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Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Bereichs sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Sein Name leitet sich von griech./lat. Canon (=Richtschnur) ab, weil die einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes (für die Lateinische Kirche: Codex Iuris Canonici, für die katholischen Ostkirchen: Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium) als Canones bezeichnet werden.

Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist durch den aus dem Kanonischen Recht stammenden Grundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge müssen eingehalten werden") wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des römischen Vertragsrechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht.

Siehe auch


Rechtsquellenlehre | Kirchenrecht

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