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Das Persönliche Budget ist ein Instrument der Sozialhilfe und der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Rentenversicherung).

Es ermöglicht hilfebedürftigen Menschen (zum Beispiel chronisch kranken oder behinderten Menschen), die einen Leistungsanspruch haben, unmittelbar finanzielle Mittel zu erhalten. Sie können so selbst entscheiden, welcher Dienst oder welche Person die Hilfe erbringen soll, da sie die Dienstleistungen oder Hilfsmittel unmittelbar bezahlen können. Durch dieses Instrument soll die Eigenverantwortlichkeit der hilfebedürftigen Menschen gestärkt werden. Diese Entwicklung ist maßgeblich geprägt durch das neue Rehabilitationsrecht (Sozialgesetzbuch IX). Auch in anderen europäischen Ländern (zum Beispiel den Niederlanden) gibt es das Instrument des Persönlichen Budgets.

Weblinks


Behindertenhilfe | Pflege

 

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