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Die Politische Partei (v. lat.: pars, partis = Teil, Richtung, Rolle) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss politisch interessierter Menschen mit weitgehend übereinstimmenden Vorstellungen, wie das Gemeinwesen (Staat, Kommune) funktionieren sollte.

Nach einer anderen Definition von Winkler (2002) ist eine Partei "eine Gruppe gleichgesinnter Personen, die sich in unterschiedlicher organisatorischer Form an der politischen Willensbildung beteiligt und danach strebt, politische Positionen zu besetzen und ihre Ziele in einem Gemeinwesen durchzusetzen".

§2, Absatz 1 des deutschen Parteiengesetzes definiert Parteien wie folgt: "Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein."

Eine Ad-hoc gegründete Vereinigung zur Durchsetzung eines konkreten Zieles ist also genauso wenig eine Partei wie ein Bündnis, das lediglich den Zweck hat, eine Person in ein politisches Amt zu hieven (häufig etwa in Südamerika). Des Weiteren sind reine Lobby-Organisationen ausgeschlossen, die keine Mandate in Parlamenten anstreben.

Gründung von Parteien


In Deutschland müssen Parteien registriert werden. Zur Gründung einer Partei bedarf es einer bestimmten Menge an Unterschriften deutscher Staatsbürger, derzeit 2000 für das Bundesland, in dem man sich zur Wahl stellt. Die Partei muss innerhalb von 6 Jahren an mindestens einer Bundestags- oder Landtagswahl teilnehmen, um weiterhin als Partei anerkannt zu werden. Nur natürliche Personen können Mitglied einer Partei sein. In Deutschland kann eine Partei durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden, wenn sie verfassungsfeindlich agiert.

In der Schweiz müssen Parteien nicht registriert werden. Die Partei bestimmt in ihren Statuten selbst, wer als Mitglied aufgenommen werden kann. In der Regel sind dies stimmberechtigte und nicht stimmberechtigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie im Lande wohnhafte Ausländer. Es gibt keine eigene Rechtsform für Schweizer Parteien. Sie sind meist als Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisiert. Juristische Personen sind als Mitglieder schweizerischer Parteien nicht vorgesehen.

In Österreich müssen Parteien registriert werden, wenn sie sich einer Wahl stellen wollen. Des Weiteren können nur natürliche Personen Parteimitglieder sein. Um sich dieser Registrierung zu unterziehen, bedarf es einiger Klauseln, die berücksichtigt werden müssen. Die Partei muss an der politischen Willensbildung interessiert sein und muss Satzungen beschließen, in denen die interne Hierarchie und die politischen Ziele hervorgehen. Außerdem sind diese Satzungen an das Bundesministerium für Inneres zu schicken und es ist eine Gebühr von etwa 60 € zu bezahlen, damit die Partei Rechtspersönlichkeit erlangt. Die Statuten der Partei werden erst überprüft, wenn Mitglieder oder die Partei selbst Gesetzesübertretungen tätigt und juristisch auffällt. Diese Satzungen bzw. Parteistatuten müssen regelmäßig in einer periodischen Zeitschrift kundgemacht werden. Auch sind die Einnahmen und Ausgaben der Partei zwei beeideten Wirtschaftsprüfern vorzulegen.

Eine Abmeldung einer Partei ist nicht notwendig. Daher gibt es in Österreich auch über 700 sogenannter "Karteileichen".

Aufgaben


  • Personal: Rekrutierung von Personal und Aufstellung von Kandidaten bei Wahlen zur Besetzung politischer Ämter.

  • Interessenaggregation: Formulierung und Bündelung der Interessen und Meinungen der Bürger.

  • Interaktion: Verbindung zwischen Staat und Bürger, zweiseitiger Kommunikationskanal: Einerseits Artikulation von Interessen gegenüber staatlichen Institutionen und andererseits Erläuterung, Information und Erklärung von staatlichen Entscheidungen gegenüber den Bürgern.

  • Parteiprogramm: Entwicklung politischer Programme über einen längeren Zeitraum. So werden "politische Heimaten" für die Bürger geschaffen.

  • Regierung: Aufstellen und Einflussnahme auf die Regierung, Schaffung eines eingespielten Systems im Parlament. Fraktionen und die dortige Arbeitsteilung sorgen für ein arbeitsfähiges Parlament und organisieren Mehrheiten für Regierungsvorschläge.

  • Accountability: Sicher stellen, dass Entscheidungsträger die Konsequenzen für schlechte Politik trägt. Besonders bei Präsidentiellen Systemen, in denen der Präsident nicht wiedergewählt werden kann und auch nicht in eine starke Partei eingebunden ist, kann es zu Problemen mit der Verantwortlichkeit des Präsidenten kommen. Weil er weder durch Nicht-Wiederwahl oder Schwächung "seiner Partei" "bestraft" werden kann, ergibt sich die Gefahr, dass sich der Präsident deutlich von seinen Positionen im Wahlkampf entfernt. Dagegen sorgt eine starke Partei (die ja im Gegensatz zum Präsidenten noch Wahlen gewinnen muss) für die Einhaltung der gegebenen Versprechen.

