Großbürger waren Bürger einer Stadt, die das große Bürgerrecht der Stadt erworben hatten. Heute werden zumeist auch jene Kreise als „großbürgerlich“ bezeichnet, denen man lediglich einen großen Wohlstand beimisst. Insoweit geht es dem Begriff des Großbürgers ähnlich dem des Patriziers, der nicht mehr nur eigentlich patrizische Familien bezeichnet, sondern auch auf solche Familien Anwendung findet, die in der Geschichte einer bestimmten Stadt Bedeutung erlangt haben.
Erwerb des Großbürgerrechts
Das Großbürgerrecht wurde wie das
Bürgerrecht entgeltlich erworben. Es musste ein Bürgergeld entrichtet werden, das ein Vielfaches des normalen Bürgergeldes zum Erwerb des Bürgerrechts ausmachte. Das Großbürgerrecht ging - zumindest in
Hamburg - automatisch auf die männlichen Nachkommen eines Großbürgers über. Diese brauchten also nicht erneut Großbürgergeld zu zahlen.
Rechtsnatur des Großbürgerrechts
Es ist umstritten, ob es sich bei dem Großbürgerrecht im eigentlichen Sinn um eine von der sog. kleinen oder normalen Bürgerschaft rechtlich verschiedene Bürgerstellung handelt oder lediglich um eine
Handels
konzession. Denn jeder, der in den Städten
Handel großen Umfangs betreiben wollte, bedurfte dazu des großen Bürgerrechts.
Rechte des Großbürgers
Großbürger waren regelmäßig zuvor
Bürger einer
Stadt. Als Großbürger behielten sie naturgemäß die allgemeinen Befugnisse eines Bürgers. Aufgrund ihrer Großbürgerstellung erlangten sie jedoch weitere Befugnisse. Regelmäßig mit dem Großbürgerrecht verbunden und der Auslöser für den Erwerb des Großbürgerrechts war die damit verbundene Berechtigung, einen umfangreichen Handel zu tätigen. In Hamburg durfte der Großbürger, wohl als Ausfluss der Befugnis, einen großen Handel führen zu dürfen, im Gegensatz zum einfachen Bürger
Bankkonten unterhalten. Als vermutlich nicht ausschlaggebendes Sonderrecht hatte der Großbürger das freie
Jagdrecht auf den
Ländereien der
Hansestadt.
Soziale Stellung des Großbürgers
Soziologisch können Großbürger und Stadtbürger unterschieden werden. Regelmäßig war der Bürger, der die große Bürgerschaft erlangte, schon zu einem gewissen
Wohlstand gelangt, der es ihm erlaubte, das erhöhte Bürgergeld zu entrichten. Aus dem durch die große Bürgerschaft ermöglichten
Großhandel wird er regelmäßig weiteren Wohlstand gezogen haben. So folgte aus den unterschiedlichen Geschäften, die den Bürgern einerseits und den Großbürgern andererseits möglich waren, eine fortschreitende Differenzierung nach auseinanderdriftenden wirtschaftlichen Möglichkeiten.
Als Folge seines Wohlstands konnte der Großbürger einen nicht zuletzt der Repräsentation dienenden „großbürgerlichen Lebensstil“ führen, also ein aufwendiges Leben mit Stadt- und Landsitz, Personal und gesellschaftlichen Veranstaltungen. Seine finanziellen Möglichkeiten einerseits und der Niedergang des landgesessenen Adels andererseits ermöglichten es dem Großbürger, adelige Landsitze zu erwerben. Überhaupt glichen sich in dieser Schicht die Lebensweisen des Bürgers und des niederen Adels weitgehend an. Oft war das Bestreben, adeligen Grundbesitz zu erwerben auch mit dem Bestreben verbunden, selbst nobilitiert zu werden. Eine Ausnahme bilden insoweit die Hamburger, bei denen die Annahme von Adelstiteln bis weit in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verpönt war.
