Als Parteiloser gilt, wer ein politisches Amt ausübt bzw. anstrebt, aber keiner politischen Partei angehört.
Parteilosen werden meistens geringere Chancen eingeräumt als Parteimitgliedern. In der Kommunalpolitik gibt es jedoch häufiger erfolgreiche Parteilose, die zumeist von Parteien unterstützt oder geduldet werden, sofern diese keinen eigenen Kandidaten aufstellen.
Siehe auch: Direktkandidat
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"Parteiloser".
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