Unter einer Anweisung versteht man eine (verbindliche) mündliche, gestikuläre, schriftliche oder digitale Äußerung, wie sich eine Person verhalten oder ein Vorgang ablaufen soll.
Im Besonderen unterscheidet man
- Anweisung im Sinn eines militärischen Befehls.
- Eine Handlungsvorschrift in einem Amt, Unternehmen oder anderen Organisationseinheiten, z.B. Dienstanweisung, Dienstvorschrift, Ausführungsanweisung, Erlass, Befehl, Anordnung, Ausführungsvorschift.
- Beim Programmieren einen Befehl oder eine Befehlsfolge zur Steuerung eines Computers, beziehungsweise
- für den EDV-Anwender die Auswahl eines Menüpunktes.
- Die Anweisung oder Überweisung von Geld.
- Anweisung im rechtlichen Sinne (Assignation), vergleiche § 783 ff. BGB.
- Aufforderung und Ermächtigung an einen anderen, für Rechnung des Anweisenden an einen Dritten zu leisten;
- das BGB regelt nur den Sonderfall der schriftlichen Anweisung auf Leistung von Geld, Wertpapieren und vertretbaren Sachen.
- Beim Vortrag eines künstlerischen Werkes die Darbietung desselben als solches oder die Kunst der Darbietung; für Anweisungen bei der Ausführung musikalischer Werke siehe Spielanweisung.
Siehe auch