Vom Stand zur Klasse
Ein Beispiel für die im Laufe der Zeit durch die unterschiedlichen Bürgerrechte entstandene gesellschaftliche Differenzierung ist die „Freie und Hansestadt
Hamburg“. Hamburg war stets eine rein bürgerliche Stadt, in welcher der Adel keine Rechte haben durfte. Ursprünglich handelte es sich um ein probates Mittel, von vornherein möglichen Konflikten mit den Adeligen und ihren
Herren im Umland der Stadt vorzubeugen. Im Laufe der Zeit wurde die Distanz zu Adel und Orden Bestandteil des hanseatischen Wesens Hamburger Ausprägung. Eine Auswirkung dieses
Prinzips war beispielsweise, dass Bürger, die ungeachtet dieses Grundkonsenses auswärtige
Standes
erhebungen entgegennahmen, keine städtischen
Ehrenämter mehr ergreifen durften. Dies führte ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dazu, dass sich Bürger, die nicht in städtische Ämter gewählt werden wollten, in die Nobilitierung flüchteten, denn die Übernahme städtischer Ehrenämter war mit der Aufgabe der kaufmännischen Tätigkeit verknüpft. Auch durfte ein Wahlamt nicht abgelehnt werden. Die Weigerung, das Amt anzunehmen, war mit dem Zwang gekoppelt, die Stadt zu verlassen. Die Bürgerlichkeit der Stadt ging soweit, dass der Oberkommandierende des
Militärs lediglich den
Rang eines
Obersten bekleiden durfte, weil die Bürger der Stadt keine höheren Militär
chargen mit ihrem gesellschaftlichen Geltungsanspruch in der Stadt haben wollten.
Ungeachtet dieses auf den ersten Blick egalitären Ansatzes war Hamburg tatsächlich eine ungleiche Gesellschaft schärfster Ausprägung. Es wurde strengstens darauf geachtet, so z.B. bei der Heirat, dass die drei Stände „Handelsadel“ (Großbürger, Patriziat), wohlhabende Industrielle und kleine Kaufleute (Kleinbürger) und der regelmäßig arme Rest der Bevölkerung (Plebs) auf das Strengste getrennt waren (vgl. Meyer's Conversations-Lexicon, 1840ff, 14. Band, S. 922).
Im 19. Jahrhundert wandelte sich das Hamburger Patriziat zu einer Klasse des Handelskapitals. Ihr Stil unterschied sich von jenem des jüngeren Industriekapitalismus. Kaufleute sind zwar harte Verhandler, aber kompromissfähig, was in der Folge eine in Deutschland unübliche Bündnisfähigkeit „des Kapitals“ mit der Sozialdemokratie erlaubte. Nicht zuletzt deswegen unterscheidet sich die politische Entwicklung Hamburgs nach den beiden Weltkriegen deutlich von jener der deutschen Binnenländer.
Andere Länder, andere Entwicklungen
Die Entwicklung in anderen
Ländern ist nicht mit der Entwicklung in
Deutschland identisch. In
Südeuropa spielte der wieder stadtsässig gewordene Adel in Handel und
Gewerbe eine beträchtliche Rolle. In
England bildeten die jüngeren Adelssöhne mit dem gehobenen Bürgertum die
Middle class aus.
Großbürgertum als Bourgeoisie
Der aus
Frankreich stammende Klassenbegriff „Bourgeois“ wurde schon von
Diderot negativ gebraucht. Nach
Karl Marx ist die als kapitalistisches Großbürgertum definierte Bourgeoisie die im
Kapitalismus herrschende der beiden Grundklassen
Bourgeoisie (Großbürgertum) und
Proletariat (= abhängig beschäftigte
Arbeiterschaft). Historisch habe sie sich aus dem 3. Stand der
Feudalgesellschaft heraus entwickelt (
Handwerker,
Händler, freie und landbesitzende
Großbauern). Ein Teil der Handwerker wurde nach Marx zu
Fabrikbesitzern. Nach der Ablösung des
Feudalismus durch den Kapitalismus
beuten die mit Bourgeoisie gemeinten Kapitalisten die
Arbeiterklasse (das Proletariat) aus. Während unter
Citoyen das
emanzipatorische Bürgertum der Französischen Revolution verstanden wird, ist mit Bourgeoisie das Bürgertum als Herrschaftsinstanz gemeint.
