Mit Ius primae noctis (lat.), auch Jus primae noctis, wird das Recht der ersten Nacht eines Gutsherren bei der Heirat von Hörigen auf die erste Nacht mit der Braut bezeichnet.
Dieses Recht war zu keiner Zeit sanktioniert, weder durch königliche Gewalt oder kirchliche Stände. Die Begriffsbildung ist Ausdruck der Leibeigenschaft, mit ihrer starken Abhängigkeit der Bauern von ihrem Gutsherren, sodass auch persönliche Übergriffe hingenommen werden mussten. Im christlichen Sinne verwerflich, vermutet man eine Pervertierung eines vorchristlichen Rituals.
Im neuzeitlichen Rückblick gilt der Leibeigene nur mehr als Zubehör zum Boden, und bedurfte so zur Verheiratung der Erlaubnis seines Herrn und musste ihm dafür Geschenke machen. Als höchster Ausdruck seiner Abhängigkeit galt seine Verpflichtung, nach der Hochzeit dem Grundherrn seine Frau für die erste Nacht zu überlassen. Der Grundherr darf diese also entjungfern, bzw. im Regelfall vergewaltigen.
Wie weit das ius primae noctis verbreitet war und in welchem Ausmaß die Grundherren von ihm Gebrauch machten, ist umstritten. Gelegentlich wird es in mittelalterlichen Urkunden bezeugt („sol der brütgam den meier bi sinem wip ligen laßen die erste nacht oder er si lösen mit 5 sh. 4 pf.“ – „soll der Bräutigam den Gutsherren die erste Nacht bei seinem Weib liegen lassen oder sie mit 5 Schillingen 4 Pfennigen auslösen“). Dieses Recht wurde später allgemein in Form des Jungfernzinses ersetzt.
Der Bauer hatte allerdings auch das Recht, die erste Nacht mit seiner Braut für sich zu beanspruchen, und zwar gegen die Zahlung des so genannten Stechgroschens.
Von einer allgemein üblichen Erscheinungsform mittelalterlichen Rechtlebens kann aber wohl nicht gesprochen werden. Es hat im Mittelalter und später immer wieder Bauernaufstände gegeben, bei denen in Schriftform Forderungen aufgestellt und Misstände beklagt wurden (siehe z. B. die Zwölf Artikel aus dem deutschen Bauernkrieg 1525). In diesen Texten waren keine Beschwerden über das ius primae noctis oder andere sexuelle Übergriffe enthalten.
Das ius primae noctis scheint als Bestandteil des europäischen Feudalismus seit dem 13. Jahrhundert belegt zu sein; Historiker verweisen jedoch darauf, dass die juristisch-literarische Aufarbeitung vielfach Fiktion ist, sodass eine allgemeines Vorrecht nur mehr ein Mythos ist, der mehr über das Bild der Neuzeit vom Mittelalter verrät als über das Mittelalter selbst. Dies wurde offenbar besonders von den französischen Aufklärern zum Argument gegen den Adel instrumentalisiert.
Zur Frage der tatsächlichen Ausübung des Rechts der ersten Nacht siehe auch die Ausführungen zur Zürcher Gemeinde Maur.
In der englischen Literatur hat das ius primae noctis eher eine mythische Natur und seine Existenz im damaligen englischen bzw. schottischen Alltag ist nicht belegt.
Von manchen Anthropologen wird das ius primae noctis als Pervertierung eines vorchristlichen Rituals gesehen. Jungfräulichkeit war mit einem starken Tabu (Zauber) belegt, welcher nur von einem König/Zauberer/mächtigen Mann aufgehoben werden konnte. Jeder andere Mann würde Schaden erleiden. Auf ähnlicher Basis (Jungferngift) sind auch die Seefahrergeschichten zu sehen, die von Horden williger Insulanerinnen berichten. Die „erste Nacht“ wurde in diesem Kulturkreis als „für den Mann gefährlich“ verstanden. Dieser Gefahr konnte man nur entbehrliche Fremde aussetzen.
Im Roman 1984 von George Orwell wird das ius primae noctis erwähnt (Teil 1, Kapitel 7):
"Es gab auch etwas, was das "Jus primae noctis" genannt wurde, was wahrscheinlich nicht in einem Lehrbuch für Kinder erwähnt worden wäre. Es war das Gesetz, nach dem jeder Kapitalist das Recht hatte, mit jeder Frau zu schlafen, die in einer seiner Fabriken arbeitete."
Das Ius primae noctis steht hierbei in einer Reihe klischeehaft überzeichneter Schilderungen der kapitalistischen Übelstände, die durch die Revolution abgeschafft seien.
Ebenso liegt das ius primae noctis der Theaterkomödie La folle journée ou Le mariage de Figaro von Beaumarchais zugrunde, auf dem auch die Oper Die Hochzeit des Figaro von W. A. Mozart basiert.
Des Weiteren waren Kinder der „ersten Nacht“ keine Kinder im eigentlichen Sinne, sondern man bezeichnete sie als „Kegel“, wobei der Landesherr für männliche Nachkommen die Ausbildung und bei weiblichen Nachkommen eine Mitgift (im Rahmen des Standes der Mutter) zu bezahlen hatte. Inwiefern diese Ehrenschuld eingehalten wurde, bleibt offen. Daher kommt auch der Ausspruch „... mit Kind und Kegel“.
Sexualgeschichte | Rechtsgeschichte | Lateinische Phrase
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