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Corporate Governance ("gutes Benehmen für Unternehmen", oder "der Knigge für Unternehmen") beschäftigt sich mit dem Setzen und Einhalten von Verhaltensregeln, die für Mitarbeiter von Unternehmen bzw. Unternehmen selbst gelten. Diese Rahmenbedingungen können von unterschiedlichsten Interessengruppen gesteckt werden, sei es durch den Gesetzgeber, die Eigentümer, die Mitarbeiter, den Aufsichts- oder Verwaltungsrat, das Management, die Geschäftspartner, die menschliche Gesellschaft und andere.

Aufgrund der unterschiedlichen Interessenten ist dieses Thema gar nicht so einfach zu greifen. Je nachdem, wer die Richtlinie setzt, steht sie in einem Gesetz, im Unternehmensleitbild, in Weisungen, Absichtserklärungen oder auch gar nirgends. Oft haben Unternehmen sogar eigene Fachstellen, die sich darum bemühen, dass ihr Unternehmen solche Rahmenbedingungen und Richtlinien einhält.

Abgrenzung von Management und Beispiel


Corporate Governance wird oft fälschlicherweise mit "Unternehmensführung" übersetzt, genauso wie Management mit "Unternehmensführung" übersetzt wird. Das einzige was dabei stimmt: Das Management ist eine der Interessengruppen, die Rahmenbedingungen setzen kann, und es gehört auch zu den Tätigkeiten der obersten Unternehmensführung, Leitlinien vorzugeben. "Wir erhöhen den Frauenanteil" in eine Leitlinie oder ein Gesetz zu schreiben ist Corporate Governance.

Geschichte


Der Ausgangspunkt für die Deklaration und Einführung von Corporate Governance liegt in den 1930er-Jahren, als erstmals das Auseinanderklaffen von Aktionärsinteressen und Unternehmensführung erkannt wurde. Ein bedeutendes Buch dazu erschien 1932 unter dem Titel "The Modern Corporation and Private Property" von Adolf Augustus Berle und Gardiner C. Means.

Unter diesem Titel erschien der Begriff erstmals 1976, wurde aber erst durch den Cadbury Report (1992), den Greenbury Report (1995) und den Hampel Report (1998) bekannt, welche über praktische Erfahrungen damit berichteten.

Diese Berichte förderten weltweit die Bemühungen der Unternehmen, ihre Grundsätze einer guten Corporate Governance (siehe auch: Good Governance und Corporate-Governance-Grundsätze) zu Papier zu bringen. Diese Grundsätze formulieren einerseits die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur Unternehmensführung und -überwachung, andererseits aber auch blosse Empfehlungen, etwa zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung oder zur Arbeit des Vorstandes und der Aufsichtsgremien (z.B. Aufsichtsrat) von Unternehmen.

Internationale Regelungen


OECD

Die OECD Grundsätze der Corporate Governance wurden erstmalig 1999 publiziert und 2004 aktualisiert. Diese Grundsätze sind so gehalten, dass sie für jede Art der Unternehmensführung passen, egal ob z. B. Personen Mitglied im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung sein können oder nicht. Die OECD hat auch eine [http://www.oecd.org/topic/0,2686,en_2649_37439_1_1_1_1_37439,00.html eigene Webseite, die sich mit diesem Thema beschäftigt.

Finanzdienstleister

1975 wurde von den G10-Ländern der "Basler Ausschuss für Bankenaufsicht" gegründet. Unter den Namen Basel I (1988) und Basel II (2002) wurden Richtlinien erlassen, die Anforderungen an die Kreditwürdigkeit von Gesellschaften formulierten. Während Basel I nur Banken und Finanzinstitute im Visier hatte, sind bei Basel II sämtliche operationelle Risiken und somit die Kreditwürdigkeit aller Unternehmen erfasst.

