Milkau Eingang zu den 'Archive Chambers' im Palast des Assurbanipals 13-2.jpgs]] Archivschrank.jpg
Unter einem Archiv (lateinisch archivum aus griechisch αρχείο(ν), archeío(n), „Regierungs-“, „Amtsgebäude“) versteht man üblicherweise eine - meist auf Dauer angelegte - Sammlung von Unterlagen oder Informationen.
Allerdings ist diese Definition für die meisten Fach-Archivare zu unscharf. Öffentliche Archive sammeln (überwiegend) nicht, sie übernehmen Unterlagen, denen bleibender Wert zukommt, aus den Provenienzstellen, für die sie zuständig sind. Ein Stadtarchiv erhält Akten und andere Unterlagen aus der Stadtverwaltung (bzw. deren Registratur) angeboten, bewertet diese, kassiert (vernichtet) die nicht archivwürdigen Teile, ordnet und verzeichnet das Archivgut von bleibendem Wert durch Findmittel und stellt es nach Ablauf der archivgesetzlich angeordneten Sperrfrist für die Nutzung bereit.
Staatsarchive, Landesarchive und Stadtarchive bilden traditionell den Kern des öffentlichen Archivwesens. Eng verwandt sind die Universitätsarchive und Kirchenarchive sowie die Parlamentsarchive. Um die Überlieferung der privaten Unternehmen bemühen sich die Wirtschaftsarchive. Privatarchive sind auch die Adelsarchive. Medienarchive wie z. B. die Archive der Rundfunkanstalten oder Bildarchive sind ihren Trägern weit enger als Rechercheinstrumente und Wirtschaftsgut zugeordnet als die vorgenannten öffentlichen Archive. Weiteres siehe Archivsparten.
Archiv im Sinne dieses fachlichen Archivwesens, das im Artikel Archivwesen ausführlich behandelt wird, kann die Institution (im Bereich der öffentlichen Verwaltung: die Behörde), das Gebäude (siehe Archivbau), den Archivraum oder die Zusammenfassung des Archivguts meinen.
Archiv ist zum Bedauern der Facharchivare kein geschützter Begriff. Jeder, der etwa Bierdeckel sammelt, könnte seine Sammlung auch Archiv nennen. Eine Fülle ganz unterschiedlicher Einrichtungen, die Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenträger sowie Sachobjekte dokumentieren, nennt sich Archiv, obwohl es vielfach näher läge, sie als Bibliotheken, Museen oder Dokumentationsstellen zu bezeichnen.
Völlig unscharf ist die Verwendung des Begriffs Archiv in der Computer-Sprache. So werden etwa Systeme zur Elektronischen Archivierung oder für die Datensicherung (siehe etwa das Tar-Dateiformat) als Archive bezeichnet.
In der postmodernen Kulturwissenschaft wird Archiv als Oberbegriff für Informations- und Wissensspeicher wie z. B. Bibliotheken gebraucht.
Auch im Titel von Fachzeitschriften begegnet Archiv: z. B. Sudhoffs Archiv.
Da Archive das ihnen anvertraute Kulturgut (ebenso wie die anderen Kulturgut verwahrenden Institutionen Bibliotheken, Museen und Denkmalämter) dauerhaft für die Nachwelt sichern sollen, stellt sich das Problem der Bestandserhaltung. Auf diesem Feld kooperieren Archive, Bibliotheken und Museen, die sonst weitgehend getrennte fachliche Wege gehen, am meisten. Die Erhaltung etwa eines Tonbands sollte in jeder Institution nach den gleichen fachlichen Maßstäben, wie er auch dem Selbstverständnis des Restauratoren-Berufs zugrundeliegt, erfolgen.
Besondere Probleme wirft die Langzeitarchivierung von digitalen Informationen auf, da die Haltbarkeit der derzeit üblichen Datenträger sehr begrenzt ist. Beispielsweise sind bereits heute Teile der Magnetbänder mit den Daten des Apollo-Projektes nicht mehr lesbar, weil die Computer, Betriebssysteme und Programme von damals nicht mehr verfügbar sind.
Die Erschließung, das ist die Ordnung und Verzeichnung des Archivguts, erfolgt in Facharchiven heute nach dem Provenienzprinzip, während im 19. Jahrhundert das Pertinenzprinzip weit verbreitet war, das die Unterlagen ohne Rücksicht auf ihren Entstehungszusammenhang und ihre Herkunft (Provenienz) nach Sachbegriffen (Pertinenzen) organisierte. Ein aus dem Zusammenhang gerissenes Schriftstück hat erheblich geringere Aussagekraft als ein Schriftstück, das in seinem Kontext belassen wurde.
Ausgehend vom angloamerikanischen Raum arbeiten Archive an gemeinsamen Standards wie Encoded Archival Context und Encoded Archival Description. Da sich in den USA Archive und Bibliotheken weit näher stehen als im deutschsprachigen Raum, kommt es durch die Kooperation auf dem Gebiet der Standardisierung zu einer verstärkten Zusammenarbeit von Archiven und Bibliotheken.
Angestrebt wird, dass in Zukunft der Benutzer nach einheitlichen Standards weltweit in vernetzten Archivdatenbanken in den Findmitteln der Archive recherchieren kann.
Vor allem die Entwicklung des Datenschutzes war der Motor für die Archivgesetzgebung. In den öffentlichen Archiven weltweit spielt der Respekt vor sensiblen personenbezogenen Daten eine große Rolle. Beispielsweise können Personalakten in der Regel erst einige Zeit nach dem Tod des Betreffenden in die Benutzung gegeben werden (in Deutschland 10 bis 30 Jahre). Ist der Todeszeitpunkt nicht bekannt, wird eine Frist ab der Geburt (i. d. R. 90 bis 100 Jahre) festgelegt.
Mit dem Aufkommen der Informationsfreiheitsgesetze spielen die früher dominierenden Befürchtungen, Benutzer könnten durch verfrühte Einsicht in Behördenakten der Verwaltung schaden, eine immer geringere Rolle. Für die Unterlagen des Bundes und der Länder gilt in Deutschland eine Regelsperrfrist von 30 Jahren nach Entstehung.
Vereinzelte Pilotprojekte gelten der Digitalisierung von Archivgut, um es im Internet zur Benutzung bereitzustellen. Derzeit wird zwar das Einstellen von Findmitteln in das World Wide Web allgemein befürwortet, aber der Gedanke von Open Access für Archivgut ist noch kaum verbreitet.
Dem fachlichen Austausch dienen die Berufsverbände der Archivarinnen und Archivare und Zusammenschlüsse von Archiven sowie archivische Fachzeitschriften (in Deutschland ist an erster Stelle Der Archivar und die Archivalische Zeitschrift zu nennen). Erst in neuester Zeit nutzen Archivare verstärkt das Internet zum Informationsaustausch (Websites, Mailinglisten).
Archivwesen, Archivkunde, Archivar, Datenschutz, Elektronische Archivierung, Langzeitarchivierung, Verwaltungsarchiv, Barbarastollen
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