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Das Deutsche Kaiserreich bezeichnet die am 18. Januar 1871 durch die Ausrufung des preußischen Königs Wilhelm I. in Versailles zum Deutschen Kaiser begründete und am 9. November 1918 durch die Abdankung Wilhelms II. erloschene konstitutionelle Monarchie Deutschlands. Die offizielle Staatsbezeichnung, die auch nach 1918 noch bestehen blieb, war Deutsches Reich.

Deutsches Reich
<< Kaiserreich (1871-1918) >>
Flag of the German Empire.svg ]] Wappen Deutsches Reich - Reichswappen (Grosses).jpg
Details Details
Wahlspruch: „Gott mit Uns“ Verfassung Verfassung des Deutschen
Reiches vom 16. April 1871
Amtssprache Deutsch Hauptstadt Berlin Regierungsform Konstitutionelle Monarchie Deutsche Kaiser Wilhelm I. (1871-1888)
Friedrich III. (1888)
Wilhelm II. (1888-1918) > Fläche 540.766 km² Einwohnerzahl (1871) 41.058.792 Ew.
(1895) 52.279.901 Ew.
(1910) 64.925.993 Ew. > Bevölkerungsdichte ggw. unbekannt > Proklamation des deutschen
Nationalstaates 18. Januar 1871 Nationalhymne Keine. Aber Kaiserhymne:
Heil dir im Siegerkranz Nationalfeiertag inoffiziell der Sedanstag
2. September Währung 1 Mark = 100 Pfennig Zeitzone UTC+1 MEZ Karte
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Entstehung


Der Deutsch-Französische Krieg von 18701871 und die damit verbundene Niederlage Frankreichs gegen Preußen und die mit ihm verbündeten süddeutschen Staaten waren Auslöser zur Gründung des "Zweiten Deutschen Kaiserreichs", das die Tradition eines machtvollen und vereinten deutschen Reiches fast siebzig Jahre nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wieder aufnahm.

Vorgeschichte

Die deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts war bis dahin geprägt von ständigen politischen und territorialen Veränderungen, die nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1806 einsetzten. Jenes Reich, schon seit dem Dreißigjährigen Krieg im Niedergang begriffen, zerbrach durch die Napoleonischen Kriege und die von Frankreich unterstützte Gründung des Rheinbundes.

In der Folgezeit verstärkte sich, beeinflusst durch das Vorbild der französischen Revolution und der Befreiungskriege gegen Napoleon in Deutschland die Nationalstaatsbewegung mit der Vorstellung der Nation als Grundlage der Staatenbildung. Vor allem von bürgerlicher Seite wurden diese Ansichten vertreten; als großdeutsche Lösung wurde dabei ein Deutschland unter Einbeziehung Österreichs, als kleindeutsche Lösung ein Deutschland ohne Österreich bezeichnet.

Nachdem jedoch Napoleon besiegt war, hatten die deutschen Fürsten nur geringes Interesse an einer zentralen Macht, die ihre Autonomie beschneiden würde. Auf dem Wiener Kongress wurde 1815 daher lediglich der Deutsche Bund gegründet, ein lockerer Zusammenschluss der Gebiete, die vor 1806 zum Deutschen Reich gehört hatten.

Nationalstaatliche und bürgerlich-demokratische Bewegungen führten im Jahre 1848 zu zahlreichen Erhebungen in ganz Europa, zu denen auch die Märzrevolution in Deutschland zählt. Abgeordnete der neu entstandenen Frankfurter Nationalversammlung boten dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone an (im Rahmen einer kleindeutschen Lösung). Dieser lehnte aber ab und somit scheiterte der Versuch, Deutschland auf konstitutioneller Basis zu einen.

