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Pädagogische Freiheit bezeichnet den für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen Ermessens- und Entscheidungsspielraum eines voll ausgebildeten Lehrers. Sie ist tw. schulrechtlich verankert und darf beispielsweise in Hessen weder durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften noch Konferenzbeschlüsse oder Vorgesetzte unnötig eingeengt werden (vgl. z. B. § 86 hessisches Schulgesetz).

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Pädagogik | Schulrecht

 

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