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Allerdings hebt sich die höchstalemannisch-walserdeutsche Mundart von Triesenberg, deren Träger um das Jahr 1300 n.Chr. im Zuge der Walserwanderung aus dem Schweizer Kanton Wallis ins Land gekommen sind, bis heute deutlich ab von den hochalemannischen Dialekten der altansässigen Bevölkerung, die im Laufe des Mittelalters hier – wie im ganzen unterrätischen Raum – die alte rätoromanische Landessprache zugunsten des Alemannischen aufgegeben hatte. Die alemannischen Ortsdialekte unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde teilweise sehr stark voneinander (siehe Dialektkontinuum). Schrift- und Mediensprache ist Hochdeutsch (Standardsprache).
Liechtenstein ist der einzige Staat mit Deutsch als alleiniger (anerkannter) Amts- und Landessprache. In den übrigen (größeren) Staaten des deutschen Sprachraumes sind auch slawische Sprachen als Minderheitensprachen anerkannt.
Das Erzbistum Vaduz wurde am 2. Dezember 1997 von Papst Johannes Paul II. errichtet. Da dies ohne vorhergehende Konsultation oder Information der Liechtensteiner Regierung geschah, führte dies zu kritischen Äußerungen im Lande. Als Folge dessen gründeten engagierte Katholiken zu Anfang 1998 den Verein für eine offene Kirche.
Siehe auch: Katholische Kirche in Liechtenstein
Das Fürstentum ist hervorgegangen aus dem Erwerb der Herrschaft Schellenberg (1699) und der Grafschaft Vaduz (1712) durch die Fürsten von Liechtenstein. Die Familie Liechtenstein lässt sich bis in das 12. Jahrhundert nachweisen, sie war in Niederösterreich ansässig; ihr Name leitet sich von der Burg Liechtenstein bei Mödling vor Wien ab. Erst 1938 wurde Schloss Vaduz ständige Residenz. Karl von Liechtenstein wurde 1608 in den erbländischen Fürstenstand erhoben und damit der erste Fürst Liechtensteins. Er erwarb und erhielt umfangreiche Gebiete in Böhmen und Mähren. Kaiser Karl VI. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erhob die Grafschaften am 23. Januar 1719 zum reichsunmittelbaren Fürstentum im Besitz und mit Namen der Fürsten von Liechtenstein.
Während des Koalitionskrieges 1799 wurde Liechtenstein erst von den Franzosen, dann von den Österreichern besetzt. Nach dem Ende des mittelalterlichen deutschen Reiches wurde das Fürstentum Liechtenstein am 12. Juli 1806 als souveräner Staat in den Rheinbund aufgenommen und war ab 1815 Mitglied im Deutschen Bund. Nach dessen Auflösung 1866 blieb es ein unabhängiger, neutraler Staat. 1862 unterzeichnete Fürst Johann II. als Folge der Revolutionswirren eine konstitutionell-monarchische Verfassung. Der erste Landtag wurde gewählt. 1868 wurde das Militär aufgelöst. Bis zum 1. Weltkrieg war Liechtenstein über ein Zweckbündnis stark mit dem Kaisertum Österreich-Ungarn verbunden. Nach dessen Auflösung und Aufteilung verbündete sich Liechtenstein mit der Schweiz, übernahm den Schweizer Franken als Währung und ging 1923 eine Zollunion ein. Die diplomatische und konsularische Vertretung erfolgt seit dem Jahr 1924 durch die Eidgenossen. Mit der Verfassung von 1921 wurde das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Monarchie mit demokratisch-parlamentarischer Regierungsform. Die Fürsten wohnten überwiegend in Wien. Erst Fürst Franz Josef II. hielt sich ab 1938 mit seiner Familie hauptsächlich in Vaduz auf. Vom zweiten Weltkrieg blieb das Fürstentum – wie die Schweiz – aufgrund seiner Lage und politischen Neutralität verschont. Liechtenstein erlebte danach – begünstigt durch den Zollvertrag mit der Schweiz, niedrige Steuern und die Neutralitätspolitik – einen wirtschaftlichen Aufschwung. Das Frauenwahlrecht wurde erst 1984 eingeführt. 1990 trat der kleine Staat als Vollmitglied der UNO bei.
Am 28. Oktober 1992 kam es zur so genannten „Staatskrise“. Der Fürst Hans-Adam II. wollte die Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR vor der Schweiz durchführen, um einen positiven Ausgang zu sichern. Regierung und Landtag waren dagegen aufgrund der engen Bindungen mit der Schweiz. Hans-Adam II. drohte die Regierung aufzulösen, den Landtag zu entlassen und mit Notrecht zu regieren. Unter dem Druck der Strasse gab das Staatsoberhaupt nach und der Termin wurde hinter jenen der Schweiz gelegt. Die Staatskrise bildete den Hintergrund für die über ein Jahrzehnt geführte Verfassungsdiskussion.
Seit dem 1. Mai 1995 ist Liechtenstein auch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Diese Mitgliedschaft wird als sehr bedeutend für die Entwicklung des liechtensteinischen Finanzplatzes gesehen.
