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Amtgard
Das Wort Amt (v. althochdt.: ambath, wortverwandt mit germ. ombud bezeichnet
Der Ausdruck Amt wird auf verschiedenste Art benutzt:
- Amt (Beamtenrecht), von einem Amtsträger bekleidetes Amt im statusrechtlichen Sinn
- Öffentliches Amt, das Amt eines Politikers oder eine andere öffentliche Funktion
- Kirchenamt, in der Kirche das geistliche Amt der Kleriker
- Ehrenamt, freiwillig und ohne Bezahlung erfolgte Tätigkeit
- Amt (Behörde), eine Behörde oder Dienststelle, bzw. deren Raum
- Auswärtiges Amt, das Außenministerium von Deutschland
- Amt (Kommunalrecht), eine kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Bezirksamt und Oberamt (Württemberg), eine frühere staatliche Verwaltungsstelle in einigen Ländern
- Amtsbezirk oder Amtei, ehemals in der Schweiz
- Amt (Liturgie), in der römisch-katholischen Kirche eine Bezeichnung der Heiligen Messe
- Amtshauptmann, regionale Institution der landesherrlichen Verwaltung
- Amtsleitung, in der Telefonie die Verbindung zum öffentlichen Telefonnetz
Für die Abkürzung siehe AMT