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Die Struktur der Landwirtschaft und des Landbesitzes in Lateinamerika war bis ins 20. Jahrhundert hinein stark geprägt von kolonialen Einflüssen. Bis heute ist der Sektor gespalten zwischen riesigen Großgrundbesitzern und einer vielzahl von subsistenziell wirtschaftenden Kleinbauern.

Encomienda und Repartimiento


Schon kurz nach der Entdeckung Amerikas begann die Spanische Krone mit der Siedlungskolonisation, da profitabler Handel mit den dortigen Bewohnern unmöglich war: Diesen war Handel gänzlich unbekannt.

Ziele der Spanischen Krone

Ziel war auf der einen Seite ein profitbringendes Kolonialwesen, der Aufbau von exportorientierter Landwirtschaft (insbesondere Zuckerrohr eignete sich für das hiesige Klima bestens), die Erschließung der Kolonien und die Sicherung der Kontrolle über die Indios. Zum anderen versuchte die Krone zu verhindern, dass sich in Amerika autonome politische Macht entwickelt. Statt durch einen autonomen und mächtigen Erbadel sollten die Gebiete durch einen bürokratischen Apparat von Sevilla aus gesteuert werden. So musste jahrhundertelang auch aller Handel (selbst zwischen den einzelnen Kolonien) über die andalusische Stadt abgewickelt werden.

Encomienda-System

Zu diesem Zweck wurde 1503 von Königin Isabella von Kastilien das sogenannte Encomienda-System (spanisch für Auftrag) geschaffen. Dabei wurden den Conquistadores riesige Landgüter mitsamt der darin lebenden indigenen Bevölkerung zugesprochen. Die encomendadores hatten das Recht, die Indios zur Arbeit zu zwingen, aber auch die Pflicht, für ihren Schutz und ihre Missionierung zu sorgen. Um den Einfluss der Krone zu sichern, wurden Encomiendas (zumindest anfangs) nur für eine Generation vergeben, waren also nicht erblich. Außerdem waren die Bewohner zwar zur Arbeit verpflichtet, nicht aber Eigentum der encomendadores. Die Encomienda Casa Grande in Peru hatte etwa die Größe von Belgien. Dieses System wurde bereits seit 1512 in der durch den König einberufenen so genannten Junta von Burgos diskutiert. Mit den 1542 verabschiedeten Gesetzen von Burgos wurde das Encomienda-System vom Repartimiento langsam abgelöst. Auch wenn das System in einigen Gegenden nicht sofort, bzw. sehr viel später (wie beispielsweise bis in die 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts wie in Chile) verschwand, wird das Jahr 1549 als das Jahr des Wechsels angesehen. Stattdessen sah das repartimiento vor, dass indianische Häuptlinge in der Pflicht standen, Männer aus ihren Reihen für zeitlich begrenzte Projekte seitens des Staates als Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.

In der Realität war das Encomienda-System nichts anderes als Sklaverei. Zeitgenossen wie Bartolomé de las Casas, aber auch heutige Historiker sehen das System sogar als noch menschenverachtender als Sklaverei an, da die Unterdrückten für die Gutsherren keinerlei Wert darstellten (weil sie ihnen ja nicht gehörten) und dementsprechend zu Tode geschunden wurden.

Schutzgesetze

Die Spanische Krone führte Mitte des 16. Jahrhunderts eine Reihe von Indianerschutzgesetzen ein, um den Fortbestand der sich rasch dezimierenden Bevölkerung zu sichern. Sie war sich bewusst, dass "ohne Indios" auch keine "Indias" (der damalige Name der "Neuen Welt") existieren konnten. Neben diesen ökonomischen waren auch moralische Gründe ausschlaggebend. So war Karl V. nach dem Disput von Valladolid 1550, bei dem de las Casas die mörderischen Arbeitsbedingungen anprangerte, kurz davor, das gesamte Kolonisationsunternehmen aufzugeben.

Ab 1536 standen den encomendadores nur noch Tributzahlungen, nicht aber die Arbeitskraft der indígenas zu. Ein Jahr später errichteten die Dominikaner mit Unterstützung Spaniens das erste Missionsreservat im Norden Guatemalas, in dem die Bewohner unbehelligt von spanischen Siedlern blieben. 1542 und 1543 wurden die Leyes Nuevas (Neuen Gesetze) erlassen, ein umfangreiches Gesetzespaket zum Schutz der Indianer, das Indianersklaverei verbietet und den indígenas einen Status vergleichbar mit dem von Minderjährigen einräumt.

