielt aber an der Reform fest. Preußen wurde somit der Vorreiter der Industrialisierung in ganz Deutschland und war anderen Staaten voraus, weil es rechtzeitig die Fesseln der alten Handwerksordnung löste. Der Preis dafür war der wirtschaftliche Ruin vieler Handwerksmeister.
Humboldt verfolgte den Ansatz des Humanismus, der eine gute Allgemeinbildung als Wert an sich sah. Dadurch wollte er die Menschen zu mündigen Bürgern erziehen. Erst an zweiter Stelle stand die Vermittlung beruflich benötigter Fachkenntnisse.
Volksschul-, Gymnasial- und Universitätswesen wurden als einheitliches staatliches Bildungssystem etabliert. Staatlich anerkannte Leistungskriterien wurden geschaffen als Voraussetzung für den Eintritt in den Staatsdienst: es sollte auf Bildung und Leistung ankommen, nicht mehr auf Herkunft und Stand.
Der Beruf des Lehrers wurde aufgewertet durch Einführung einer Ausbildung zum Volksschullehrer. Zuvor war der Lehrer ein dem Priester unterstellter Gehilfe, der keinerlei fachliche Qualifikation aufweisen musste. Dieses wenig angesehene Amt wurde meist an Theologen, denen es nicht gelungen war, Priester zu werden, oder ehemalige Soldaten und Handwerker vergeben. Durch Humboldts Reformen wurde es in Preußen Pflicht für angehende Lehrer, sich einer fachlichen und pädagogischen Ausbildung zu unterziehen.
Die allgemeine Schulpflicht, die seit 1717 eher formal bestand, da für ihre Umsetzung meist der Gutsherr verantwortlich war, der daran oft wenig Interesse hatte, wurde aufgewertet und bis zur Jahrhundertmitte größtenteils durchgesetzt. Die Schüler wurden nicht mehr so hart gedrillt wie zuvor üblich. Juden wurde erlaubt, Unterricht an Schulen zu geben. Die Erziehung an Gymnasien wurde auf Allgemeinbildung ausgerichtet, insbesondere durch Latein und Altgriechisch als Fächer anstatt des Auswendiglernens von Bibeltexten. Das Gymnasium stand prinzipiell den Jungen aus allen Schichten offen, wenngleich es in der Praxis nur von denen besucht werden konnte, deren Eltern das Schulgeld aufbringen konnten. Für Mädchen blieb die Schullaufbahn noch bis zur Jahrhundertwende versperrt.
Humboldt gründete eine Universität in Berlin, die heutige Humboldt-Universität. In der Folgezeit wurden weitere Universitäten gegründet und zu Stätten der neuen bürgerlichen Elite.
Außerdem wurde die Berufsschule als praxisbezogene weiterführende Schulform eingeführt.
Das Söldnerheer wurde in ein Volksheer umgewandelt, die höheren Armeeränge wurden auch für Bürgerliche zugänglich, es galt das Leistungsprinzip statt Privilegien. Die Allgemeine Wehrpflicht, 1813 eingeführt, sollte zu einer stärkeren Solidarisierung zwischen Volk und Staat führen. Die im Frieden von Tilsit festgesetzte Begrenzung der Armee auf 42.000 Mann wurde dabei mit dem Krümpersystem umgangen. Es wurde neben dem stehenden Heer eine Reservearmee geschaffen, die Landwehr. Die Strafen innerhalb der Armee wurden gemildert.
Prinzipiell erhielten die Juden die gleichen bürgerlichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Staatsbürger; ihnen wurde Erwerb von Grundbesitz gestattet, und das Besetzen städtischer und Universitätsämter wurde ihnen möglich. Sie erhielten aber vorerst keinen Zugang zu Offiziersrängen, Justiz- und Verwaltungsämtern. Allerdings mussten sie Heeresdienst leisten. Das hatte zur Folge, dass viele Juden nach Preußen zogen.
Für die Bevölkerung erwiesen sich die Reformen letztendlich als weniger nützlich, denn nach der Niederlage Napoleons wurden die Reformen teilweise zurückgenommen und es herrschte weiter der Absolutismus. Bei der Bauernbefreiung waren die kleinen Landbesitzer wirtschaftlich zu schwach, um die Ablösesummen aufzubringen. Es entstand ein ländliches Proletariat, Verarmung, Landflucht und Auswanderung waren die Folge. Weite Teile der besitzlosen Bevölkerung spürten von neuen Freiheiten nichts. Die Reformen waren also im nachhinein nur auf dem Blatt Papier entstanden und blieben auch dort.
Obgleich in einigen Punkten für die damalige Zeit in den Deutschen Ländern progressiv und humanistisch, sind diese jedoch mehr "von oben verordnet" als evolutionär von unten gewachsen.
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"Preußische Reformen".
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