Geschichte


Zur Entstehungszeit der Parlamente waren Parteien oft nur lockere Vereinigungen, die vor allem kurz vor Wahlen tätig wurden, um Kandidaten zu unterstützen. Die ersten Parteien in einem klar definierten Parteiensystem gab es im englischen Parlament um 1690-1695. "Whig" und "Tory" definierten mehr und mehr eine politische Vorliebe für die verschiedensten Politikfragen. Seit den 1830er Jahren wurden Parteien in England erstmals auch vollständig mit Regierung und Opposition in Verbindung gebracht. Die Bildung von Parteistrukturen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie der Aufbau von Parteisekretariaten mit besoldeten Parteisekretären geht maßgeblich auf die Sozialdemokratie zurück.

Siehe auch: Geschichte der Parteien in Deutschland

Arten von Parteien


Allgemein

Man unterscheidet heute immer noch grob zwischen "linken" und "rechten" Parteien. Diese Unterscheidung geht auf das französische Parlament zur Restaurationszeit zurück. Dort saßen die Gegner der Regierung vom Parlamentspräsidenten aus gesehen links. Andere und oft signifikantere Unterscheidungen sind:

  • demokratische Parteien <=> Parteien, die Einparteienherrschaft anstreben (im Einparteiensystem oder im Blockparteiensystem)
  • fortschrittliche Parteien <=> konservative Parteien
  • liberale Parteien <=> Parteien, die viel Staatskontrolle anstreben
  • Regierungsparteien <=> Oppositionsparteien
  • Wählerparteien (nur vor Wahlen aktiv) <=> Meinungsbildungsparteien (mit permanentem politischem Engagement)
  • Volksparteien (inhaltlich und zahlenmäßig breit abgestützt) <=> Themenparteien (widmen sich nur einzelnen politischen Themen, wirken oft elitär)
  • Führerparteien (eine Person gibt politische Ziele und Wege vor) <=> Basisparteien (politische Entscheide von den Mitgliedern entwickelt und sanktioniert)

Unterscheidung nach der Art der Entstehung

  • Aus dem Parlament entstandene Parteien: Diese Parteien entstehen durch einen Zusammenschluss verschiedener Parlamentarier, deren Interessen oder Ideologien relativ stark übereinstimmen.
  • Außerhalb des Parlaments entstandene Parteien: Diese politischen Einflussgruppen werden oft als der neue Typus einer Partei beschrieben. Historisch gesehen waren Parteien, die außerhalb des Parlaments entstanden, oft dem linken Spektrum zuzuordnen. Generell weisen extern entstandene Parteien einen höheren Organisationsgrad auf.

Unterscheidung nach dem Organisationsgrad

  • Wählerpartei: Als die Parteien entstanden, besaßen sie zumeist nur sehr wenige Mitglieder. Einflussreiche Bürger schlossen sich locker zusammen und übten die Arbeit häufig ehrenamtlich aus (Honoratiorenpartei). Heutzutage spricht man eher von einer Wählerpartei. Damit ist gemeint, dass die Zahl der Wählerinnen und Wähler im Vergleich zu den Mitgliedern unverhältnismäßig hoch liegt. Die Bindung an die Partei ist meist nur schwach ausgeprägt. Die Finanzierung muss in großen Teilen aus externen Quellen erfolgen.

Historisch gesehen entstanden Honoratiorenparteien oft aus den Parlamenten heraus und wurden von Parlamentariern gegründet. Für die schon immer existierende Gruppierungen im Parlament (den Vorgängern der heutigen Parlamentsfraktionen) wurde es wegen der Ausweitungen des Wahlrechts auf größere Bevölkerungsteile notwendig, Organisationsstrukturen in den Wahlkreisen zu bilden, um Wähler zu sichern. Solche Parteien wahren zumeist konservativ.

  • Mitgliederpartei: Im Gegensatz zu den bürgerlichen Parteien, entstanden die Arbeiterparteien aus außerparlamentarischen Organisationen, die schon frühzeitig über einen festen, durchorganisierten Apparat verfügten und einen relativ hohen Anteil an Mitgliedern stellten (Massenpartei). Eine Mitgliederpartei, so der Ausdruck, der sich in der Gegenwart durchgesetzt hat, weist einen beträchtlichen Organisationsgrad auf. Daher lässt sich ein erheblicher Teil ihrer Ausgaben durch Mitgliedsbeiträge decken.