Niedergang des Großbürgertums
Zwei
Weltkriege und die
Weltwirtschaftskrise zwischen den Kriegen sowie der fortschreitende Industrialismus - als Abkehr vom
individualistischen Wirtschaftsstil des bürgerlichen
Unternehmers - und der damit einhergehende
Konzentrations
prozess in der
Wirtschaft haben die wirtschaftlichen Grundlagen des Großbürgertums soweit zerstört, dass es als gesellschaftlich unterscheidbare
Gruppe nicht mehr vorhanden ist, als Milieu jedoch noch heute (2006) existiert. Großbürgerlicher Lebensstil findet sich heute insbesondere noch bei Industriellenfamilien, die ihr Vermögen bewahren konnten, obwohl diese Schicht, da regelmäßig aus dem Handwerkerstand hervorgegangen, nicht zu den im engeren Sinne großbürgerlichen Kreisen gehörte und von Großbürgern, die sich als Handelsadel verstanden, ausgegrenzt wurde.
Im 20. Jahrhundert wurden die Formen des Honorationen-Bürgertums preisgegeben, weil sie in einer auf einen Durchschnittsstil ausgerichteten Gesellschaft als nicht mehr zeitgemäß empfunden wurden. Diese Entwicklung hat sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einer mehr oder weniger bewussten Antibürgerlichkeit radikalisiert.
Der moderne Wohlfahrtsstaat mit seiner nivellierenden Funktion und hohen Besteuerung, verbunden mit dem Streben vieler Frauen nach Selbstverwirklichung im Erwerbsberuf sowie der Ersatz von Mäzenatentum und karitativem Wirken Einzelner durch öffentliches Handeln oder das von Unternehmen ist ein weiterer Grund für das Zurückweichen „großbürgerlicher“ Lebensform, die gemeinhin voraussetzt:
- Eigenständiges wirtschaftliches Handeln - statt Angestelltendasein, dem zunehmend auch Mitglieder der Freien Berufe zuzurechnen sind
- Materieller Wohlstand durch berufliche Leistungen oder Erbschaftsvermögen
- Jedenfalls während der Erziehungsphase einer regelmäßig größeren Kinderschar nicht erwerbstätige Ehefrauen, die sich um den bürgerlichen Haushalt und oft karitative Aufgaben kümmern
- Gehobene, oft grenzüberschreitende und kostenaufwendige Ausbildung der Kinder
- Mäzenatentum und karitatives Wirken
Die unverminderte Attraktivität großbürgerlicher Attribute - ohne allerdings von einem in eigentlichen Sinn großbürgerlichen Lebensstil begleitet zu sein - belegen die Bestrebungen neu aufgestiegener Mitglieder der Gesellschaft, einzelne großbürgerliche Lebenselemente zu imitieren.
Literatur
- Michael Hartmann (2002). Der Mythos von den Leistungseliten. Frankfurt a. M./New York
- Köhler, Oskar: Artikel Bürger, Bürgertum in: Staatslexikon Band 1, Spalten 1040ff, Freiburg im Breisgau 1985 ISBN 3-451-19301-9 mit weiterführenden Literaturangaben
Siehe auch
Citizenship | Ciudadano | Citoyen | 市民 | Medborgarskap
Politischer Begriff | Sozialgeschichte | Marxismus | Hamburger Geschichte | elite
Social class | Classe sociale | 社会等级