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Für Personen, die nach Unfällen oder aufgrund von Behinderung ihren Beruf nicht mehr weiter ausüben können, gibt es die Möglichkeit Berufliche Rehabilitation in Anspruch zu nehmen.

Das Ziel ist die Rückkehr in den früheren oder der Umstieg in einen neuen Beruf.

Möglichkeiten für berufliche Maßnahmen sind z.B.:

  • Zuschüsse, Darlehen, sonstige Hilfsmaßnahmen zur Ermöglichung der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit
  • "Abgeltung einer Minderleistung", gemeint sind Dienstgeberzuschüsse
  • Hilfe zur Erlangung einer Arbeitsstelle oder einer anderen Erwerbsmöglichkeit
  • Ausbildung
  • Umschulung
  • Mithilfe bei der Finanzierung bzw. Adaptierung von für die Berufsausübung notwendigen KFZ

Ansprechpartner in Österreich:

Gesundheitswesen | Sozialstaat

 

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