Als Einkommen bezeichnet man umgangssprachlich regelmäßige Einnahmen eines Haushalts. In der Volkswirtschaftslehre stellt das Einkommen sowohl in der Mikroökonomie als auch in der Makroökonomie eine zentrale Größe zur Messung der ökonomischen Wohlfahrt dar. Das Einkommen ermöglicht einem Haushalt, über Konsum heute und Sparen in Zukunft seinen Wohlstand zu vergrößern. Der Begriff wird auch im Steuerrecht verwendet.
Einkommen und Reinvermögen: Das Einkommen besteht in dem Unterschied des Reinvermögens am Ende des Jahres zum Reinvermögen am Anfang des Jahres zuzüglich des während dieser Zeit Konsumierten.
Arbeitseinkommen und Kapitaleinkommen: Arbeitseinkommen entsteht durch die Produktion oder den Tausch von Gütern, Leistung abhängiger Arbeit gegen Arbeitsentgelt und anderen Ansprüchen in einem Markt. Kapitaleinkünfte entstehen durch Zinsen, Dividenden, Einnahmen durch Miete und Pacht.
Transfereinkommen: Als Transfereinkommen bezeichnet man Einkommen, welches durch den Staat oder andere Institutionen bereitgestellt wird, ohne dass eine konkrete Gegenleistung erfolgt. (Beispiel: Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc.) Das Gegenstück dazu sind Steuerzahlungen und Einzahlungen zur Sozialversicherung.
Aber auch durch Erbschaft oder Schenkungen lässt sich Einkommen erzielen.
Der Einkommensbegriff taucht darüber hinaus auch in anderen VGR-Größen auf - so z. B.
Realeinkommen: Das Realeinkommen ist ein preisbereinigtes, um die Geldentwertungsrate verringertes Nominaleinkommen. Das Realeinkommen wird ermittelt, indem das Nominaleinkommen eines Wirtschaftssubjektes oder einer Volkswirtschaft durch einen passenden Preisindex geteilt wird. Das Realeinkommen ist somit als ein Index definiert; sein absoluter Wert hat also keinen Aussagewert. Das Realeinkommen dient als Indikator für die tatsächliche Kaufkraft des Einkommens.
Beispiel: Bei einer Inflationsrate von 4% und einer Erhöhung des Nominaleinkommens um 3% sinkt das Realeinkommen um 1%.
Nicht das gesamte Einkommen kann für wohlfahrtssteigernde Zwecke genutzt werden, da ein großer Teil des Einkommens z. B. durch Steuern und Abgaben verbraucht wird. Aus diesem Grund berücksichtigt das verfügbare Einkommen lediglich die für Konsum bzw. Sparen verbleibenden Teile des Einkommens. Einkommens- und Vermögenssteuern, geleistete Sozialbeiträge und sonstige laufende geleistete Transfers werden hierzu vom Einkommen abgezogen, empfangene Sozialbeiträge und empfangene laufende Transfers hinzuaddiert.
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