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Die Kapitaleinlage ist ein Begriff aus dem Gesellschaftsrecht und bezeichnet eine Einlage in Geld, etwa durch Einzahlung zum Gesellschaftsvermögen, auf die Stammeinlage oder durch Übernahme von Aktien. Im Gegensatz dazu spricht man von einer Sacheinlage, wenn Sachwerte oder Rechte, beispielsweise Forderungen im juristischen Sinne oder Lizenzrechte in eine Gesellschaft eingebracht werden.

Gesellschaftsrecht | Handelsrecht | Betriebswirtschaftslehre

 

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