Der Deutsche Bund existierte unter österreichischer Führung nach der Märzrevolution weiter. Im Jahre 1864 gelangte er zu größerer Bedeutung, als sich an der Schleswig-Holsteinischen Frage der Deutsch-Dänische Krieg entzündete, in dem Preußen und Österreich aufgrund einer Bundesexekution Seite an Seite kämpften. Durch den Streit um Schleswig-Holstein brach 1866 der Deutsche Krieg Preußens gegen Österreich aus, in dem Preußen mit einigen norddeutschen Staaten und gemeinsam mit Italien gegen Österreich und süddeutsche Staaten kämpften. Nach der Niederlage Österreichs wurde der Norddeutsche Bund unter preußischer Führung gegründet. Die süddeutschen Staaten (außer Österreich) schlossen Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen ab. Ausgelöst durch Streitigkeiten zwischen Preußen und Frankreich um die spanische Erbfolge brach 1870 der Deutsch-Französische Krieg aus. Die süddeutschen Staaten schlossen sich Preußen an. Der preußische Ministerpräsident Bismarck nutzte dies, um die Krönung des preußischen Königs zum Deutschen Kaiser voran zu treiben und so auch die süddeutschen Staaten im Rahmen einer kleindeutschen Lösung in ein geeintes Reich einzubinden. Die drei Kriege zwischen 1864 und 1871 werden auch als Deutsche Einigungskriege bezeichnet.

Reichsgründung

1871 Proclamation of the German Empire.jpg Nach dem Erfolg der Preußen und ihrer Verbündeten gegen Frankreich wurde am 18. Januar 1871 König Wilhelm I. von Preußen von den deutschen Bundesfürsten zum deutschen Kaiser im Spiegelsaal des Schloss Versailles proklamiert. Diese Provokation der deutschen Seite war Mitauslöser für die Deutsch-französische Erbfeindschaft, welche die Außenpolitik des Kaiserreiches später stark beeinflussen sollte.

Die Kaiserwahl selbst kam nicht ohne Schwierigkeiten zustande, da Wilhelm I. zögerte, die Kaiserkrone im Angesicht der Schwierigkeiten der bevorstehenden Reichseinigung anzunehmen. So soll es notwendig gewesen sein, den bayrischen König Ludwig II. durch eine erhebliche Bestechungssumme zur Zustimmung zu gewinnen.

Am 3. März kam es dann zu den ersten Reichstagswahlen (siehe Reichstagswahl 1871). Die erste konstituierende Reichstagssitzung fand im Preußischen Abgeordnetenhaus im zur Reichshauptstadt erklärten Berlin am 21. März statt. Die Reichsverfassung trat am 16. April in Kraft.

Der Friede von Frankfurt beendete offiziell den Deutsch-Französischen Krieg. Die Unterzeichnung fand am 10. Mai statt. Das Reichsmünzgesetz vereinheitlichte die deutschen Währungen, die Mark wurde als einheitliches Zahlungsmittel im Reich eingeführt.

Die Reichseinigung kam also nicht, wie von Demokraten und vielen Bürgerlichen erhofft, durch den Willen des Volkes zustande, sondern war vielmehr auf die geschickte Politik Bismarcks zurückzuführen.

Schon kurz nach der Reichsgründung erfolgte ein Wirtschaftsaufschwung, die so genannten Gründerjahre. Danach schloss sich eine wirtschaftliche Depression an, die Gründerkrise.

Die Symbole des Reiches


Das Deutsche Reich hatte weder eine Nationalhymne noch zunächst eine Nationalflagge. Schwarz-Weiß-Rot waren die Marineflagge und die Kauffarteiflagge. Erst 1892 wurde durch Allerhöchsten Erlass schwarz-weiß-rot zur Nationalflagge bestimmt. Schwarz-weiß-rot war bereits die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes. Sie setzt sich aus den Farben Preußens (schwarz und weiß) und aus den Farben der Freien und Hansestädte (rot und weiß) zusammen. Der Grund für die Einführung der "neuen Farben" an stelle der deutschen Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold war, dass der Norddeutsche Bund kein Reich aller Deutschen war. Bismarck stand der Frage der nationalen Symbole gleichmütig gegenüber. So ist ein Zitat von ihm aus dem Jahre 1871 überliefert, das sein prinzipielles Desinteresse bekundet: "Sonst ist mir das Farbenspiel einerlei. Meinetwegen grün und gelb und Tanzvergnügen, oder auch die Fahne von Mecklenburg-Strelitz". Eine Nationalhymne bestand nicht. Das Deutschlandlied wurde erst in der Weimarer Republik eingeführt. Als Nationalhymnenersatz galt das Lied Heil Dir im Siegerkranz, dessen Melodie mit der britischen Nationalhymne identisch ist.