Nach heftigen Protesten der Kolonialisten (etwa der Aufstand von Gonzalo Pizarro) zwischen 1544 und 1548 wurden die Reformen drastisch eingeschränkt und das Encomienda-System de facto weitergeführt. Auch schon zuvor verhinderte die immense Distanz zu Sevilla, die schlechten Verkehrswege im Inland der Kolonien und die daraus resultierende Kommunikationsdauer von bis zu zwei Jahren, dass die Schutzgesetze wirksam umgesetzt werden konnten. Nach dem Motto "gehorchen aber nicht befolgen" wurden die Gesetze zwar anerkannt, aber weder angewendet noch Verstöße wirksam geahndet.

Außerdem begann man zunehmend, für die Arbeit auf tropischen Plantagen Sklaven aus Afrika zu importieren.

Literatur

  • Bakewell, Peter: A History of Latin America. Malden, MA *: Blackwell, 1997.

Hacienda und Fazenda


Im Zuge der Unabhängikeitsbewegungen ab 1810 wurden die "geliehenen" Großgrundbesitzungen in Eigentumsverhältnisse umgewandelt. Die jetzt Hacienda (spanisch) beziehungsweise Fazenda (portugiesisch) genannten Farmen waren deutlich kleiner, aber umfassten häufig immer noch tausende bis zehntausende Hektar Land.

Latifundien

Ein weitgehend synonymer Begriff ist in diesem Kontext das Latifundium, auch Latifundie (latus, weit; fundus, Grundbesitz). Der Begriff bezeichnete in der Antike den Großgrundbesitz der römischen Senatoren seit dem 2. vorchristlichen Jahrhundert. Diese antiken Latifundien wurden ursprünglich von Sklaven bewirtschaftet. In Südamerika wird das Wort bis heute für "Großgrundbesitz" gebraucht, im Gegensatz zu "Minifundium" für kleinbäuerliche Subsistenzwirtschaft.

Sklaverei und Abhängigkeit

Sowohl vor als auch nach der Unabhängigkeit wurden afrikanische Sklaven vor allem auf den exportorientierten Plantagen im Karibischen Becken, an der Pazifikküste Perus und in Brasilien eingesetzt. Typische Haciendas im Hochland sicherten sich die Abhängigkeit der Indígenas auf subtilere Weise: In einem quasi-feudalen System bekamen die Landarbeiter eine kleine Parzelle zugeteilt, auf der sie Subsitenzwirtschaft betreiben durften. Als Gegenleistung mussten sie für den hacendado oder patrón Arbeitsleistungen erbringen - nicht anders als Frondienste. Im besten Fall führte der Gutsherr seine hacienda paternalistisch und ermöglichte so den Menschen ein erträgliches und gesichertes Leben, ohne jedoch an der Fortdauer der stark hierarchischen Machtverteilung oder der Abhängigkeit etwa zu ändern.

Die Sklaverei wurde in Brasilien erst 1888 und damit später als in fast allen anderen Ländern abgeschafft. Die systematische Haltung von Abhängigen im sozial relativ geschlossenen Hacienden-System dauerte bis weit in das 20. Jahrhundert hinein an.

Großgrundbesitz als Entwicklungshemmnis


Die von Großgrundbesitzern dominierte Agrarstruktur ist bis heute eines der zentralen Hemmnisse für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Lateinamerikas.

Brache

Häufig lagen (und liegen) große Teile der südamerikanischen Großgrundbesitze brach, was erst bei näherer Betrachtung für die hacendados Sinn macht: Zum einen blockiert dies das gesamte bebaubare Land, so dass die Arbeitskräfte nicht auf freies Land ausweichen können. So ist das Brachland zwar unproduktiv gebundenes Kapital, aber doch eine Sicherung gegen den Verlust der billigen Arbeitskräfte. Zum anderen ist Landbesitz in Südamerika seit der Kolonialzeit (und zum Teil bis heute) ein Statussymbol, die Eintrittskarte in die elitäre Oberschicht. So kauften sich viele Händler oder später Industrielle riesige Ländereien zusammen, ohne irgend ein Interesse an der Landwirtschaft dort zu haben.

Geldlose Wirtschaft

Außerdem verhindern Hacienda-Strukturen eine Industrialisierung, weil sie keine Nachfrage erzeugen. Die Arbeiter erhalten für ihre Leistung eine Landparzelle, mit der sie sich selbst versorgen, aber keinen Lohn. Damit schaffen sie keine Nachfrage nach einfachen Handwerks- oder Industriegütern. Der hacendado mit seinem immensen Reichtum hat ebenfalls kaum Nachfrage nach einfachen, im Land produzierbaren Gütern. Stattdessen lässt er vor allem Luxusgüter aus Europa importieren.

Form der Landwirtschaft | Agrargeschichte | Lateinamerika

 

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