Die Grüne Wiese bezeichnet im Jargon der Stadtplanung eine Planung und Bebauung auf Flächen, die zuvor nicht zum Siedlungsbereich der Stadt oder der Gemeinde gehörten. Es kann sich bei diesen Flächen sowohl um geplante Wohnsiedlungen, Gewerbegebiete, Sondergebiete oder seltener um Wochenendhausgebiete, öffentliche Grünflächen und Gemeinbedarfseinrichtungen handeln.
Bis in die 1990er Jahre galt die gegliederte Stadt als Ideal, in der die zentralen Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen im Stadtkern und die Gewerbegebiete am Stadtrand durch einen Grüngürtel von den Wohngebieten getrennt auf der Leeseite lagen. Hierdurch kam es zu ersten moderaten Siedlungsausweitungen auf der "grünen Wiese", jedoch wurden die Grundstrukturen der historisch gewachsenen europäischen Stadt weitgehend gewahrt.
Mit diesen Neugründungen städtischer Siedlungen (Suburbs) setzte sich in den Innenstädten eine Flächensanierung durch, die für viele Städte zum Verlust ihrer Identität führte. In den 1980er Jahren wurde die Kritik an dieser Städtebaupolitik so laut, dass zunächst mit Unterstützung der international (UNESCO) ausgerufenen Priorität für den Denkmalschutz neue Konzepte für die Sanierung der Innenstädte gesucht wurden.
Eine Politik der erhaltenden Stadterneuerung wurde nun zum neuen Leitbild. So konnten einige Städte ihr Gesicht erhalten und diese Städte stellen heute oft Kleinode ihrer Bundesländer dar (siehe Historischer Stadtkern).
Eine Sonderstellung nimmt dabei die Entwicklung des Beitrittsgebiets in Deutschland ein. Die verfügbaren Flächen in den Innenstädten waren oft mit ungeklärten Eigentumsrechten, fehlender Erschließung, fehlendem Baurecht (zumindest eine so genannten qualifizierten Bebauungsplans gemäß BauGB) und anderen zeitraubenden Entwicklungsschwierigkeiten belastet. Daher wurden in der ersten Hälfte der 1990er Jahre zahlreiche neue Einkaufszentren auf der "grünen Wiese" vor den Toren der ostdeutschen Städte errichtet. Erleichtert wurde dies dadurch, dass es kurz nach der Wiedervereinigung noch keine qualifizierte, der neuen Gesetzgebung entsprechende Regionalplanung gab. Dadurch konnten zahlreiche kleine Umlandgemeinden ohne die eigentlich erforderliche Abstimmung und Konsultation weitreichende Bebauungspläne erlassen.
Spätestens seit dem Ende der 1990er Jahre jedoch hat sich der Trend zur grünen Wiese abzuschwächen bzw. mancherorts umzukehren begonnen. Die Wanderungsströme zwischen Stadt und Umlandgemeinden sowie die rückläufigen Zahlen der Wohnungsneubauten auf der "grünen Wiese" belegen, dass Wohnen in der Stadt an Attraktivität gewonnen hat. Neben dem Wunsch der Haushalte nach Urbanität dürfte dabei auch der nicht unerhebliche Zeit- und Geldaufwand für die Mobilität zwischen "grüner Wiese" und Stadt den Ausschlag geben. Dieser Trend lässt sich auch im Einzelhandel beobachten, wo die Innenstädte inzwischen ihre Position behaupten und - zumindest in den 1a-Lagen - steigende Umsätze verzeichnen.
Die für die Durchsetzung dieser staatlichen Planungsmaxime zuständigen staatlichen Umweltbehörden haben Richtlinien erhalten, nach denen die zwischen Wohngebieten und Gewerbegebieten einzuhaltenden Immissionsabstände zu bemessen sind. In der Praxis kommt diesen Erlassen heute nur noch geringe Bedeutung zu, da die Ansiedlung stark emittierender Betriebe selten geworden ist.
Die Zulässigkeit des einzelnen Bauvorhabens richtet sich nach dem Vorliegen eines Bebauungsplans. Liegt ein solcher nicht vor, ist die Zulässigkeit des Vorhabens meist nach BauGB § 35 (und damit sehr restriktiv) zu beurteilen, da Bauen im so genannten Außenbereich regelmäßig nicht zulässig ist.
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