Ein Kollektivvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der zwischen einem Arbeitgeberverband (eines bestimmten Berufszweiges) und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden (entsprechenden Gewerkschaften) abgeschlossen wird.
Auf Arbeitgeberseite kollektivvertragsfähig sind primär die Fachverbände der Wirtschaftskammerorganisation, auf Arbeitnehmerseite der ÖGB.
In der Schweiz und in Deutschland gibt es ähnliche Abkommen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, diese heißen Gesamtarbeitsverträge bzw. Tarifverträge.
Primär ist vom "Stufenbau der Rechtsordnung" auszugehen:
1.: Gesetze und Verordnungen
2.: Kollektivvertrag
3.: Betriebsvereinbarungen
4.: Dienst-/ Arbeitsvertrag
Hier ist zu beachten, dass "darunterliegende" Vorschriften gegenüber darüberstehenden einen Arbeitnehmer nur besserstellen dürfen (sog. Günstigkeitsprinzip).
In erster Linie regeln Kollektivverträge Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis sowie Mindestlöhne für die Arbeitnehmer.
Ein Kollektivvertrag ist für alle Arbeitgeber, die dem abschließenden Arbeitgeberverband als Mitglieder angehören und die bei einem solchen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer verbindlich. In eine solche Vereinbarung kann durch andere Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen in keiner Weise eingegriffen werden. Eine Ausnahme bilden für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen.
Welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis angewendet wird, hängt allein davon ab, welchem Verband der Arbeitgeber angehört, was wiederum von dessen Gewerbeberechtigung abhängt. Da diese Vereinbarung auch für Arbeitnehmer wirksam ist, die nicht bei der abschließenden Interessenvertretung Mitglieder sind, spricht man von einer Außenseiterwirkung des Kollektivvertrages.
Jeder Kollektivvertrag ist nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu hinterlegen und im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundzumachen sowie im Betrieb aufzulegen.
Es ist für alle Beteiligten ein einfach zu handhabendes "Vergleichsmittel". Unabhängig bei welchem Dienstgeber oder wo in Österreich der Dienstnehmer beschäftigt ist, es stehen Ihm immer die selben normierten Pflichten und Rechte zu. Ein Dienstnehmer weiss demnach immer "in dieser Branche mit dieser Position/Funktion bekomme ich diesen Brutto-Mindestgehalt". Der Arbeitgeber weiss: "Diesem Mitarbeiter muss ich min. diesen Betrag zahlen". Mindestens, da lt. Günstigkeitsprinzip im Dienstvertrag auch höhere Beträge ausgehandelt werden können.
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"Kollektivvertrag".
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