Unterscheidung nach gesellschaftspolitischen Zielen

Diese Kategorien sind vor allem in der europäischen Politik entstanden: Sie spiegeln die gesellschaftlichen "Cleavages", also Konfliktlinien wider, die in verschiedenen Staaten ganz unterschiedlich ausprägt sein können. Grundsätzlich ist allerdings seit Mitte der 80er Jahre eine Auflösung bzw. Schwächung der Konflikte zu beobachten.

Die "klassischen" Cleavages der Parteienforschung sind:

- Säkularismus vs. Kirche/ christliche Werte

- Agrarinteressen vs. Industrieinteressen

- Arbeit vs. Kapital

- Zentralstaat vs. regionale Einheiten

- materialistisch vs. post-materialistisch

- ökonomisch vs. ökologisch

Diese Konfliktlinien durchkreuzen sich teilweise bzw. überlagern sich gegenseitig, so dass in den einzelnen Parteien, v.a. den größeren mehrere Konfliktlinien zu finden sind.

  • Nationalistische Parteien: Sie streben nach einer Übereinstimmung von Nation und Staat, der Verminderung fremdländischer Einflüsse auf selbige und betreiben infolgedessen oft die politische, kulturelle und wirtschaftliche Abschottung der eigenen Volksgemeinschaft gegenüber dem Ausland. Den Nationalstaaten wird Vorrang gegenüber internationalen Organisationen (wie bspw. der EU) eingeräumt, jede Übertragung von Kompetenzen Ersterer auf Letztere abgelehnt.
  • Konservative Parteien: Sie trachten danach, das Altbewährte zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Aus diesem Grunde stehen sie umfassenden Neuerungen und Veränderungen skeptisch gegenüber oder versuchen diese - wenn unumgägnlich - behutsam durch Reformen (anstatt durch Revolution) auf den Weg zu bringen.
  • Liberale Parteien: Sie berufen sich auf die Freiheitsrechte des Individuums und betonen die Unverbrüchlichkeit des Rechtsstaates. Dabei wird eine kapitalistische Wirtschaftsordnung favorisiert, sowie oftmals ein die Wirtschaft möglichst wenig beeinträchtigender Minimalstaat.
  • Sozialdemokratische/Sozialistische Parteien: Sie berufen sich auf die Ideale der sozialen Gerechtigkeit und der Demokratie, distanzieren sich jedoch von antikapitalistischen Programmatiken.
  • Kommunistische Parteien: Sie streben nach einer klassenlosen Gesellschaft, in der die sozialen Unterschiede zwischen den Menschen aufgehoben bzw. so gering wie möglich sind und, in der Regel basierend auf den Auffassungen von Karl Marx, das erwirtschaftete Sozialprodukt allen gehört.

Unterscheidung nach dem politischen Einzugsbereich

  • Volkspartei: Sie versucht, die Interessen und Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen, grenzt sich daher nicht von bestimmten Bevölkerungsschichten ab, sondern integriert möglichst viele Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet nicht, dass eine Volkspartei in der Mitglieder- und Wählerstruktur keine Schwerpunkte setzt. Weltanschauliche Gesichtspunkte spielen für das Programm einer Volkspartei nur eine untergeordnete Rolle.
  • Interessenpartei oder Themenpartei: Sie fühlt sich den Interessen einer ganz speziellen (zum Beispiel sozialen, konfessionellen, regionalen) Gruppe verpflichtet und erhebt nicht den Anspruch, für alle Teile der Bevölkerung gleichermaßen wählbar zu sein. Die Parteiprogrammatik ist hier vielfach stark ausgeprägt. Eine Spielart der Interessenpartei stellt auch die Klassenpartei dar.

Unterscheidung nach der Funktion im politischen System

  • Regierungspartei: Diese Partei war bei den Wahlen siegreich und stellt bis zu den nächsten Wahlen die Mitglieder der Regierung. Dabei kann es mehrere Regierungsparteien geben, die zusammen - als Koalition - die Regierung stellen.
  • Oppositionspartei: Diese Partei ist bei den Wahlen unterlegen und stellt die Opposition im Parlament. Es kann ebenfalls mehrere Oppositionsparteien geben, deren Ziel es ist, sich dem Wähler durch das Aufzeigen von Alternativen für die nächste Wahl zu empfehlen.

Parteien in modernen Demokratien


Eine repräsentative Demokratie ohne Parteien kann nicht funktionieren. Parteien müssen in der demokratischen Struktur für die staatlichen Organe sowie für die Stimm- und Wahlberechtigten zeit- und kostenintensive Dienstleistungen erbringen, die von staatlichen Organen oder anderen privaten Institutionen nicht wahrgenommen werden können. Die Zeit wird von den Parteimitgliedern aufgebracht, und die Kosten werden aus den Mitgliederbeiträgen bzw. in Deutschland inzwischen durch eine überwiegend staatliche Parteienfinanzierung aufgebracht.

