Imperatives Mandat bedeutet, dass ein Abgeordneter seinen Wählern für sein Abstimmungsverhalten jederzeit verantwortlich ist. Folgt er nicht dem Wählerwillen, kann er abgesetzt werden.
Abgeordnete mit imperativem Mandat sind viel stärker von ihren Wählern abhängig. Allerdings ist es sehr viel schwieriger, zu Kompromissen mit anderen Mandatsträgern zu kommen, wenn zu große Nachgiebigkeit sofort zur Abwahl führen kann.
Imperative Mandate existierten in der Rätedemokratie in der Frühzeit der Sowjetunion und einigen anderen, kurzlebigen revolutionären Regierungen der gleichen Zeit. Im deutschen Bundesrat sind die einzelnen Mitglieder in ihrem Abstimmungsverhalten nicht frei. Die Mitgliedschaft im Bundesrat ist zwar verfassungsrechtlich weder ein "freies Mandat", noch ein "imperatives Mandat". Die Bundesratsmitglieder handeln jedoch nach einer einheitlichen, im Kabinett gemeinsam erarbeiteten Grundlinie. Sie vertreten ihr Land und dürfen ihre Stimmen nur einheitlich abgeben.
In den antiken griechischen Demokratien gab es, abgesehen von direkten Volksabstimmungen, nur imperative Mandate.
Das Gegenteil ist das so genannte freie Mandat, wie es z.B. im deutschen Bundestag existiert.
Vergleiche auch: Linientreue oder Fraktionszwang
Staats- und Verfassungsrecht | Politischer Begriff | Legislative
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"Imperatives Mandat".
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