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Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes betreuen pflegebedürftige Menschen zu Hause. Hierbei werden aber nicht nur schwerst Pflegebedürftige versorgt sondern auch manchmal nur Verbände angelegt oder die Tabletten/Medikamente für den Tag vorbereitet bzw. verabreicht. Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes betreuen tagsüber meist mehrere Menschen nacheinander über den Tag verteilt, wobei die Häufigkeit der "Besuche" bei 1 bis 5 mal täglich, aber auch ganztägig, je nach Vereinbarung bzw. Bedürftigkeit, liegen kann. Im Bereich der Ambulanten Pflege arbeitet meist zur Altenpflege ausgebildetes Personal, aber auch Krankenschwestern/pfleger und Kinderkrankenschwestern/pfleger sowie Pflegehelfer/innen sind in diesem Beruf üblich. Aber nicht nur alte Menschen benötigen Hilfe, auch chronisch Kranke oder behinderte Erwachsene und Kinder bedürfen oft ambulanter fachlicher Betreuung durch einen Pflegedienst z.B. zur Unterstützung bei der Körperpflege oder das Verabreichen von z.B. Insulinspritzen.

Ambulante Pflegedienste werden von den jeweiligen Krankenkassen oder Pflegekasse bezahlt. Dies richtet sich nach der Art der Hilfeleistung:

  • die Behandlungspflege (z.B. Medikamente stellen/verabreichen, Verbände wechseln, Injektionen verbareichen, Absaugen, Infusionstherapie und alle anderen Medizinischen Hilfeleistungen werden von der Krankenkasse nach einer ärztlichen Verordnung durch die Krankenkasse geprüft, genehmigt und bezahlt.
  • die Grundpflege (z.B., Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Auskleiden aber auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Wäsche waschen, putzen) zahlt die Pflegekasse sofern ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Pflegebedürftigkeit einer Person überprüft und in die Pflegestufe 1 bis 3 eingruppiert hat, wobei sich die Intensität bzw. die Häufigkeit der pflegerischen Betreuung nach der Höhe der festgestellten Pflegestufe richtet. Man kann sich dann entscheiden, ob man Geldleistungen (wenn z.B. ein Angehöriger die Hilfeleistungen verrichten kann), Sachleistung (wenn der Pflegedienst die Hilfeleistungen durchführt) oder Kombileistungen (der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab, den Überschuss erhält der Versicherte) erhalten möchte. Pflegestufen müssen bei den Krankenkassen beantragt werden, sie werden nicht automatisch erstellt bzw. genehmigt. Die Leistungen werden immer vom Tage der Antragsstellung genehmigt oder abgelehnt.

Pflege

 

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