Eine besonders wichtige und wertvolle Aufgabe der Parteien ist die Evaluation (Bewertung) und Nomination (Benennung) von Kandidierenden für staatliche Aufgaben.
Die staatlichen Organe erwarten außerdem, dass die Parteien zu allen Sachgeschäften umgehend und professionell Stellung nehmen.
Die Stimm- und Wahlberechtigten erwarten, dass sie von den Parteien informiert werden.

Moderne Demokratien kann man auch in Mehrparteien- und Zweiparteiensysteme unterscheiden. Das Mehrheitswahlrecht trägt zur Bildung von Zweiparteiensystemen bei (z. B. Vereinigtes Königreich, USA), bei dem nur eine Regierungs- und eine Oppositionspartei im Parlament repräsentiert sind, bei allerdings vergleichsweise geringer Bindung des Abgeordneten an Vorgaben seiner Partei (v.a. USA, bei GB durch innerparlamentarische Opposition wieder stärkere Bindung an die Partei), während das Verhältniswahlrecht die Bildung eines Parlaments mit mehreren Parteien begünstigt, wobei jedoch im allgemeinen die Fraktionsdisziplin eine größere Rolle spielt (z. B. Niederlande, Deutschland). Zweiparteiensysteme führen zu klaren Mehrheiten, die Regierungsbildung ist sehr einfach. Mehrparteiensysteme führen zu Koalitionsregierungen, die schwieriger zu bilden sind und bei denen es leicht zu internen Konflikten kommt. Andererseits spiegelt ein Mehrparteiensystem die komplexe gesellschaftliche Wirklichkeit besser wider. In diesem Zusammenhang findet das Medianwählermodell Anwendung.

Einparteiensysteme finden sich nur in nicht-demokratischen Staaten.

Seit einigen Jahrzehnten ist das Ansehen der Parteien rückläufig, da einerseits der Wohlstand das politische Interesse abnehmen lässt, andererseits missbräuchliche Anwendungen der Parteipolitik transparenter und der Kritik zugänglicher werden. Regierenden Parteien wird zunehmend häufiger Bürgerferne vorgeworfen, sei es wegen Kritik an Entscheidungen oder aus parteipolitischer Motivation (siehe auch Politikverdrossenheit).

Mitgliedschaft


Wer Mitglied einer Partei werden möchte, stellt einen Aufnahmeantrag beim betreffenden Landesverband. Über die Aufnahme des Mitgliedes entscheidet der Vorstand des Kreis- oder Unterverbandes, in dem der Antragsteller wohnt, per Abstimmung. Es kann dafür eine Anhörung anberaumt werden. Parteimitglieder können sich in unterschiedlich gestufte Parteigremien wählen lassen (Stadt-/Unterverbandsvorstand, Kreis-, Bezirksvorstand, Landes- und Bundesfachausschüsse). Wer in ein Parlament gewählt werden möchte, muss sich von seinem Verband als Kandidat ernennen lassen. Während Direktkandidaten dann von den Parteitagen des betreffenden Wahlkreises gewählt werden, werden Listenplätze durch Wahlgänge auf einem dafür einzuberaumenden Landesparteitag besetzt.

Parteien im deutschen Grundgesetz


Artikel 21 im deutschen Grundgesetz:

  • Funktion: Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes
  • Gründung beruht auf freiwilliger Basis (Recht)
  • Innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen (Pflicht)
  • Rechenschaftsberichte müssen geführt werden (Pflicht)

Zielt eine Partei auf Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab, so ist sie verfassungswidrig. Wichtig ist jedoch, dass hierüber nur das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat. Erst durch ein entsprechendes Urteil verliert eine solche Partei dann den Schutz durch die Verfassung.

Parteien in Europa


Parteien in Asien


Siehe auch


Listen politischer Parteien:

Literatur


  • Scott Mainwaring, Arturo Valenzuela (Herausgeber): Politics, Society, and Democracy: Latin America, Westview Press, Dezember 1998 - ISBN 0813337267
  • Karl-Rudolf Korte, Manuel Fröhlich: Politik und Regieren in Deutschland (Kapitel 4.3 - Parteien), Utb, Juli 2004 - ISBN 3825224368
  • Anton Pelinka: Vom Glanz und Elend der Parteien, Studien Verlag, Oktober 2005 - ISBN 3706541718
  • Peter Apes: SUC - Recht für alle, Goldman Verlag, Mai 2005
  • Kai Oliver Thielking: Zwischen Bibel und Grundgesetz. Christliche Kleinparteien in der Bundesrepublik Deutschland. Tectum Verlag, Marburg 1999, ISBN 3-8288-8007-X

Weblinks


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