Der Begriff Europäische Integration bezeichnet die partielle Übertragung unilateraler Handlungsfähigkeit (staatlicher Autonomie) gegenüber europäischen Partnerstaaten durch die gemeinsame Wahrnehmung bzw. die Übertragung von nationalen Hoheitsrechten auf die europäische (supranationale) Ebene.
Der Vertrag von Maastricht über die Gründung der Europäischen Union wurde 1992 unterzeichnet. Er hebt die europäische Integration auf eine neue Ebene, indem er die Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union ausbaut. Zum stärksten Pfeiler der europäischen Integration, den drei EG-Verträgen, fügt er zwei neue Pfeiler hinzu: eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und eine polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit. Bezüglich des ersten Pfeilers wurde die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion zum zentralen Ziel erklärt. Der Binnenmarkt wurde übrigens kurz nach Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht zum 1. Januar 1993 verwirklicht. Seit 1992 wurde die Vertiefung der europäischen Integration v.a. durch zwei weitere Verträge vorangebracht: den Vertrag von Amsterdam von 1997, der die Säulen zwei und drei, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die innenpolitische und justizielle Zusammenarbeit, gestärkt und eine Sozialcharta eingeführt hat, sowie den Vertrag von Nizza 2000, der die Europäische Union fit für die EU-Osterweiterung machen sollte. Der nächste wichtige Schritt könnte die Unterzeichnung und In-Kraft-Setzung des Entwurfs für eine europäische Verfassung sein.
Wichtig für die Union war auch die Einführung des Euro als Zahlungsmittel zum 1. Januar 2002 - damit wurde Europa für jeden Bürger, dessen Staat Mitglied des Euroraums war, noch einmal ein Stück "greifbarer" und unmittelbar spürbar - obwohl der Euro ja schon 1999 im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt worden war.
Die Europäische Union hat nicht nur die wirtschaftliche und politische Integration in den Jahrzehnten seit ihrer Gründung Schritt um Schritt vorangebracht, sie ist auch geografisch nach und nach gewachsen.
European integration Europäische Integration: Hierbei handelt es sich um den Zusammenschluss der europäischen Staaten und Völker. Innerhalb der Europäischen Union bedeutet dies, dass die Mitgliedstaaten ihre Ressourcen gemeinsam nutzen und viele Entscheidungen gemeinsam treffen. Die gemeinsame Beschlussfassung erfolgt im Zusammenspiel der EU-Organe (Parlament, Rat, Kommission usw.).
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Europäische Integration".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world