Die Verfassung des Reiches


Hauptartikel: Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871

Allgemeines

Diese in ihrem Inhalt maßgeblich von Otto von Bismarck geprägte und auf dessen Stellung als zukünftigem deutschen Reichskanzler zugeschnittene Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 ging aus der 1866 ausgearbeiteten Verfassung des Norddeutschen Bundes hervor. Sie war zum einen ein Organisationsstatut, welches die Kompetenzen der Staatsorgane, durch die das Reich handelte, und sonstiger Einrichtungen des Reiches gegenseitig nach innen abgrenzte. Sie legte anderseits die Zuständigkeit des Reiches gegenüber den Bundesstaaten fest. Hier folgte sie dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Nur für Angelegenheiten, welche die Verfassung dem Reich ausdrücklich als Zuständigkeit zuwies, war das Reich befugt hoheitlich tätig zu werden; im übrigen waren die Bundesstaaten zuständig. Die Verfassung verfügt über keinen Grundrechtsteil, der die Beziehung Untertan (Bürger) - Staat mit Verfassungsrang rechtlich näher ausgestaltet hätte. Lediglich ein Benachteiligungsverbot auf Grund der Staatbürgerschaft eines Bundesstaates (Inländergleichbehandlung) war normiert. Der fehlende Grundrechtsteil musste sich nicht zwangsläufig nachteilig auswirken. Weil die Bundesstaaten in der Regel die Reichsgesetze vollzogen, wurden nur sie rechtseingreifend gegenüber dem Bürger tätig. Maßgeblich war daher, ob und welche Grundrechte die Landesverfassungen vorsahen. So enthielt z.B. die für das Königreich Preußen geltenden Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 einen Grundrechtskatalog.

Die Verfassung verstand das Deutsche Reich als eine Stiftung der Bundesfürsten. Dem entsprach, dass das Deutsche Reich ein Bundesstaat war. Die Bundesstaaten hatten ausgeprägte Eigenzuständigkeiten, wobei ihnen zusätzlich über den Bundesrat eine bedeutende Gestaltungsfunktion auf Reichsebene zufiel. Der Bundesrat war von Verfassungs wegen als der eigentliche Souverän des Reiches gedacht. Der König von Preußen bildete das Präsidium des Bundes; er führte den Namen "Deutscher Kaiser". Um diesen Titel gab es kurz vor der Reichsgründung einen bizarren Streit zwischen dem preußischen König und Bismarck. Der preußische König beanspruchte für sich die Bezeichnung "Kaiser von Deutschland"; Bismarck trat für die, von den süddeutschen Staaten bevorzugte und als Kompromisslösung ausgelotete Bezeichnung "Deutscher Kaiser" ein. Dem Kaiser standen beachtliche Kompetenzen zu, die weit über das hinausgingen, was die Bezeichnung "Präsidium des Bundes" vermuten ließ. Er ernannte und entließ den Reichskanzler und die Reichsbeamten (insbesondere die Staatssekretäre). Er bestimmte mit dem Reichskanzler, der in der Regel auch noch preußischer Ministerpräsident und preußischer Außenminister war, die Außenpolitik des Reiches. Der Kaiser führte den Oberbefehl über die Kriegsmarine und über das deutsche Heer (über das bayerische Heer nur in Kriegszeiten). Inbesondere sah die Verfassung vor, dass der Kaiser, falls erforderlich, mittels des Heeres die innere Sicherheit wieder herstellen konnte. Dieser Ausfluss der Kommandogewalt wurde oftmals in der Innenpolitik als Druckmittel eingesetzt. Die süddeutschen Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich bei den Verfassungsverhandlungen Reservatrechte vor.

