Eine berufsständische Körperschaft (Kammer) ist eine Körperschaft, die meist öffentlich-rechtlich und hier wiederum meist landesrechtlich organisiert ist und Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahrnimmt.
Sie sind zu unterscheiden von den privatrechtlichen Koalitionen wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
Beispiele für Kammern sind:
Leistungen: Kammern vergeben Berufszulassungen und können diese bei Fehlverhalten auch wieder entziehen und Strafen erteilen. Sie nehmen Einfluss auf Ausbildung und Prüfungsrichtlinien. Des Weiteren legen sie Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Positionen fest (z. B. Art der Weiterbildung für Spezialisierung. Kammern können eine Gebührenordnung erstellen.
Auch andere als die oben aufgeführten freien Berufe haben meist eingetragene Vereine zur Wahrnehmung ihrer Interessen.
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"Berufsständische Körperschaft".
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