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Unter Konzession (von lat.: concedere: zugestehen, erlauben; PPP concessum) versteht man:

  • die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde, z. B. die Überlassung einer Bauleistungskonzession
  • die behördliche Bewilligung zum Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes,
  • die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, z. B. die "Dienstleistungskonzession" Durchführung von Entsorgungsverträgen oder
  • die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist (Beleihung).

Es handelt sich hierbei um Vorgänge des Verwaltungsrechts.

Weblinks


Verwaltungsrecht

Concession (contract) | Koncesio | Concesión | Concession

 

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