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Ex tunc ist Latein und bedeutet "von Anfang an" (eigentlich tunc: damals). Juristen kennzeichnen mit dem Begriff ein Ereignis mit Rückwirkung, also ein Ereignis, mit dem die Rechtslage für die Vergangenheit geändert wird.

Ein wichtiges Beispiel ist die Anfechtung.

Das Gegenteil ist ex nunc.

Siehe auch: Juristenlatein, Ex ante, Ex post

Lateinische Phrase

Ex tunc | Ex tunc

 

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