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Neben dem Bundesstaatlichen Element, bildete der Reichstag, dessen Zusammensetzung durch allgemeine (aber ohne Frauen und ohne Männer unter 25 Jahren), gleiche (in Form des Mehrheitswahlrechts) und geheime Wahl bestimmt war, eine weitere Säule der Verfassung. Der Reichstag war neben dem Bundesrat gleichberechtigte Kammer bei der Verabschiedung von Gesetzen. Auch der Haushalt musste in Form eines Gesetzes beschlossen werden. Damit war die politische Leitung des Reiches auf die Zusammenarbeit mit dem Reichstag angewiesen. Die verfassungsrechtliche Fiktion des Fürstenbundes entsprach somit nicht der Wirklichkeit. Vielmehr stellte die Verfassung einen Kompromiss zwischen den nationalen und demokratischen Forderung des aufstrebenden Wirtschafts- und Bildungsbürgertums und den überkommenen dynatischen Herrschaftsstrukturen dar (konstitutionelle Monarchie). Das demokratische Defizit dieser Verfassung lag aber vor allem in der fehlenden parlamentarischen Verantwortlichkeit des Reichskanzler begründet, den der Reichstag weder wählen noch stürzen konnte. Im Oktober 1918 wurde die parlamentatische Verantwortlichkeit des letzten Reichskanzler Prinz Max von Baden im Rahmen der "Oktoberverfassung" eingeführt.

Die verschiedenen Kaiser

Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches war der Kaiser aus dem Hause Hohenzollern. Er war zugleich König von Preußen.

Während des Bestehens des Deutschen Kaiserreiches gab es drei Kaiser:

Reichskanzler des Deutschen Kaiserreiches

Name Amtsantritt Ende der Amtszeit
Fürst Otto von Bismarck 21. März 1871 20. März 1890
Graf Leo von Caprivi 20. März 1890 26. Oktober 1894
Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst 29. Oktober 1894 17. Oktober 1900
Fürst Bernhard von Bülow 17. Oktober 1900 14. Juli 1909
Theobald von Bethmann Hollweg 14. Juli 1909 13. Juli 1917
Georg Michaelis 14. Juli 1917 1. November 1917
Georg Graf von Hertling 1. November 1917 30. September 1918
Prinz Max von Baden 3. Oktober 1918 9. November 1918

Innenpolitik


Die Rechtspolitik

In der Zeit zwischen 1871 und 1918 wurden zahlreiche maßgebliche Gesetze erlassen, die zum Teil heute noch gelten. Zu nennen ist zunächst das heute noch geltende, vielfach novellierte Reichsstrafgesetzbuch von 1871. Dieses wurde mit nur geringen Änderungen gegenüber dem Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes übernommen. Meilensteine waren die Reichsjustizgesetze von 1877, namentlich das Gerichtsverfassungsgesetz, die Strafprozessordnung, die Zivilprozessordnung, die sämtlich heute noch in Kraft sind, sowie der Konkursordnung, die 1994 durch die Insolvenzordnung abgelöst wurde. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz wurde 1878 das Reichsgericht als höchstes deutsches Straf- und Zivilgericht eingeführt. Ein einheitlicher oberster deutscher Gerichtshof, der auch das bestehende Reichsoberhandelsgericht ablöste, war ein wichtiges nationales Indentifikationssymbol. 1896 wurde schließlich das Bürgerliche Gesetzbuch nach langjähriger Arbeit beschlossen, welches das bis dahin zersplitterte bürgerliche Recht auf dem Gebiet des Reiches vereinheitlichte und weltweit Maßstäbe setzte. Um dem Reich die Kompetenz für das bürgerliche Recht einzuräumen, wurde 1873 auf Antrag der nationalliberalen Abgeordneten Miquel und Lasker die Reichsverfassung geändert. Gültig ist auch noch das Versicherungsvertragsgesetz von 1908. In der Reichsversicherungsordnung wurde 1911 das bereits durch Bismarck geschaffene Sozialrecht systematisiert und erweitert.

Die Gesamtheit dieser Rechtsbücher begründete weit mehr als die Verfassung den rechtsstaatlichen und liberalen Rechtszustand.