Öffentliche Institutionen

Über die bestehende, für den privatwirtschaftlichen Bereich gedachten "Corporate Governance Guidelines" hinaus wurde von der OECD im Mai 2005 eine Richtlinie für öffentliche Institutionen (englisch) verabschiedet; diese Vorschläge wurden mit Vertretern von [http://www.intosai.org INTOSAI und EUROSAI erarbeitet.

Europäische Union


Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission zur Prüfung der in den Mitgliedstaaten bewährten Verfahren im Oktober 2004 ein Europäisches Corporate-Governance-Forum eingerichtet. Dieses Forum soll die Konvergenz der nationalen Corporate-Governance-Kodizes fördern sowie die Kommission beraten. Dem Forum gehören fünfzehn Experten mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund an. Die Mitglieder des Forums werden für 3 Jahre ernannt.

Nationale Regelungen


Deutschland

In Deutschland sind die Corporate-Governance-Grundsätze in dem so genannten Corporate-Governance-Kodex fixiert worden. Eine vom Bundesministerium der Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 diesen Kodex verabschiedet. Der Kodex soll dazu beitragen, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -überwachung für nationale und internationale Investoren transparent zu machen. Auf diese Weise soll das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Unternehmen nachhaltig gestärkt werden.

Frankreich

Hier gibt es unter anderem das Loi de Sécurité Financière von 2003 (LOI n° 2003-706 du 1er août 2003 de sécurité financière, LSF).

Großbritannien

Der Cadbury Report (1992), der Greenbury Report (1995) und der Hampel Report (1998) bilden das Basis für Corporate Governance in Großbritannien.

Der heute für börsennotierte Unternehmen maßgebliche Turnbull Report wird 2005 von der Flint Commission überarbeitet.

Kanada

Neben dem CoCo-Kontrollmodell (1995) gibt es weitere konkrete Vorgaben und Instrumente, die vom Risk Management and Governance Board (RMGB) des CICA erarbeitet werden.

Österreich

Ähnlich wie in der Schweiz ist die Situation auch in Österreich. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat den österreichischen Corporate-Governance-Kodex erstellt. Will ein Unternehmen an der Wiener Börse kotiert sein, muss es zustimmen, diesen Kodex einzuhalten. Der Kodex enthält:
  • L-Regeln: sind aus verschiedenen Gesetzen kopiert, daher sowieso verbindlich ("Law"),
  • C-Regeln: wenn ein Unternehmen abweicht, muss es das begründen ("comply"), die "Höchststrafe" ist, dass das Unternehmen die Börsenzulassung verliert, und
  • R-Regeln: Empfehlungen ohne besondere Auswirkungen für einen Betrieb, der die Regel nicht einhält ("recommend").

Schweiz

In den Zulassungesbedingungen zum Börsenhandel an der SWX sind einige Mindestanforderungen für Unternehmen definiert. Seit dem 1. Juli 2002 existiert zudem der Swiss Code of Best Practice (oder "Swiss Code") vom Dachverband der Schweizer Wirtschaft (economiesuisse). Dieser listet Verhaltensregeln auf, die für eine vorbildliche Corporate Governance notwendig sind.

Von der Anlagestiftung Ethos wird jährlich ein Ranking bezüglich Corporate Governance über die 100 grössten börsenkotierten Unternehmen durchgeführt. Gemäss den Resultaten vom Dezember 2005 steigt das Niveau der CG stetig. Ein weiteres Resultat der Studie zeigte, dass Gesellschaften mit einem Großaktionär, welche mehr als 1/3 der Stimmrechte halten, auf einem tieferen CG-Niveau sind als Gesellschaften, deren Aktien kleiner aufgesplittet sind.

Vereinigte Staaten

Basis bilden u.a. die auf der Arbeit der Treadway-Kommission beruhenden Kontrollmodelle COSO (1992) und COSO ERM (2004). Seit 2002 ist der Sarbanes-Oxley Act (SOX) für alle Unternehmen verbindlich, die an einer der US-Börsen notiert sind.

Siehe auch


Weblinks


Wirtschaft | Wirtschaftsethik

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