Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz). Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen herleitet - zum Beispiel die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen.
Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. hat Leitlinien herausgegeben, die gute Anhaltspunkte für sachgerechtes, am aktuellen Wissensstand orientiertes arbeitsmedizinisches Handeln bieten.
Die persönliche Kenntnis der Arbeitsplätze und Abläufe ist für den untersuchenden Arzt unerlässlich. Aus diesem Grund soll der Arbeitgeber vorrangig den gemäß ASiG bestellten Betriebsarzt mit den Vorsorgeuntersuchungen beauftragen.
Biomonitoring ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, soweit anerkannte Verfahren und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind.
Bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist
Untersagt der Untersuchte die Weitergabe dieser ärztlichen Bescheinigung, so muss sich der Arzt auf die Mitteilung an den Unternehmer beschränken, dass die Untersuchung stattgefunden hat.
Ist (bei Eignungsuntersuchungen) der Schutz von Arbeitskollegen oder Dritten bzw. von wesentlichen Sachgütern zu berücksichtigen, so hat der Arzt eine Rechtsgüterabwägung vorzunehmen. Er ist offenbarungsbefugt, wenn dem zu schützenden Rechtsgut der höhere Rang einzuräumen ist.
Geht es um Gesundheitsaspekte des Untersuchten selbst, so geht das Selbstbestimmungsrecht bei noch vertretbarem Gesundheitsrisiko des Untersuchten so weit, dass er sich nicht gegen seinen Willen vor Schaden zu bewahren lassen braucht, vorausgesetzt, er ist zuvor hinreichend über die möglichen Folgen einer unveränderten Fortsetzung der Tätigkeit belehrt worden.
- bgcolor="#CCCCCC" | Bezeichnung | Regelung | Zweck | Beurteilungskriterien | Standards | - | Acrylnitril, Alkylquecksilber, Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen, Arsen/-verbindungen, Asbest, Benzol, Beryllium, Blei/-verbindungen, Cadmium/-verbindungen, Chrom-VI-Verbindungen, Dimethylformamid, Fluor/-verbindungen, Glycerintrinitrat/Glykoldinitrat, Hartholzstaub, Kohlenstoffdisulfid, Kohlenmonoxid, Mehlstaub, Methanol, Nickel/-verbindungen, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, weißer Phosphor, Platinverbindungen, Quecksilber/-verbindungen, Schwefelwasserstoff, Silikogene u. a. Stäube, Styrol, Tetrachlorethan, Toluol, Trichlorethen, Vinylchlorid, Xylol | GefStoffV | Vorbeugung | Biomonitoring, Früherkennung von Schäden. Untersuchung und Beurteilung richten sich nach dem Gefahrstoff oder -gemisch. | diverse BG-Grundsätze | - | n-Hexan, n-Heptan, 2-Butanon, 2-Hexanon, Ethanol, 2-Methoxyethanol, Dichlormethan, 1,1,1-Trichlorethan, Trichlorethen, Tetrachlorethen | GefStoffV | Vorbeugung | Biomonitoring, Früherkennung von Schäden. Untersuchung und Beurteilung richten sich nach dem Gefahrstoff oder -gemisch. | diverse BG-Grundsätze | - | Feuchtarbeit | GefStoffV | Vorbeugung | Untersuchung der Haut | G 24 | - | Schweißen | GefStoffV | Vorbeugung | Lunge, Atemwege, Röntgen, evtl. Biomonitoring | G 39 | - | Getreide-/Futtermittelstaub | GefStoffV | Vorbeugung | Lunge, Atemwege, Röntgen, evtl. allergolog. Untersuchung | G 23, H 6 | - | Labortierstaub | GefStoffV | Vorbeugung | Lunge, Atemwege, Röntgen, evtl. allergolog. Untersuchung | G 23 | - | Isocyanate | GefStoffV | Vorbeugung | Lunge, Atemwege, Röntgen, evtl. Laborwerte | G 27 | - | Naturgummilatexhandschuhe | GefStoffV | Vorbeugung | Haut, Lunge, Atemwege, evtl. allergologische Untersuchung | G 23, 24 | - | unausgehärtete Epoxidharze | GefStoffV | Vorbeugung | Haut, Lunge, Atemwege, evtl. allergologische Untersuchung | G 23, 24 | - | Schädlingsbekämpfung, Begasung | GefStoffV | Eignung, Vorbeugung, Tragen von Atemschutz | Geruchsvermögen, Farbwahrnehmung, Haut, Lunge, Atemwege, Herz/Kreislauf, evtl. Labor | TRGS 512, 513, 522, 523 G 26, H 2, evtl. G 40 | - | Krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe oder Zubereitungen | GefStoffV | Vorbeugung | Biomonitoring, Früherkennung von Schäden | G 4, 40, 44 | - | Lärm | BGV A4, GUV-V A4 | Vorbeugung | Früherkennung von Gehörschäden | G 20, H 1 | - | Kältearbeiten | BGV A4, GUV-V A4 | Vorbeugung, Eignung | Herz/Kreislauf, Atmungsorgane, Haut, Nervensystem, Gelenke, Nieren, Ausschluss von Suchterkrankungen, evtl. Laborwerte u. a. | G 21 | - | Säureschäden der Zähne | entfällt | Vorbeugung | Zähne, Zahnfleisch, Mundhöhle | G 22 | - | Obstruktive Atemwegserkrankungen durch Allergene, chemisch-irritative oder toxische Stoffe | entfällt | Vorbeugung | Lunge, Atemwege, ggf. Röntgen, evtl. allergologische Diagnostik u. a. | G 23 | - | Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) | entfällt | Vorbeugung | Untersuchung der Haut, evtl. dermatologisch-allergologische Diagnostik | G 24 | - | Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten | entfällt | Eignung | Herz/Kreislauf, Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, Seh- und Hörvermögen, Laborwerte (Urin-, evtl. Blutuntersuchung) | G 25 | - | Atemschutzgeräte | BGV A4, GUV-V A4 | Vorbeugung, Eignung | Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit von Herz, Kreislauf und Atmung. Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, Seh- und Hörvermögen, ggf. Röntgen, ggf. Laborwerte und weitere Parameter. Untersuchungsumfang und Beurteilung richten sich nach der Art der Atemschutzgeräte (Gruppe 1-3) und der Belastung beim Einsatz | G 26 | - | Hitzearbeiten | BGV A4, GUV-V A4 | Vorbeugung, Eignung | Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit von Herz, Kreislauf. Innere Organe, Augen, Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, ggf. Röntgen, ggf. Laborwerte und weitere Parameter | G 30 | - | Überdruck | Druckluftverordnung | Vorbeugung, Eignung | Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit von Herz, Kreislauf und Atmungsorganen. Innere Organe, Augen, Ohren, Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, Laborwerte, ggf. Röntgen und weitere Parameter | G 31, behördlich ermächtigte Ärzte | - | Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen | BGV A4, GUV-V A4 | Vorbeugung, Eignung | Information über besondere klimatische und gesundheitliche Belastungen am Einsatzort. Malaria- und Impfprophylaxe. Früherkennung von Erkrankungen. Laborwerte, auch im Hinblick auf Infektionserkrankungen. Herz, Kreislauf, Innere Organe, Haut, Augen, Ohren, Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, ggf. Röntgen, weitere Parameter, ggf. ergänzende tropenmedizinische Untersuchungen | G 35 | - | Bildschirmarbeit | Bildschirmarbeitsverordnung | Vorbeugung | Sehschärfe (Ferne, Nähe, arbeitplatzbezogen), beidäugige Sehfunktionen, zentrales Gesichtsfeld, ggf. Farbensinn. Bewegungsapparat, Nervensystem u. a. | G 37 | - | Arbeiten mit Absturzgefahr | BGV A4, GUV-V A4 | Vorbeugung, Eignung | Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit von Herz, Kreislauf. Gleichgewichtsfunktionen, Seh- und Hörvermögen, Innere Organe, Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, Laborwerte, ggf. weitere Parameter | G 41 | - | Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung | Biostoffverordnung | Vorbeugung, Eignung | Früherkennung von Erkrankungen, Einnahme von Medikamenten, Immun- und Impfstatus, Laborwerte, Impfung, ggf. weitere Parameter. Untersuchung und Beurteilung richten sich nach dem biologischen Arbeitsstoff bzw. Erreger. | G 42 | - | Biotechnologie | Gentechnik- Sicherheitsverordnung | Vorbeugung | Früherkennung von Erkrankungen, Einnahme von Medikamenten, Immun- und Impfstatus, Laborwerte, Impfung, ggf. weitere Parameter. Untersuchung und Beurteilung richten sich nach dem biologischen Arbeitsstoff bzw. Erreger. | TRBA 310 G 43 | - | Belastungen des Muskel- und Skelettsystems | Lastenhandhabungs- verordnung, Physikalienverordnung | Vorbeugung | Früherkennung von Erkrankungen, Halte- und Bewegungsapparat, Nervensystem, Durchblutung, Gelenke, ggf. Laborwerte, ggf. weitere Parameter | G 46 | - | Pflanzenschutzmittel | UVV der landwirtschaftlichen BGen | Vorbeugung, Tragen von Atemschutz | Früherkennung von Erkrankungen, Haut, Innere Organe, Reproduktion, Nervensystem, Psyche, Laborwerte, ggf. weitere Parameter | H 2 | - | Arbeiten im Forst | UVV der landwirtschaftlichen BGen | Vorbeugung, Eignung | Früherkennung von Erkrankungen. Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit von Herz, Kreislauf und Atmung. Gleichgewichtsfunktionen, Seh- und Hörvermögen, Innere Organe, Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, Laborwerte, ggf. Röntgen und weitere Parameter | H 8 | - | Baumarbeiten | UVV der landwirtschaftlichen BGen | Vorbeugung, Eignung | Früherkennung von Erkrankungen. Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit von Herz, Kreislauf und Atmung. Gleichgewichtsfunktionen, Seh- und Hörvermögen, Innere Organe, Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, Laborwerte, ggf. Röntgen und weitere Parameter | H 9 | - | Arbeiten in Kompostierungsanlagen | UVV der landwirtschaftlichen BGen, Biostoffverordnung | Vorbeugung, Eignung | Früherkennung von Erkrankungen. Lunge, Atemwege, Immunsystem, Haut. Röntgen, Laborwerte, ggf. weitere Parameter | H 10 | - | Berufliche Strahlenexposition oder Röntgenexposition | Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung | Vorbeugung | Früherkennung von Schädigungen. Untersuchung und Beurteilung richten sich nach der Art der Exposition. | behördlich ermächtigte Ärzte |
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