Kulturkampf

Hauptartikel: Kulturkampf
Der von 1871 bis 1878 geführte "Kulturkampf" war hauptsächlich ein politischer Kampf gegen den Einfluss der katholischen Kirche. Angetrieben wurde er vom sich zum Protestantismus zählenden Reichskanzler Otto von Bismarck. Betrieben wurde die Beseitigung des kirchlichen Einflusses an den zahlreichen katholischen Lehranstalten im Reich. Weiterhin wurde versucht, die Kirche und ihre Würdenträger staatlich zu kontrollieren. Diese Isolationspolitik gegen ein Drittel der Bevölkerung ließ sich jedoch nicht dauerhaft beibehalten.

Kampf gegen die Sozialdemokratie

Die Innenpolitik des Zweiten Reichs wurde durch den Kampf der Regierung gegen die Sozialdemokratie beherrscht. Obwohl er an sich ein Förderer von Interessenverbänden war, duldete Bismarck nicht, dass sich die Arbeiter in sozialistischen oder gar kommunistischen Vereinigungen zusammenschlossen, da er darin eine Gefahr für Monarchie und die Stabilität des Reiches sah. Die sozialdemokratische Partei und die Gewerkschaften bekämpfte er mit allen Machtmitteln, die ihm zur Verfügung standen (Sozialistengesetz). Seine Nachfolger übernahmen diese Einstellung, auch wenn sie im Reichstag keine Mehrheit für das Sozialistengesetz mehr fanden.

Allen Verfolgungen zum Trotz behaupteten sich die Sozialdemokraten und wurden 1912 schließlich stärkste Fraktion im Reichstag.

Was die Machthaber des Zweiten Reichs nicht verstehen konnten - oder wollten - war, dass die Sozialdemokratie keine Umsturzpartei sondern eine demokratische Partei war, die mit legalen Mitteln für die Interessen ihrer Wähler kämpfte.

Die Verteufelung der Sozialdemokratie ('Eine Rotte Menschen, nicht wert den Namen Deutsche zu tragen' - Zitat von Kaiser Wilhelm II.) hatte bis in die Zeit der Bundesrepublik ihre Nachwirkungen.

Einführung der Sozialversicherung

Hauptartikel: Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland
Obwohl Bismarck in seinen Memoiren dieses Gesetzeswerk nicht mit einem Wort erwähnte, gilt es heute als eine seiner großen Leistungen. Erstmals wurden hier Unfallversicherung und Rentenversicherung - wenn auch in bescheidenem Ausmaß - gesetzlich festgelegt. Den taktischen Zweck, der Sozialdemokratie Stimmen abzunehmen, erfüllten die Gesetze allerdings nicht.

Außenpolitik


Bündnispolitik Bismarcks

Hauptartikel: Bündnispolitik Otto von Bismarcks

Die Außenpolitik unter Bismarck hatte das vorrangige Ziel Frankreich zu isolieren und das Deutsche Reich nicht auf einen Partner festzulegen. Aus diesem Grund versuchte Bismarck eine Vermittlerrolle zwischen den europäischen Großmächten zu übernehmen (Berliner Kongress 1878).

1879

Am 7. Oktober schließt Bismarck mit Österreich-Ungarn den so genannten Zweibund ab. Die Motivation für das erste eindeutige Bündnis seit 1871 liegt im angespannten deutsch-russischen Verhältnis und der darin liegenden Gefahr einer Verständigung zwischen Frankreich und Russland. Bei einem Angriff auf einen der beiden Staaten war der Partner zum Beistand verpflichtet.

1881

Um die Gefahr einer französisch-russischen Verständigung zu bannen, nimmt Bismarck die Dreikaiserpolitik wieder auf und schließt mit Österreich-Ungarn und Russland den Dreikaiserbund. Inhaltlich verpflichten sich die Mächte, den Status quo auf dem Balkan nur in Absprache zu verändern und im Kriegsfalle mit einer vierten Macht wohlwollende Neutralität zu wahren. Diese Bestimmung bezieht sich in erster Linie auf einen neuen Krieg zwischen Frankreich und Deutschland sowie Großbritannien und Russland. Da die Spannungen zwischen Österreich-Ungarn und Russland auf dem Balkan aber bald wieder zunehmen, scheitert die Dreikaiserpolitik.

1882

Der Zweibund wird mit Italien zum Dreibund erweitert. Hintergrund dieser Erweiterung sind die zunehmenden Spannungen zwischen Frankreich und Italien in Tunesien. Auch der Dreibund ist ein Defensivbündnis und entlastet zudem noch Österreich-Ungarn, da es über den Verlauf der Grenze mit Italien immer wieder zu Streitigkeiten gekommen ist.

1887

Aufgrund der starken Spannungen zwischen Österreich-Ungarn und Russland wird der Dreikaiservertrag nicht verlängert. Um Russland aber weiterhin an Deutschland zu binden, schließt Bismarck am 18. Juni 1887 den Rückversicherungsvertrag mit Russland ab. Beide Staaten verpflichten sich bei einem unprovozierten Angriff seitens einer dritten Macht zu wohlwollender Neutralität. Später ist Bismarck vorgeworfen worden, dass Deutschland in dieser Situation bei einem Krieg zwischen Österreich-Ungarn und Russland seine vertraglichen Verpflichtungen nicht hätte erfüllen können. Diese These ist jedoch so nicht zutreffend, da Deutschland den Bündnisfall im Zweibund auch nur bei einem unprovozierten Angriff auf die Habsburger-Monarchie sah. Dieses wurde Österreich-Ungarn in dieser Form auch mitgeteilt. Der Rückversicherungsvertrag wird durch die Außenhandels- und Wirtschaftspolitik gegenüber Russland allerdings konterkariert. Anhebung der Zölle und das Verbot, russische Wertpapiere zu beleihen, haben eine deutliche Entfremdung zwischen beiden Staaten hervorgerufen, mit dem Ergebnis, dass sich Frankreich und Russland annähern.

1889

Bismarck versucht ein Bündnis mit Großbritannien einzugehen, scheitert jedoch mit diesem Vorhaben. Um Russland von Frankreich abzudrängen zielt er nun auf eine Verlängerung des Rückversicherungsvertrages, wird jedoch kurz vorher entlassen. Von seinem Nachfolger wird der Vertrag nicht verlängert.

Kolonialpolitik

Hauptartikel: Deutsche Kolonien

Die Minderheiten


Das Deutsche Reich war einerseits kleindeutsch, d.h. es umfasste nicht die Gebiete der Deutschen, die in Österreich-Ungarn (Deutsch-Österreich und Sudetenland) lebten. Anderseits wohnten auch andere Nationalitäten, wie die Polen, Kaschuben, Masuren und Wenden, die Dänen und Franzosen innerhalb des Reichsgebiets. Die Polen kamen durch die Schlesienkriege Friedrich des Großen und die Teilungen Polens nach Preußen. Dänen fielen nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1863, ein Teil der französischen Bevölkerung nach der Wiederangliederung Elsaß-Lothringens durch den Deutsch-Französischen Krieg von 1871 unter deutsche Herrschaft.

Die fehlende Homogenität der Reichsbevölkerung wurde von Bismarck als Gefahr für die Loyalität der Reichsbürger gegenüber dem Staat sowie die staatische Integrität angesehen. Bismarck wollte durch Sprachpolitik die Verbindungen der Minderheiten zu ihrer jeweiligen Nation lockern und die Loyalität gegenüber Preußen und dem Reich stärken. In der Schule sollte dieser Prozess durch die Unterrichtssprache Deutsch und durch die allgemeine Einführung der deutschen Sprache als Amtssprache und Gerichtssprache gefördert werden. Insbesondere wurden polnische Pfarrer als Religionslehrer entlassen. Dass die Einbindung der Minderheiten kaum gelang, zeigte die fortdauernde Existenz von eignenen politische Parteien der ethnischen Minderheiten, denen es auch teilweise infolge des Mehrheitswahlrechts gelang, Sitze im Reichstag zu erobern. Bei der polnischen Bevölkerung kam hinzu, dass sie sich nicht nur sprachlich und ethnisch, sondern auch konfessionell von der preußisch- deutschen Bevölkerung unterschied. Auf Reichsebene arbeiteten die polnischen Abgeordneten mit dem katholischen Zentrum zusammen, was sie, verbunden mit dem "Kulturkampf", in zusätzliche Opposition zu Bismarck brachte.

Regierungsepochen


Amtszeit Wilhelms I.

1871
Am 18. Januar wird Wilhelm I. im Spiegelsaal zu Versailles von den deutschen Bundesfürsten zum Deutschen Kaiser ausgerufen. Der Reichstag konstituiert sich am 21. März in seiner ersten Sitzung im Preußischen Abgeordnetenhaus in Berlin. Die deutsche Reichsverfassung vom 16.April tritt am 4. Mai in Kraft. Der Friede von Frankfurt am 10. Mai beendet den Deutsch-Französischen Krieg offiziell. Am 4. Dezember wird die Deutsche Mark die einheitliche Reichswährung durch das Reichsmünzgesetz.

1872
In diesem Jahr übertrumpft das Deutsche Reich das durch den Krieg geschwächte Frankreich als Industriemacht. Durch Kriegserfolg und Reichsgründung wird eine allgemeine Aufbruchstimmung ausgelöst, die stark zum Wirtschaftsaufschwung beiträgt. Zum Jahresbeginn wird reichsweit das metrische Maßsystem eingeführt. In Straßburg wird am 1. Mai die Kaiser-Wilhelm-Universität eröffnet. Am 7. September kommt es zu einem Drei-Kaiser-Treffen. Kaiser Wilhelm begrüßt in Berlin Kaiser Franz Joseph I. und Zar Alexander II.

1873
Deutsche Besatzungstruppen verlassen die östlichen Departements Frankreichs. Am 2. September wird feierlich die Siegessäule in Berlin eingeweiht. König Viktor Emanuel II. von Italien besucht am 23. September Wilhelm I. Am 22. Oktober wird das Drei-Kaiser-Abkommen zwischen dem Deutschen Reich, Russland und Österreich-Ungarn unterzeichnet. Der Große Börsenkrach in Berlin am 28. Oktober verursacht eine schwere Wirtschaftskrise im Reich. Beginn der Schutzzollpolitik: Es werden Einfuhrzölle auf Eisen, Getreide, Vieh und Holz erhoben.

1874
Ab dem 1. Januar gilt die Reichsverfassung im Reichsland Elsaß-Lothringen. Am 13. Juli begeht der Geselle Kullmann ein Attentat auf Reichskanzler Bismarck.

1875
Am 6. Februar wird die Zivilehe eingeführt.

1878
So genannte Attentatswahlen.

1879
Am 4. Juli erhält Elsass-Lothringen eine Teilautonomie.

1880
Nach 632-jähriger Bauzeit wird der Bau des Kölner Doms am 15. Oktober vollendet.

Das Drei-Kaiser-Jahr

1888
Am 9. März stirbt Kaiser Wilhelm I. Drei Tage später wird der schwerkranke Friedrich III. zum neuen Kaiser proklamiert. Einzige wichtige Amtshandlung ist die Genehmigung der Verlängerung der Reichstagsperioden auf 5 Jahre. 99 Tage nach seinem Amtsantritt stirbt der Kaiser am 15. Juni. 10 Tage später besteigt der erst 29-jährige Wilhelm den Thron.

Amtszeit Wilhelms II.

1889
Am 23. Mai tritt die Alters- und Invalidenversicherung in Kraft.

1890
Bismarck wird gezwungen am 18. März zurückzutreten. Neuer Reichskanzler wird Leo von Caprivi.

1896
Das Bürgerliche Gesetzbuch wird verabschiedet. Als Vorbild dient unter anderem der Code Civil.

1897
Tirpitz wird Staatssekretär für die Marine, von Bülow für das Äußere. Fürst Hohenlohe bleibt noch 3 Jahre Kanzler, ist aber entmachtet. Damit beginnt die eigentliche Selbstherrschaft des Kaisers.

1900
Das Bürgerliche Gesetzbuch wird zu Jahresbeginn eingeführt.

1901
Rechtschreibreform

1911
Das 40-jährige Bestehen des Deutschen Kaiserreich wird am 18. Januar gefeiert.
Am 31. Mai tritt die Reichsversicherungsordnung in Kraft. Sie beinhaltet Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung.
Am 1. Juli läuft das Kanonenboot Panther im Hafen von Agadir, Marokko ein. Dieses Ereignis geht als Panthersprung nach Agadir in die Geschichte ein und löst die Zweite Marokkokrise aus. Erst das Marokko-Kongo-Abkommen, das am 5. November unterzeichnet wird, beendet die Krise.
Am 7. September wird der Hamburger Elbtunnel eröffnet.
Am 10. Dezember erhält Wilhelm Karl Werner Wien in Stockholm den Nobelpreis für Physik.

