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Neben der Immaterialität des Leistungsergebnisses ist die Notwendigkeit zur Integration eines externen Faktors ein Kriterium zur Abgrenzung von Dienstleistungen und Sachgütern.

Mögliche externe Faktoren sind:

  • Personen (Kunde muss für Restaurantbesuch anwesend sein)
  • Tiere und Pflanzen (Blumengesteck für Hochzeit, Hundepsychologe besucht Patient)
  • Gegenstände (reparaturbedürftiges Auto, Gebäude)
  • Rechte (Copyright, Patente, Ideen)
  • Nominalgüter
  • Information (z.B. Unternehmensberatung)

Das Problem, das sich aus der Beurteilung von Dienstleistungen nach dem Prinzip der Integrativität des externen Faktors ergibt, ist die Ausweitung des Dienstleistungsbegriffes. Alle Auftragsleistungen, die den Faktor "Kundenwunsch" beinhalten, werden zu Dienstleistungen. Wirtschaft

 

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