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Die Heilfürsorge, auch freie Heilfürsorge genannt, bezeichnet eine Art der Vorsorge für Krankheitskosten, die in Deutschland vor allem bestimmten Beamtengruppen, aber auch Wehr- und Zivildienstleistenden gewährt wird.

Dabei übernimmt der Dienstherr (in der Regel der Bund oder das Bundesland) insbesondere bei Soldaten, Polizisten und Berufsfeuerwehrmännern vollständig die ihnen entstehenden Krankheitskosten, da sie sich bei ihrem erhöhten Berufsrisiko nur unter großen Schwierigkeiten privat versichern könnten (andere Beamte erhalten in der Regel nur die Hälfte der Krankheitskosten als Beihilfe vom Dienstherrn zurück, den Rest zahlt meist eine private Versicherung). Die freie Heilfürsorge erstreckt sich nicht auf die Familienmitglieder. Wenn diese nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen sie privat versichert werden.

In der Bundeswehr wird die Freie Heilfürsorge durch den Zentralen Sanitätsdienst bereitgestellt, der somit gleichzeitig für den Ernstfall in Übung bleibt. Bei Zahnersatz greift die freie Heilfürsorge nur zum Teil, z. B. müssen Soldaten ca. 10% von den entstandenen Kosten selbst tragen, Brillenträger bekommen nur das günstigste Brillengestell und nur einfache Gläser gezahlt.

Beamtenrecht

 

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