article Related Topics:
Legislative_Tracking_Services :: Legislative_Powers :: Legislative :: Legislative_Branch :: Legislative_Assembly :: Legislative_Council
 

Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz; auch gesetzgebende Gewalt) ist in einem Staat eine der drei Gewalten neben Exekutive und Judikative. Als vierte nichtstaatliche Gewalt wird sehr oft die mediale Gewalt genannt, hier haben die Medien die Aufgabe die drei staatlichen Gewalten zu überprüfen. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich: kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie steht die Legislative den Parlamenten zu. Der Parlamentsabsolutismus verändert das Gleichgewicht der Staatsgewalten aber. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt deshalb im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).

Deutschland

    • auf Landesebene durch das jeweilige Landesparlament oder (soweit die Landesverfassung dies vorsieht) durch die Wahlberechtigten selbst.

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

  • Auf Ebene der Kreise und Gemeinden gibt es keine Legislative, da es sich aus staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handelt. Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte sind mithin auch keine Parlamente. Die Selbstverwaltungsorgane sind lediglich Verwaltungsorgane, denen es an legislativen Befugnissen mangelt. Wesentliches Indiz hierfür ist neben dem Fehlen der Judikative die landgesetzliche Vorgabe einer Gemeindeordnung an Stelle einer selbst gewählten Verfassung. Die Mitglieder der Organe genießen auch nicht den für Abgeordnete von Parlamenten verfassungsgemäß garantierten Schutz der Immunität und Indemnität. Die Entscheidungen dieser Organe können zudem durch die Kommunalaufsicht aufgehoben oder ersetzt werden.

Schweiz

  • In der Schweiz bildet sich die Legislative auf Bundesebene aus der vereinigten Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat. Auf Kantonsebene bildet der Kantonsrat (je nach Kanton auch Grosser Rat, Landrat oder Landsgemeinde genannt) die Legislative. Die gesetzgebende Gewalt auf Gemeindeebene ist die Gemeindeversammlung (je nach Gemeinde auch Einwohnerrat, Grosser Gemeinderat oder Grosser Stadtrat genannt).

Österreich

Polen

USA

  • In den USA wird, laut Artikel 1, die Legislative durch den Kongress, der aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat besteht, gebildet. Der 2. Artikel der amerikanischen Verfassung legt die Art und Weise der Wahlen und die Qualifikationen der Mitglieder beider Kammern fest. Außerdem beschreibt der Artikel das Gesetzgebungsverfahren und die Aufgabenbereiche des Kongresses. Auch etabliert er die Beschränkungen von Bundes- und bundesstaatlicher Gesetzgebungskraft.

Legislative

Poder legislatiu | Legislature | Poder legislativo | הרשות השופטת | Legislatif | Löggjafarvald | Potere legislativo | Legislativ | Законодавна власт | Legislatif | Wetgevende macht | Politisk forsamling | Władza ustawodawcza | Poder legislativo | Legislature | Законодавна власт | Tagapagbatas | 立法

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Legislative".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld