Fallrecht (engl.: case law) ist eine Methode der Rechtsfindung, die im anglo-amerikanischen Rechtskreis angewandt wird. Im Unterschied zum römisch-europäischen Rechtsystem stützt sich die Rechtsfindung auf Tradition und Präzedenzfälle, die aus früherer Rechtsprechung entstammen.
Grundlegendes Problem beider Rechtssysteme ist, das für einen gegebenen Streitfall anzuwendende Recht zu finden. Im germanischen Rechtssystem wurden für die juristische Lösung eines Falles vergleichbare, bereits abgeurteilte, Fälle herangezogen um daraus Urteilsmaximen für den aktuellen Fall zu gewinnen. Versprach beispielsweise jemand, eine Leistung zu erbringen, die er nicht erbringen konnte, so suchte man im Prozeß nach früheren Urteilen in vergleichbaren Fällen und urteilte dann analog des passenden früheren Falles.
Diese so genannte induktive Methode stellt sicher, dass das gesprochene Recht innerhalb einer Rechtsgemeinschaft stets in der Tradition früherer Rechtsurteile bleibt. Der Grundsatz des stare decisis sichert dieses Rechtsprinzip ab. Dahinter steht die rechtsphilosophische Überzeugung, dass das Recht/Gerechtigkeit als Naturrecht unveränderlich besteht.
Vereinfacht gesagt besteht die Aufgabe des Juristen bei der Anwendung von Fallrecht darin, möglichst viele Präzedenzurteile zu kennen und dann exakt begründen zu können, ob und worin der jeweils aktuell zu behandelnde Fall von den Präzedenzfällen inhaltlich abweicht. Entsprechend gibt es umfangreiche Bibliotheken mit Urteilen und Präzedenzfällen. So kann im anglo- amerikanischen Rechtsystem sehr schnell herausgefunden werden, ob bestimmte Urteile ( z. B. zur Katze in der Mikrowelle) tatsächlich gefällt wurden.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Fallrecht".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world