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Informed consent (englisch) ist die qualifizierte Zustimmung, die gegeben wurde, nachdem die Gegenseite (z.B. der Arzt, Therapeut, Experimentator) ihrer Aufklärungspflicht nachgekommen ist.

Der äquivalente deutsche Begriff ist Einverständniserklärung. Wurde sie nicht eingeholt, so wurde kein Informed consent hergestellt und ein Willensmangel oder Formmangel besteht. Die "Verhandlungsmoral" fordert, dass bestimmte Handlungen unter informierten Beteiligten ausgehandelt werden, die sich der Tragweite der zu treffenden Entscheidungen bewusst sind.

Die Idee wird verbreitet im Arztrecht angewandt: Der Patient soll dementsprechend keine Blankovollmachten geben, sondern alle wichtigen Entscheidungen selbst fällen, wozu ihm umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen sind. Durch eine so informiert erstellte Vollmacht kann sich der Arzt allerdings im Gegenzug recht sicher gegen Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen der Patienten wegen missglückter Behandlungen schützen.

Inzwischen hat die Idee des Informed consent auch Anwendung in verschiedenen anderen gesellschaftlichen Bereichen gefunden, außer im Verbraucherschutz etwa auch im Wissenschaftsrecht.

Informed consent in der Debatte um den sexuellen Missbrauch


Der Begriff Informed consent wurde in den 1980er Jahren maßgeblich vom amerikanischen Autor David Finkelhor als Begründung für eine generelle Ablehnung von Sex mit Kindern eingeführt. Diese umfasst auch Doktorspiele unter Kindern. Er beschreibt, dass Kinder und teilweise Jugendliche zwar willentlich in sexuelle Handlungen einstimmen können, dabei aber nicht die Tragweite einer solchen Zustimmung überschauen. Demnach stimmten sie der Handlung nicht wissentlich (informiert) zu unabhängig davon, wem sie zustimmen. David Finkelhor fand damit ein sitten-moralisches Argument gegen sexuelle Handlungen mit und unter Kindern, das sich nicht auf eine Schadensvermutung stützt, für die er zum damaligen Zeitpunkt keine empirischen Belege sah.

Im angelsächsischen Recht wird der Informed consent weitgehend als Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung von sexuellen Handlungen Erwachsener mit Kindern und von Kindern mit Kindern herangezogen. Als Kinder gelten dort häufig Personen bis zum 18. Lebensjahr. (In Deutschland gelten Personen ab 14 Jahren rechtlich als Jugendliche.) Juristisch gelten dort solche Handlungen auch wenn sie nach dem simple consent (willentliche Zustimmung) mit dem Einverständnis der Kinder erfolgten als statutory rape (Vergewaltigung kraft Gesetz) und werden so Handlungen gegen die willentliche Zustimmung (Vergewaltigung, Nötigung) gleich gesetzt. Für die juristische Betrachtung des Sex mit Kindern als sexueller Missbrauch hat der Informed consent in Deutschland keine Bedeutung (siehe § 176 StGB).

Der Informed consent findet in den USA nur bei sexuellen Belangen von Kindern eine strafrechtliche Anwendung.

Literatur


  • Herbert Jäger: Strafrechtspolitik und Wissenschaft. in: Sexualität und Kriminalität, hrsg. v. Fritz Bauer. -- Frankfurt a.M.: Fischer, 1963. -- S. 273-298.
  • Carrie Hill Kennedy: Assessing Compentency to Consent to Sexual Activity in the Cognitively Impaired Population. Journal of Forensic Neuropsychology 1,3 (1999): 17-33

Kommunikation | Methoden der Psychologie | Juristische Methodenlehre

Informed consent | Consentimiento informado | インフォームド・コンセント | Consentimento informado | Informed consent

 

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