Eine kreisfreie Stadt (in Baden-Württemberg als Stadtkreis bezeichnet) ist eine kommunale Gebietskörperschaft, die nach dem Kommunalrecht Deutschlands ihre Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. In der Regel handelt es sich dabei um Großstädte, also Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern oder größere Mittelstädte. Allerdings gibt es in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auch Großstädte, die nicht kreisfrei sind, z.B. Hildesheim, Moers, Neuss, Paderborn, Recklinghausen, Reutlingen oder Witten und im Gegensatz dazu in Bayern und Rheinland-Pfalz Stadtkreise bzw. kreisfreie Städte, die weniger als 50.000 Einwohner haben, z.B. Schwabach und Amberg.
Die kleinste kreisfreie Stadt in Deutschland ist Zweibrücken in Rheinland-Pfalz mit rund 35.000 Einwohnern (2005), der größte Stadtkreis die bayerische Landeshauptstadt München mit 1,3 Millionen Einwohnern. Berlin und Hamburg sind zwar größer, jedoch Sonderfälle kreisfreier Städte, sogenannte Stadtstaaten. Das Bundesland Bremen besteht dagegen aus zwei kreisfreien Städten, nämlich der Stadt Bremen und der ca. 60 km nördlich gelegenen Seestadt Bremerhaven.
Nach der Annexion des Königreiches Hannover, des Kurfürstentums Hessen-Kassel, des Herzogtums Nassau und der Freien Stadt Frankfurt im Jahre 1866 wurden die ehemaligen Hauptstädte dieser Staaten, Hannover, Kassel, Wiesbaden und Frankfurt am Main, als Stadtkreise übernommen.
Durch das starke Wachstum der Städte infolge der Industrialisierung wurde die Forderung an die Adresse der preußischen Regierung nach einer Neugliederung der Landkreise und der Bildung von Stadtkreisen immer lauter. Waren Barmen und Elberfeld, die 1861 Stadtkreise wurden, noch als Ausnahmefall charakterisiert worden, so musste die Regierung 1872 offiziell der Neugliederung von Stadtkreisen zustimmen. Düsseldorf, Erfurt und Krefeld waren die ersten Städte, die von dieser neuen Regelung profitierten. 1873 wurde Görlitz, 1874 wurden auch Duisburg, Elbing, Liegnitz und Stralsund neue Stadtkreise.
Ab 1875 war generell eine Einwohnerzahl von mehr als 30.000 Voraussetzung für die Bildung von Stadtkreisen. In einigen Fällen wie z.B. Hamborn wurde 1911 aus einem rasant auf 100.000 Einwohner gewachsenen Dorf direkt ein Stadtkreis. Dieser wurde 18 Jahre später im Jahre 1929 mit Duisburg zum Stadtkreis Duisburg-Hamborn vereinigt.
Die seit 1919 amtierende sozialdemokratische Regierung stand dem Wunsch der Städte nach Kreisfreiheit deutlich offener gegenüber und gewährte 1922 zunächst den Städten Bautzen, Freiberg, Meißen und Zittau, im Jahre 1924 dann auch vielen weiteren Städten (unter anderem Döbeln, Freital, Mittweida, Pirna und Riesa) das Privileg der Kreisfreiheit. Die Stadt Radebeul wurde 1935 als letzte sächsische Stadt zum Stadtkreis erhoben, nachdem sie durch den Zusammenschluss mit der Stadt Kötzschenbroda die geforderte Einwohnerzahl von 30.000 Einwohnern erreicht hatte.
Die Städte Görlitz (Stadtkreis seit 1873) und Hoyerswerda (Stadtkreis seit 1996) gehörten bis 1945 zur preußischen Provinz Niederschlesien.
Die Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Thüringen führten bei ihrer staatlichen Neugliederung in den Jahren 1920 bis 1922 das in Preußen übliche System mit Stadt- und Landkreisen ein. Nach der Vereinigung der beiden mecklenburgischen Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz im Jahre 1934 wurden die beiden Strelitzer Städte Neubrandenburg und Neustrelitz als Stadtkreise übernommen, die übrigen Strelitzer Städte jedoch dem Landkreis Stargard eingegliedert.
Baden, Braunschweig, Hessen-Darmstadt und Württemberg kannten bis zur Verwaltungsreform 1938 mit Ausnahme der württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart keine Stadtkreise.
Siehe hierzu: Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland.
Allerdings wurden in der DDR-Regierung auch neue Stadtkreise gebildet. So war z.B. Johanngeorgenstadt von 1951 bis 1957 Stadtkreis; denn durch den Uranabbau war die Zahl der Einwohner auf über 40.000 gewachsen. Nach 1957 sank sie wieder ab. Auch die neu errichtete Stalinstadt (heute Eisenhüttenstadt) wurde 1953 von der DDR-Regierung zum Stadtkreis erhoben. Schwedt(Oder) (1961) und Suhl (1967) gehörten ebenfalls zu den Städten, die wegen ihrer politischen und wirtschaftlichen Bedeutung Stadtkreise wurden. Die 1967 gegründete und wegen fehlender Infrastruktur oft als "Schlafstadt" bezeichnete Großsiedlung Halle-Neustadt wurde 1971 zur kreisfreien Stadt erklärt, 1990 aber wieder der Stadt Halle (Saale) eingliedert.
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