2003 trat nach heftigen Kontroversen eine vom Volk bestätigte neue Verfassung in Kraft, mit der nach Ansicht der politischen Gegner dieser Verfassungsänderung die Machtbalance noch deutlicher zu Gunsten der Monarchie verschoben wurde. Nach einer langen, bitter geführten und teilenden Abstimmungskampagne stimmte die Mehrheit des Volkes den Änderungen zu, mit denen bedeutende institutionelle Rechte der Gerichte, des Parlaments sowie der Regierung aufgegeben wurden.
Am 15. August 2004 hat Fürst Hans Adam II. seinen Sohn und Erbprinz Alois von Liechtenstein zu seinem Stellvertreter ernannt und ihn mit der Ausübung der dem Fürsten zustehenden Hoheitsrechte betraut. Der Fürstentitel wird allerdings erst nach dem Tod Hans-Adams auf seinen Sohn übergehen.
Siehe auch: Liste der Fürsten von Liechtenstein
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Der aktuelle Regent Liechtensteins ist seit 1989 Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein. Die Staatsgeschäfte obliegen seit August 2004 dem Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein.
Schlossvaduz.jpg Die Legislative liegt beim Landesfürsten und dem Liechtensteinischen Landtag, bestehend aus 25 Abgeordneten, die nach dem Verhältniswahlrecht für vier Jahre vom Volk gewählt werden. In der Legislative sind folgende Parteien vertreten: Vaterländische Union (VU), Fortschrittliche Bürgerpartei in Liechtenstein (FBP) und die Freie Liste (FL). Jedes Gesetz muss vom Landesfürsten sanktioniert werden. Wenn die Sanktion nicht innerhalb von 6 Monaten erfolgt, gilt sie als verweigert (Artikel 65 der liechtensteinischen Verfassung).
Die Exekutive bilden der Regierungschef – momentan Otmar Hasler (Ressorts Präsidium, Finanzen, Bauwesen) – und vier Regierungsräte. Auf Vorschlag des Landtages werden sie vom Landesfürsten ernannt. Seit der umstrittenen Verfassungsänderung vom 16. März 2003 kann der Landesfürst die Regierung oder einzelne Regierungsräte jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen (Artikel 80 der liechtensteinischen Verfassung) – damit ist er (nach dem Papst) einer der (innenpolitisch) mächtigsten Monarchen Europas. Dafür hat das Volk die Möglichkeit, mittels einer Verfassungsinitiative die Monarchie abzuschaffen (Artikel 13 der liechtensteinischen Verfassung), wobei die Abschaffung der Monarchie der Zustimmung des Monarchen bedarf. Die einzelnen Gemeinden von Liechtenstein können überdies bei Mehrheit innerhalb der Gemeinde den Staat verlassen (Artikel 4 der liechtensteinischen Verfassung). Die neue Verfassung von 2003 hat die bereits vorher sehr starke Stellung des Fürsten massiv gestärkt, indem vor allem seine Rechte ausgebaut wurden. Zumindest de facto dominiert er nun alle drei Staatsorgane. Er kann das Parlament auflösen, die Regierung ohne Gründe entlassen und hat ein Vetorecht bei jeder Richterbestellung, d.h. gegen seinen Willen kann niemand Richter werden. Ferner wurde der bisher zuständige Staatsgerichtshof in Fragen der Auslegung der Verfassung bei Differenzen zwischen Regierung, Parlament und Fürst ausgeschaltet. Die angeblichen Stärkungen der Volksrechte in Form der Monarchieabschaffung und des Misstrauensantrags gegen den einzelnen Fürsten sind in der Praxis ohne Bedeutung. Der Fürst hat den entscheidenden Einfluss auf das politische Alltagsgeschäft.
In Krisenzeiten kann der Fürst sich auf ein Notrecht berufen (Artikel 10 der liechtensteinischen Verfassung), dies war aber schon aufgrund der vorherigen Verfassung möglich.
Regierungsräte sind zur Zeit Regierungschef-Stellvertreter Dr. Klaus Tschütscher (Ressorts Wirtschaft, Justiz, Sport), Rita Kieber-Beck (Ressorts Äusseres, Kultur, Familie und Chancengleichheit), Hugo Quaderer (Ressorts Bildungswesen, Soziales sowie Umwelt-, Raum, Land- und Waldwirtschaft) und Dr. Martin Meyer (Ressort Inneres, Gesundheit, Verkehr und Kommunikation).
Die Judikative bildet ein mit fünf Richtern besetzter Oberster Gerichtshof; die Richter werden von einem Gremium mit dem Fürsten als Vorsitz bestellt (Artikel 95 ff.).
Die aussenpolitischen Interessen Liechtensteins werden zumeist von der Schweiz wahrgenommen; liechtensteinische Botschaften existieren in Bern, Berlin, Brüssel, Straßburg, Washington, New York (UNO) und Wien.
Das Fürstentum hat seit der Abschaffung des Militärs 1868 keine eigene Armee mehr, jedoch ist in der Verfassung die allgemeine Wehrpflicht verankert.
Siehe: Schulsystem Liechtensteins
Siehe: Verwaltungsgliederung Liechtensteins
Die Eisenbahn, die Liechtenstein auf 9,5 km von Buchs nach Feldkirch durchquert, wird von den Österreichischen Bundesbahnen betreut. Der Liechtenstein Bus (LBA), eine unselbständige öffentliche Anstalt und eine Tochter des Schweizer Postautos, verbindet die Liechtensteiner Gemeinden untereinander. Die Busgesellschaft fährt auch die Schweizer Gemeinden Sargans, Buchs, Sevelen sowie das österreichische Feldkirch an.
Das Fürstentum ist zwar postalisch mit der Schweiz vernetzt, gibt aber eigene Briefmarken heraus und hat seit einigen Jahren eine eigene Telefonvorwahl (+423). (siehe auch Postgeschichte und Briefmarken von Liechtenstein)
In Liechtenstein gibt es über 19.000 Telefonanschlüsse, ca. 12.000 Mobiltelefone und ca. 20.000 Internetnutzer.
Die Autokontrollschilder sind von den Schrifttypen und der Anordnung her im Schweizer Design gehalten. Wie die Schweizer Militärkennzeichen führen die Liechtensteiner Schilder weisse Zeichen auf schwarzem Grund. Statt M und Schweizerkreuz führen sie FL und das Landeswappen gefolgt von bis zu 5 Ziffern.
Am 1. Januar 2001 wurde die Mautpflicht für LKWs (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA) auf allen Strassen des Landes eingeführt. Sie soll der Finanzierung der Verkehrsausgaben und der Verringerung des Strassenverkehrs und somit dem Umweltschutz dienen.
Die grössten Banken sind die Liechtensteinische Landesbank, die Verwaltungs- und Privatbank und die LGT Bank. Seit 1992 haben neben den drei grossen Banken auch weitere Institute Zulassungen erhalten, darunter auch Niederlassungen ausländischer Banken. Heute beschäftigen die fünf grössten Banken Liechtensteins rund 1.400 Angestellte und weisen zusammen eine Bilanzsumme von über 30 Milliarden Franken auf. Wie in der Schweiz, gilt auch in Liechtenstein das Bankgeheimnis.
Im Industriesektor sind die bekanntesten Unternehmen die Hilti AG (Bohrtechnik, Bauausrüstungen), Ivoclar Vivadent AG (Zahntechnik), ThyssenKrupp Presta AG (Automobilzulieferer), Hoval AG (Heiz- und Lüftungsgeräte), die Ospelt Gruppe (Lebensmittel) und die Hilcona AG (Lebensmittel) und Neutrik AG (Elektrotechnik) in Schaan sowie die Unaxis in Balzers (Elektronikbereich).
Der Schweizer Franken ist die offizielle liechtensteinische Währung. Gelegentlich prägt Liechtenstein auch eigene Münzen (ausschliesslich zu besonderen Zwecken).
Das BIP betrug 2001 4,2 Mrd. Franken. Das sind pro Kopf 120.000 Franken (80.000 Euro).
Der grösste Erfolg im liechtensteinischen Vereinsfussball war 1996, als die Amateure des FC Vaduz, damals noch in der 1. Liga des SFV (dritthöchste Liga), den lettischen Gegner FC Universitate Riga (1:1, 4:2) im Pokal der Pokalsieger bezwangen. Sie scheiterten jedoch anschliessend gegen den lukrativen Gegner Paris St. Germain (0:4, 0:3).
Die Fussballnationalmannschaft Liechtensteins nimmt an WM- und EM-Qualifikationen teil. Der grösste Erfolg war das 4:0 gegen Luxemburg an der WM-Qualifikation 2006 am 13. Oktober 2004; erst vier Tage zuvor hatte Liechtenstein ein sensationelles 2:2 gegen den gegenwärtigen Vizeeuropameister Portugal erreicht. Bekanntester Spieler der Nationalmannschaft ist Mario Frick (Ternana Calcio), der als erster Liechtensteiner in der italienischen Serie A debütierte (26. August 2001), in welcher er sieben Tore für Hellas Verona realisierte. Erstaunlicherweise wurde er jedoch bei der Wahl zum Jahrhundertfussballer in Liechtenstein nicht einmal in die ersten drei Plätze gewählt.
FC Vaduz und Nationalmannschaft bestreiten ihre Heimspiele im Rheinpark Stadion in Vaduz, dem 1998 eröffneten Nationalstadion des Fürstentums.
Siehe auch: Fussball in Liechtenstein
Im Winter wird in der Gebirgsregion um Malbun Wintersport betrieben. Im Ski Alpin hat Liechtenstein einige Erfolge vorzuweisen. Der Höhepunkt war – abgesehen von diversen Weltcup-Siegen –, als die Liechtensteinerin Hanni Wenzel zwei Goldmedaillen bei den Olympischen Spielen im Winter 1980 gewann. Zur Zeit ist Marco Büchel der bekannteste und erfolgreichste Skifahrer des Landes.
Der erfolgreichste Langläufer Liechtensteins ist Markus Hasler.
Siehe auch: Liste der olympischen Medaillengewinner aus Liechtenstein
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