1912
Reichstagwahl 1912 am 12. Januar: Erstmalig wird SPD stärkste Fraktion im Reichstag.
Der britische Kriegsminister Richard Burdon Haldane und Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg kommen am 11. Februar in Berlin zusammen um über das Abkommen zur Beschränkung der Flottenrüstung zu verhandeln. Die Gespräche enden ergebnislos.
Bei der Zusammenkunft Kaiser Wilhelm II. und Zar Nikolaus II. am 4. Juli betonen beide die deutsch-russische Freundschaft.

1914
Mit der Kriegserklärung gegen Russland tritt das Deutsche Reich am 1. August in den Ersten Weltkrieg ein.
Am 3. August wird Frankreich der Krieg erklärt.

1918
Zuerst kommt es zu den Januarstreiks und zu einer Osterbotschaft des Kaisers, in der er Reformen ankündigt. Die Novemberrevolution findet statt. Wilhelm II. muss daraufhin abdanken.

Gliederung des Deutschen Reiches


Bundesstaat Staatsform Hauptstadt Fläche in km²
Preußen mit Lauenburg
Bayern
Württemberg
Sachsen
Baden
Mecklenburg-Schwerin
Hessen(-Darmstadt)
Oldenburg
Sachsen-Weimar(-Eisenach),
seit 1903 amtlich:Großher-
zogtum Sachsen

Mecklenburg-Strelitz
Braunschweig
Sachsen-Meiningen
Anhalt
Sachsen-Coburg und Gotha
Sachsen-Altenburg
Lippe
Waldeck
Schwarzburg-Rudolstadt
Schwarzburg-Sondershausen
Reuß jüngere Linie
Schaumburg-Lippe
Reuß ältere Linie
Elsaß-Lothringen
Hamburg
Lübeck
Bremen
Königreich
Königreich
Königreich
Königreich
Großherzogtum
Großherzogtum
Großherzogtum
Großherzogtum
Großherzogtum


Großherzogtum
Herzogtum
Herzogtum
Herzogtum
Herzogtum
Herzogtum
Fürstentum
Fürstentum
Fürstentum
Fürstentum
Fürstentum
Fürstentum
Fürstentum
"Reichsland"
Freie Stadt
Freie Stadt
Freie Stadt
Berlin
München
Stuttgart
Dresden
Karlsruhe
Schwerin
Darmstadt
Oldenburg (Oldb)
Weimar


Neustrelitz
Braunschweig
Meiningen
Dessau
Gotha
Altenburg
Detmold
Bad Arolsen
Rudolstadt
Sondershausen
Gera
Bückeburg
Greiz
Straßburg
Hamburg
Lübeck
Bremen
348.702
75.870
19.511
14.992
15.067
13.126
7.688
6.428
3.611


2.929
3.672
2.468
2.299
1.977
1.323
1.215
1.121
940
862
826
340
316
14.517
413
297
256
Gesamt 540.766

Siehe auch


Weblinks


Literatur


  • Hirschfelder, Heinrich / Nutzinger, Wilhelm: Das Kaiserreich 1871-1918, 2.Auflage, Bamberg 1999, ISBN 3766146327
  • Nipperdey, Thomas: Deutsche Geschichte 1866-1918. Band 2, Machtstatt vor der Demokratie, Verlag C.H.Beck, München 1992, ISBN 3-406-34801-7
  • Ullrich, Volker : Die nervöse Großmacht: Aufstieg und Untergang des deutschen Kaiserreichs 1871-1918, 5. Aufl., Frankfurt am Main, 2004 ISBN 3-596-11694-5
  • Klaus Hildebrand: Das vergangene Reich - Deutsche Außenpolitik von Bismarck bis Hitler, Stuttgart 1996.

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