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Magisches_Viereck_der_Wirtschaftspolitik.png Als magisches Viereck bezeichnet man ein System von vier wirtschaftspolitischen Zielen:

Bei einer Erreichung der vier Ziele spricht man auch von einem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht.

Bisweilen spricht man vom magischen Fünfeck, Sechseck, Siebeneck und Achteck, wobei das magische Viereck um einen oder mehrere der folgenden Punkte erweitert wird:

  • ausgegliche öffentliche Haushalte
  • gerechte Einkommensverteilung
  • Erhaltung einer lebenswerten Umwelt
  • humane Arbeitsbedingungen
  • Sicherung von Ressourcen

Der Begriff magisch rührt daher, dass nicht alle Ziele gleichzeitig erreicht werden können, da zwischen den Zielen ein Zielkonflikt vorliegt. Manche der Ziele können zwar in manchen Situationen zueinander komplementär sein, das heißt sie unterstützen sich gegenseitig (z. B. Wirtschaftswachstum und hohes Beschäftigungsniveau), andere sich jedoch gegebenenfalls konkurrierend verhalten (z. B. kurzfristig Preisstabilität und Wirtschaftswachstum oder Preisstabilität und Arbeitslosigkeit (Phillips-Kurve)).

Messung


Messung der Preisniveaustabilität: Es wird ein Warenkorb mit den üblicherweise konsumierten Gütern zusammengestellt, deren Preise ständig überwacht werden. Vergleicht man das Preisniveau des Warenkorbs von zwei Jahren, erhält man die Veränderung.

Messung der Höhe des Beschäftigungsgrades: Man teilt die Anzahl der Arbeitslosen durch die Summe der Erwerbstätigen und der Arbeitslosen insgesamt.

Messung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts: Die vom Ausland empfangenen Zahlungen müssen genauso hoch sein wie die ans Ausland geleisteten Zahlungen.

Messung des Wirtschaftswachstums: Wirtschaftswachstum liegt vor bei einer realen Zunahme des Bruttonationaleinkommens bzw. des Bruttoinlandprodukts.

Situation in Deutschland


Die vier Ziele des magischen Vierecks werden in § 1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes von 1967 genannt. Sie bilden zusammen das Staatsziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (Art. 109 Abs. 2 GG).

Die Ziele sind eigentlich als gleichberechtigt gedacht gewesen; durch das Europarecht wird jedoch der Preisniveaustabilität eine herausragende Stellung eingeräumt (vgl. Art. 4 Abs. 2 und 105 EGV, Art. 88 Satz 2 GG)

Weblinks


Wirtschaftspolitik

 

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